Auszug - Ausbau der Paradiesstraße von Parchwitzer Straße bis Siebweg
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Der Ausschussvorsitzende, Herr Franzke, schlägt
vor, erst dem Bezirksamt und dann den Interessenvertretern das Rederecht
einzuräumen. Dazu gibt es keine Einwände. BzStR Dr. Schmitz informiert den Ausschuss über die Vorgeschichte des geplanten Straßenausbaus in der
Paradiesstraße: - BA wurde 1999 von den Anwohnern der
Paradiesstraße angeschrieben wegen Zustands der Straße - daraufhin Mitteilung seiner
Verwaltung, dass 1999 eine Änderung des Titelansatzes für den Investitionsplan
2003 vorgenommen wurde, mit der Absicht dann den Ausbau der Paradiesstraße
durchzuführen, der in jedem Fall für die Anwohner beitragspflichtig würde - am 26. Oktober 2001 erfolgte eine
Betroffenenberatung, bei der zwei Varianten vorgestellt wurden; alle
betroffenen Anwohner plädierten dabei für die sparsamere Variante und eine
weitergehende Reduzierung der geplanten Bauvorhaben - Maximalvariante ging von 5,50 m
Fahrbahnbreite, Neuanlage der Gehwege auf beiden Seiten, der Anlage von Entwässerungsmulden
und der Neupflanzung von Bäumen aus - Diskussion um “Berliner Bauweise” - Versickerung des Oberflächenwassers
dort ist besonders problematisch, weil der Boden sehr lehmig ist - im Frühjahr 2002 Übermittlung der
Planungen in die BVV zur Beschlussfassung Herr Buckow,
Gruppenleiter Entwurf und Bauplanung, erläuterte am Tafelbild sowie mit Bildern die Lage der Straße, die
aktuelle Befestigung, sowie die Bedeutung der Randstreifen, die von LKW
befahren werden müssten - der erste Entwurf der Planungen wurde
durch einen Praktikanten berechtigt durchgeführt, so dass er nicht immer mit
den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmte und die Kritik der betroffenen
Bürger daran berechtigt war - bei der Betroffenenversammlung am
26.10.2001 wurde ein neuer Vorschlag versprochen, der auch Anregungen der
Anwohner aufnahm - vorhandener Gehweg entspricht nicht
den geltenden Vorschriften, die bei einem Neubau aber zwingend einzuhalten
seien; ungünstige Höhenlage müsse bei der Pflasterung ebenfalls beachtet werden;
Bodenaustausch sei ebenfalls nötig - Anregungen der IG mit Fahrbahnbreite
von 4,75 m und Gehwegbreite von 1,50 m seien nicht umsetzbar; wenn man den
Anwohnern entgegenkomme und nur auf einer Seite einen neuen Gehweg anlege,
müsse dieser dann den geltenden Normen entsprechend 2,00 – 2,50 m Nutzbreite
aufweisen; Straßenbreite von 5,50 m sei zwingend, um Ausweichmöglichkeiten für
den Begegnungsverkehr zu ermöglichen - andere Pläne der Wasserbetriebe, die
Straßenplanungen nicht mehr tangieren, so dass der Ausbau bereits 2003 statt
2004 beginnen könne - beide den Bürgern vorgestellten
Varianten unterscheiden sich in den Kostenansätzen nur minimal (101 550 € zu
102 590 €) wobei die Bürger die leicht kostengünstigere Variante bevorzugten;
Unterscheidung der beiden Varianten im Wesentlichen nur in “Berliner Bauweise”
begründet Frau Witte,
Gruppenleiterin Verwaltung im Tiefbauamt, erläutert ausführlich die bisherigen
Recherchen zur Entstehung der Paradiesstraße und den daraus resultierenden
Konsequenzen für die Beteiligung der Bürger: - besondere Situation in der
Paradiesstraße, weil das vor den Grundstücken
befindliche heutige Straßenland in Privatbesitz der Anlieger ist und
zwecks Unterhaltung von 1930-1950 Beiträge in eine gemeinsame Pflasterkasse
eingezahlt wurden (in der DDR war Straßenbau reine Staatsaufgabe) - Straße war damals nur Provisorium mit
3 m Breite Großpflasterfahrbahn - nach momentanem Stand müssten die
Anwohner mit Erschließungskosten von 6-8 € (Eckgrundstücke 5 €) je m²
Grundstücksfläche rechnen - ausdrücklicher Appell an alle
Anlieger, alte noch vorhandene Unterlagen oder Fotos zur Verfügung zu stellen,
die weitere Auskunft über die Anlegung der Straße und weitere Verfahrensweisen,
z.B. der Pflasterkasse, geben könnten Herr Hentschel,
von der IG Paradiesstraße erläutert deren Sicht der Dinge: - 20 Grundstücke mit 25 Eigentümern (11
Häuser vor 1990 gebaut, 10 danach, 4 Wochenendgrundstücke) seien von den
Baumaßnahmen betroffen - Hinweis auf dortige 30er-Zone, in der
