Auszug - Übertragung von öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger
Frau Stappenbeck stellt noch mal den zeitlichen Ablauf vor. (Anlage 2) Wesentliche Verhandlungspunkte mit den Trägern bei den Nutzungsverträgen waren die Laufzeit, die Übernahme der Grünflächenpflege und die Entgeltfreiheit (nur für Angebote § 11 SGB VIII). Zur Prognoseabfrage gibt es bisher erst den Rücklauf vom Personal der JFE „Villa Vif“ und „JuJo“. à 1 MA könnte sich vorstellen Sonderurlaub zu beantragen und beim Träger tjfbg gGmbH zu arbeiten, alle anderen wollen dem Betriebsübergang nicht zustimmen und im LB verbleiben. (ev. will 1 Erzieher in den Kita EB gehen, 1 Erzieher geht demnächst in Rente, 2 MA wollen im Jobcenter Schnupperkurse mitmachen)
Nach dem Personalgespräch mit den Humanisten Verband Deutschland haben die MA Einzelgespräche vereinbart, um ein Vertragsangebot vom Träger zu bekommen, erst danach folgt der Prognoserücklauf.
Die weiteren Personalgespräche folgen noch. Vom zeitlichen Ablauf war bereits für die heutige JHA-Sitzung vorgesehen, der Beschluss zur Übertragung an den Träger tjfbg gGmbH vorzubereiten. Wegen der Erkrankung des BzStR wird das erst einmal auf die nächste Sitzung (18.05.2011) verschoben. Wichtig ist den vorgesehenen weiteren zeitlichen Ablauf einzuhalten, um die Übertragungen zum 01.09.2011 bzw, zum 01.10.20111 noch umsetzen zu können.
Zum Antrag auf Umwandlung der finanziellen Mittel in Transfers liegt noch keine Antwort von Sen Fin vor. Auf Nachfrage von Frau Kant, erklärt Frau Stappenbeck, dass ohne Zustimmung zur Mittelumwandlung nicht übertragen werden kann.
Herr Bünger fragt nach, ob auf der Personalversammlung mit dem Humanistischen Verband die MA informiert wurden, dass der Tarifvertrag gekündigt wurde und jetzt erst neue Verhandlungen laufen. Frau Stappenbeck erklärt, dass dies nicht Thema auf der Personalversammlung war. Der Träger aber aktuell über Veränderungen des TV informiert hat.
Herr Worm erkundigt sich nach den Kündigungsmöglichkeiten des LB bei den langfristigen Nutzungsverträgen. Die Verwaltung bestätigt, dass auch das LB Sonderkündigungsrechte hat.
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