Auszug - Anwohnerzugang Feldstraße  

 
 
12. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.11.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0279 Anwohnerzugang Feldstraße
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:172/12/02
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadt
Verfasser:Joachim SchmidtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Der Ausschuss verständigt sich darüber, dass Herr Dr

Der Ausschuss verständigt sich darüber, dass Herr Dr. Schulze in diesem Tagesordnungspunkt Rederecht erhält. Es geht um die Zuwegungsfrage für Anlieger der Feldstraße.

Herr Dr. Schulze stellt folgende Fragen:

·      Ist die Feldstraße rechtmäßig entwidmet?

·      Wer hat die Schließung angeordnet?

·      Welches Zuwegungsrecht gibt es für die Anlieger?

·      Warum ist die Feldstraße nicht öffentlich gewidmet?

·      Warum wird dann die Feldstraße nicht aus dem Straßenverzeichnis gestrichen?

·      Wer hat die Baumaterialien abgelegt und warum?

·      Warum wird § 3/4 des Berliner Straßengesetzes nicht eingehalten?

Dazu führt das Bezirksamt aus:

Nur Straßen mit Stichtag 30.10.1990 gelten als gewidmet. Die Straße befand sich im Besitz der GBG. Nur wegen der Nachlässigkeit der Mitarbeiter befindet sie sich noch in den Plänen. Die Grundstücke sind über den Dorfplatz erschlossen. Laut B-Plan 70 soll ein Landschaftspark entstehen. Eine Bebauung des hinteren Teils der Grundstücke widerspricht dem Denkmalensemble. Ein Ausbau wäre nur bei Beteiligung der Anlieger möglich.

Daran schließen sich weitere Fragen und Feststellungen an. Besitz gibt keine Auskunft über Widmung. Wie kommt das Bezirksamt zum Besitz? Ein Ausbau ist nicht erforderlich. Es gibt keine Wohnbebauung an der Feldstraße.

Nachdem bei der weitere Debatte keine abschließende Klärung herbei- geführt werden konnte, warum eine Öffnung der Straße nicht möglich ist, stellt ein Ausschussmitglied den Änderungsantrag:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Feldstraße wieder gewidmet und für die Anlieger geöffnet werden kann.

Dieser Änderungsantrag wird bei drei Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Der Ausschuss beschließt dann einstimmig der BVV den geänderten Antrag zur Annahme zu empfehlen. 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen (Antrag i.g.F.):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Feldstraße wieder gewidmet und für die Anlieger geöffnet werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig            Enthaltung:        3.


 
 

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