Auszug - Ausbau der Paradiesstraße von Parchwitzer Straße bis Siebweg  

 
 
8. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 05.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0141 Ausbau der Paradiesstraße von Parchwitzer Straße bis Siebweg
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
V/0672
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschussvorsitzende, Herr Franzke, schlägt vor, erst dem Bezirksamt und dann den Interessenvertretern das Rederecht einzuräumen

Der Ausschussvorsitzende, Herr Franzke, schlägt vor, erst dem Bezirksamt und dann den Interessenvertretern das Rederecht einzuräumen. Dazu gibt es keine Einwände.

 

BzStR Dr. Schmitz informiert den Ausschuss über die Vorgeschichte

des geplanten Straßenausbaus in der Paradiesstraße:

- BA wurde 1999 von den Anwohnern der Paradiesstraße angeschrieben wegen Zustands der Straße

- daraufhin Mitteilung seiner Verwaltung, dass 1999 eine Änderung des Titelansatzes für den Investitionsplan 2003 vorgenommen wurde, mit der Absicht dann den Ausbau der Paradiesstraße durchzuführen, der in jedem Fall für die Anwohner beitragspflichtig würde

- am 26. Oktober 2001 erfolgte eine Betroffenenberatung, bei der zwei Varianten vorgestellt wurden; alle betroffenen Anwohner plädierten dabei für die sparsamere Variante und eine weitergehende Reduzierung der geplanten Bauvorhaben

- Maximalvariante ging von 5,50 m Fahrbahnbreite, Neuanlage der Gehwege auf beiden Seiten, der Anlage von Entwässerungsmulden und der Neupflanzung von Bäumen aus

- Diskussion um “Berliner Bauweise”

- Versickerung des Oberflächenwassers dort ist besonders problematisch, weil der Boden sehr lehmig ist

- im Frühjahr 2002 Übermittlung der Planungen in die BVV zur Beschlussfassung

 

Herr Buckow, Gruppenleiter Entwurf und Bauplanung, erläuterte am

Tafelbild sowie mit Bildern die Lage der Straße, die aktuelle Befestigung, sowie die Bedeutung der Randstreifen, die von LKW befahren werden müssten

- der erste Entwurf der Planungen wurde durch einen Praktikanten berechtigt durchgeführt, so dass er nicht immer mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmte und die Kritik der betroffenen Bürger daran berechtigt war

- bei der Betroffenenversammlung am 26.10.2001 wurde ein neuer Vorschlag versprochen, der auch Anregungen der Anwohner aufnahm

- vorhandener Gehweg entspricht nicht den geltenden Vorschriften, die bei einem Neubau aber zwingend einzuhalten seien; ungünstige Höhenlage müsse bei der Pflasterung ebenfalls beachtet werden; Bodenaustausch sei ebenfalls nötig

- Anregungen der IG mit Fahrbahnbreite von 4,75 m und Gehwegbreite von 1,50 m seien nicht umsetzbar; wenn man den Anwohnern entgegenkomme und nur auf einer Seite einen neuen Gehweg anlege, müsse dieser dann den geltenden Normen entsprechend 2,00 – 2,50 m Nutzbreite aufweisen; Straßenbreite von 5,50 m sei zwingend, um Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr zu ermöglichen

- andere Pläne der Wasserbetriebe, die Straßenplanungen nicht mehr tangieren, so dass der Ausbau bereits 2003 statt 2004 beginnen könne

- beide den Bürgern vorgestellten Varianten unterscheiden sich in den Kostenansätzen nur minimal (101 550 € zu 102 590 €) wobei die Bürger die leicht kostengünstigere Variante bevorzugten; Unterscheidung der beiden Varianten im Wesentlichen nur in “Berliner Bauweise” begründet

 

Frau Witte, Gruppenleiterin Verwaltung im Tiefbauamt, erläutert ausführlich die bisherigen Recherchen zur Entstehung der Paradiesstraße und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Beteiligung der Bürger:

- besondere Situation in der Paradiesstraße, weil das vor den Grundstücken  befindliche heutige Straßenland in Privatbesitz der Anlieger ist und zwecks Unterhaltung von 1930-1950 Beiträge in eine gemeinsame Pflasterkasse eingezahlt wurden (in der DDR war Straßenbau reine Staatsaufgabe)

- Straße war damals nur Provisorium mit 3 m Breite Großpflasterfahrbahn

- nach momentanem Stand müssten die Anwohner mit Erschließungskosten von 6-8 € (Eckgrundstücke 5 €) je m² Grundstücksfläche rechnen

