Auszug - Anmeldung zur Investitionsplanung 2011 bis 2015
- Herr Schild legt die Vorstellungen der Fraktion zur geänderten Drucksache dar - so stellt er insbesondere dar, dass auf Grund der Intervention von BezStR Hölmer die Gelder zur Maßnahme Müngersdorfer Straße nunmehr zu Gunsten des Bohnsdorfer Kreisels (Straßenführung um das Taut-Center) eingeplant werden - Herr Hölmer betont, dass aus seiner Sicht weitere Verteilungen aus seiner Abteilung in andere Abteilungen nicht vorgenommen werden sollten - dies betrifft nach Auskunft von Herrn Schild jedoch nur noch Mittel in Höhe von 50.000 € - Herr Welters stellt dazu fest, dass es sich beim Projekt Bohnsdorfer Kreisel um eine neue Maßnahme handelt, die auch dem Abgeordnetenhaus noch nicht vorlag - für Herrn Welters stellt sich die Frage, ob die Gelder nicht funktionell bei der Müngersdorfer Straße stehen bleiben sollten und diese Mittel erst im Vollzug für die Maßnahme Bohnsdorfer Kreisel genutzt werden sollten, da er fürchtet, dass anderenfalls SenFin dem Bezirk die gesamten Mittel Müngersdorfer Straße streichen könnte - Herr Hölmer pflichtet diesen Bedenken bei - Herr Förster weist darauf hin, dass die Verschiebung der Sanierung des Rathaushofes auch Auswirkungen auf die Herstellung des behindertengerechten Zugangs hat - im Übrigen geht er jedoch davon aus, dass es im Ausschuss inhaltlich nur um die Frage gehen kann, ob der Bohnsdorfer Kreisel zu Lasten der Müngersdorfer Straße vorgezogen werden sollte, fachlich kann er dagegen keine Bedenken erkennen, die von Herrn Welters angesprochenen haushalterischen Auswirkungen müssten in HhPV geklärt werden - Herr Welters schlägt dazu vor, die Mittel Müngersdorfer Straße in die Maßnahme Südostverbindung zu verschieben, da diese bereits genehmigt ist, die Mittel für die Müngersdorfer Straße sollten dann konsequent auf null gesetzt werden - Herr Papst erläutert dazu, dass gegenwärtig versucht werden soll, die Südostverbindung über GA-Mittel zu finanzieren, insofern lässt sich eine Verstärkung der dortigen Mittel auch gegenüber dem Haushaltsamt nicht nachvollziehbar begründen - zur Reduzierung der Mittel Müngersdorfer Straße auf Null sieht sich das Tiefbauamt auf Grund der Stellungnahme des Rechtsamtes in der Zwangslage, weiterhin Mittel vorzusehen - bei einer Streichung sei zu befürchten, dass Schadensersatzforderungen von in der Vergangenheit betroffenen Grundstückseigentümern geltend gemacht werden können - Herr Welters schlägt dazu vor, die Entscheidung um eine Woche zu vertagen, um dem Bezirksamt die Möglichkeit einzuräumen, einen fundierten Vorschlag zum zweckmäßigen Mitteleinsatz zu erarbeiten - mit dieser Zielsetzung vertagt der Ausschuss die Drucksache |
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