Auszug - Wahl von 2 Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag des BzVV auf offene Einzelabstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV
Frau Regine Lehmann (Paritätischer Wohlfahrtsverband) - M:3:2 Stimmen - und Frau Christine Schmidt (Diakonisches Werk, Neukölln-Oberspree e. V.) - M:3:2 Stimmen - gemäß § 34 Abs. 3 c AZG als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten. Abstimmungsergebnis:
Frau Regine Lehmann: dafür: mehrheitlich dagegen: 3.Enthaltung: 2 Frau Christine Schmidt: dafür: mehrheitlich dagegen: 3.Enthaltung: 2.
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