- ausdrücklicher Appell an alle Anlieger, alte noch vorhandene Unterlagen oder Fotos zur Verfügung zu stellen, die weitere Auskunft über die Anlegung der Straße und weitere Verfahrensweisen, z.B. der Pflasterkasse, geben könnten

 

Herr Hentschel, von der IG Paradiesstraße erläutert deren Sicht der Dinge:

- 20 Grundstücke mit 25 Eigentümern (11 Häuser vor 1990 gebaut, 10 danach, 4 Wochenendgrundstücke) seien von den Baumaßnahmen betroffen

- Hinweis auf dortige 30er-Zone, in der die Geschwindigkeit schon jetzt kaum eingehalten würde und bei breiterem Straßenausbau noch mehr derartige Verstöße befürchtet werden müssten

- auch das Fällen 100 Jahre alter Linden müsste deswegen nicht sein

- ausdrücklicher Hinweis, dass die von ihm vertretene Meinung die aller betroffener Anwohner sei (durch Unterschriften belegbar)

- Eingabe an die BVV erfolgte wegen Beteiligungsrecht am Bauvorhaben, was die IG nun als erfüllt, im jetzigen Planungsstand aber noch nicht als erledigt ansieht

- Schmutzwasserkanal sei unnötig, da ausreichende Vorfluter im Siebweg vorhanden seien

- begrüßt prinzipiell die nun geplante Realisierung des Projekts 2003 und stellt auch den Ausbau nicht prinzipiell in Frage – es gehe der IG um Verbesserungen in wichtigen Details

- so sei der bereits vorhandene Gehweg im Wesentlichen in Ordnung und Breiten von 1,20 – 1,50 m seien in der dortigen Gegend ortsüblich

- die ausgewaschene Pflasterung hätte mit geringen Mitteln schon lange ausgebessert werden können

- die “Musterstraße” Summter Straße sei auch nicht 1:1 auf die Paradiesstraße anwendbar

- das Ausweichen der ohnehin kaum vorhandenen LKW könne auch auf die neben der Straße befindlichen Rasenstreifen erfolgen

- überall erfolge ein Rückbau von Straßen, um nicht zur Raserei zu verleiten, bloß im Paradiesweg müsse die Fahrbahn verbreitert werden

- wenn die Linden schon gefällt würden, müsste auf Kosten der Anwohner allerdings keine Neupflanzung erfolgen, da in den Gärten schon genug Begrünung vorherrsche

 

Anschließend rege Diskussion im Ausschuss:

- Frau Witte verweist darauf, dass die Regulierung der Gehwegsüberfahren in den Bestandsschutz fielen und nur die Straßenpflasterkosten umgelegt würden

- Herr Franzke plädiert dafür, die Hauptdissenspunkte “Straßenbreite” und “Gehwegbreite” verstärkt in den Vordergrund zu rücken

- Frau Meißner lobt die IG für die gute Zusammenarbeit als “ein Musterbeispiel an Bürgerbeteiligung” und wünscht sich für die Zukunft bei weiteren Projekten Ähnliches; sie kritisiert, dass der BA-Entwurf als “endgültig” zur Kenntnis gegeben wurde, ohne vorher die einzelnen Varianten vorzustellen; Frau Meißner hält auch die Breite der Fußwege für nachdenkenswert, da diese sowieso praktisch nicht benutzt würden und regt an, bei der Senatsverwaltung zwecks Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen vorstellig  zu werden; auch die Ausweichfläche für LKW sei nicht unbedingt nötig, da dort ohnehin kaum LKW-Verkehr stattfinden würde

- Herr Dr. Studemund erinnert daran, dass dies bereits der dritte Fall im neuen  Bezirk sei, man aber bereits im September 1999 in der BVV Köpenick einen Beschluss zur “Verfahrensweise beim Ausbau von Straßen gemäß Straßengesetz § 7 (7)” gefasst habe, der maßgebend für den neuen, gemeinsamen Bezirk werden sollte; ferner müssten die Vorlagen und der BA-Beschluss zurückgenommen werden, da der Diskussionsprozess mit den Anwohnern noch nicht zu Ende sei, sondern gerade erst begonnen habe

- BzStR Dr. Schmitz  verweist darauf, dass die Vorwürfe des VDGN, die Planungen seien fertig und alles nur noch reine Formsache, nicht stimmten; richtig sei allerdings, dass sich die Maßstäbe des Neubaus nicht am alten Bestand orientieren könnten; wichtig sei auch, dass die Versickerungsmulden vorm Befahren geschützt sein müssten, weswegen man eine  breitere Fahrbahn brauche; bei der Gehwegbreite dürften nicht nur die Interessen der Anwohner sondern müssten auch die der Öffentlichkeit Berücksichtigung finden; ferner könne das BA nicht etliche Planungsvorlagen mit Auswahlmöglichkeiten vorlegen, weil dies personell nicht leistbar sei

- Herr Welters betont, dass ihm der geplante Straßenbau überdimensioniert erscheine und – da Teile der Straße schon vorhanden seien – Erschließungsbeiträge nur in den Verhältnissen erfolgen dürften, was dort wirklich getan wird; außerdem fragt er nach Möglichkeiten, die kompletten Erschließungskosten der Anwohner weiterzugeben, indem man die Anrechnung anderer Faktoren, wie die Möglichkeit der Verwendung nicht genutzter BAB-Gelder, in Erwägung ziehen könnte

- BzStR Dr. Schmitz entgegnet, dass selbstverständlich eine Prüfung dahingehend erfolgt sei, den Bürgern bereits vorhandene Faktoren nicht anzurechnen, so würden Fahrbahn und Beleuchtung nicht mit angerechnet, der neu zu bauende Gehweg hingegen ja

- Frau Meißner besteht darauf, dass verschiedene Varianten künftig  wenigstens in Vorplanungsqualität für die Bezirksverordneten zur Beurteilung vorliegen müssten – einschließlich Kostenschätzung; sie bittet daher darum, dies auch für die Paradiesstraße nachzureichen; Frau Meißner macht auf die Ausführungen in der “Anlage von Erschließungstraßen EAE 85/95” aufmerksam, wonach bei einer Verkehrsstärke von unter 250 Fahrzeugbewegungen pro Stunde, was dort weit unterschritten sei, Ausnahmen z.B. bei Gehweg- und Fahrbahnbreite erfolgen dürften

- Herr Piltz als Behindertenvertreter plädiert im Interesse von Rollstuhlfahrern, ältereren Bürgern mit Einkaufshilfen und Rad fahrenden Kindern für einen gut ausgebauten Gehweg auf einer Fahrbahnseite, womit auf die Benutzung des alten Gehwegs auf der anderen Seite verzichtet werden könne

- Frau Weißig verweist darauf, dass man auch mit geringen Mitteln eine Straße soweit wie möglich herrichten könne, ohne die Anwohner über Gebühr zu belasten

- Herr Dr. Studemund moniert, dass die Zerstörung der Straße durch die schweren LKW beim Neubau der BAB am Ende der Paradiesstraße nicht mit bei der Verteilung der Kosten Berücksichtigung finde, zumal eine Wiederherstellung in den alten Zustand dort gar nicht möglich gewesen wäre

- BzStR Dr. Schmitz erklärt, dass ihm die Erschließungsbeitragsberechnung nicht bis in alle Details bekannt sei und einige Passagen im Gesetz auch unpräzise formuliert seien, und man nun erstmal auf klärende Gerichtsurteile hoffe

- Frau Witte ergänzt, die Problematik mit der rechtlichen Situation in den verschiedenen politischen Systemen in Zusammenhang mit der heutigen Beurteilung der Lage, mache es auch den damit befassten Mitarbeitern nicht leicht, eine gerechte und gleichzeitig gesetzeskonforme Lösung zu ermöglichen

- Herr Franzke plädiert für eine Lösung, “bei der die Betroffenen nicht nur das Pech haben, gleich mehrfach von für sie ungünstigen Umständen betroffen zu sein”

- Herr Welters plädiert für eine Vertagung, um Kompromisslinien auszuloten

- Herr Dr. Studemund beklagt, dass das Recht leider durch die Gerichte fixiert und politisches Handeln dadurch erschwert werde

- BzStR Dr. Schmitz erklärt, dass sich der Bezirk aus der Art und Weise der Erschließungskostenberechnung heraushalten werde, da dies nicht seine Aufgabe sei und das Verfahren außerdem hochkompliziert sei

- Herr Sternbeck vom VDGN verweist auf das letztinstanzliche Urteil vom Verwaltungsgericht vom 19.01.2001 VG 13 A 58.98 (Kammer 13); das sich mit § 242 Abs. 9 des Baugesetzbuchs befasst und zu Gunsten der Anwohner in der Paradiesstraße ausgelegt werden könne

- Herr Franzke schlägt als Ausschussvorsitzender vor, das Thema zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Oktobersitzung zu setzen und bis dahin den Meinungsbildungsprozess fortzusetzen

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagung.


 
 

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