die Geschwindigkeit schon jetzt kaum eingehalten würde und bei breiterem
Straßenausbau noch mehr derartige Verstöße befürchtet werden müssten - auch das Fällen 100 Jahre alter Linden müsste
deswegen nicht sein - ausdrücklicher Hinweis, dass die von
ihm vertretene Meinung die aller betroffener Anwohner sei (durch Unterschriften
belegbar) - Eingabe an die BVV erfolgte wegen
Beteiligungsrecht am Bauvorhaben, was die IG nun als erfüllt, im jetzigen
Planungsstand aber noch nicht als erledigt ansieht - Schmutzwasserkanal sei unnötig, da
ausreichende Vorfluter im Siebweg vorhanden seien - begrüßt prinzipiell die nun geplante
Realisierung des Projekts 2003 und stellt auch den Ausbau nicht prinzipiell in
Frage – es gehe der IG um Verbesserungen in wichtigen Details - so sei der bereits vorhandene Gehweg
im Wesentlichen in Ordnung und Breiten von 1,20 – 1,50 m seien in der dortigen
Gegend ortsüblich - die ausgewaschene Pflasterung hätte
mit geringen Mitteln schon lange ausgebessert werden können - die “Musterstraße” Summter Straße sei
auch nicht 1:1 auf die Paradiesstraße anwendbar - das Ausweichen der ohnehin kaum
vorhandenen LKW könne auch auf die neben der Straße befindlichen Rasenstreifen
erfolgen - überall erfolge ein Rückbau von
Straßen, um nicht zur Raserei zu verleiten, bloß im Paradiesweg müsse die
Fahrbahn verbreitert werden - wenn die Linden schon gefällt würden,
müsste auf Kosten der Anwohner allerdings keine Neupflanzung erfolgen, da in
den Gärten schon genug Begrünung vorherrsche Anschließend rege Diskussion im Ausschuss: - Frau Witte verweist darauf,
dass die Regulierung der Gehwegsüberfahren in den Bestandsschutz fielen und nur
die Straßenpflasterkosten umgelegt würden - Herr Franzke plädiert dafür, die
Hauptdissenspunkte “Straßenbreite” und
“Gehwegbreite” verstärkt in den Vordergrund zu rücken - Frau Meißner lobt die IG für
die gute Zusammenarbeit als “ein Musterbeispiel an Bürgerbeteiligung” und
wünscht sich für die Zukunft bei weiteren Projekten Ähnliches; sie kritisiert,
dass der BA-Entwurf als “endgültig” zur Kenntnis gegeben wurde, ohne vorher die
einzelnen Varianten vorzustellen; Frau Meißner hält auch die Breite der Fußwege
für nachdenkenswert, da diese sowieso praktisch nicht benutzt würden und regt
an, bei der Senatsverwaltung zwecks Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen
vorstellig zu werden; auch die
Ausweichfläche für LKW sei nicht unbedingt nötig, da dort ohnehin kaum
LKW-Verkehr stattfinden würde - Herr Dr.
Studemund erinnert daran, dass dies bereits der dritte Fall im neuen Bezirk sei, man aber bereits im September
1999 in der BVV Köpenick einen Beschluss zur “Verfahrensweise beim Ausbau von
Straßen gemäß Straßengesetz § 7 (7)” gefasst habe, der maßgebend für den neuen,
gemeinsamen Bezirk werden sollte; ferner müssten die Vorlagen und der
BA-Beschluss zurückgenommen werden, da der Diskussionsprozess mit den Anwohnern
noch nicht zu Ende sei, sondern gerade erst begonnen habe - BzStR Dr. Schmitz verweist darauf, dass die Vorwürfe des
VDGN, die Planungen seien fertig und alles nur noch reine Formsache, nicht
stimmten; richtig sei allerdings, dass sich die Maßstäbe des Neubaus nicht am
alten Bestand orientieren könnten; wichtig sei auch, dass die
Versickerungsmulden vorm Befahren geschützt sein müssten, weswegen man
eine breitere Fahrbahn brauche; bei der
Gehwegbreite dürften nicht nur die Interessen der Anwohner sondern müssten auch
die der Öffentlichkeit Berücksichtigung finden; ferner könne das BA nicht
etliche Planungsvorlagen mit Auswahlmöglichkeiten vorlegen, weil dies personell
nicht leistbar sei - Herr Welters betont, dass ihm
der geplante Straßenbau überdimensioniert erscheine und – da Teile der Straße
schon vorhanden seien – Erschließungsbeiträge nur in den Verhältnissen erfolgen
dürften, was dort wirklich getan wird; außerdem fragt er nach Möglichkeiten,
die kompletten Erschließungskosten der Anwohner weiterzugeben, indem man die
Anrechnung anderer Faktoren, wie die Möglichkeit der Verwendung nicht genutzter
BAB-Gelder, in Erwägung ziehen könnte - BzStR Dr. Schmitz entgegnet,
dass selbstverständlich eine Prüfung dahingehend erfolgt sei, den Bürgern
bereits vorhandene Faktoren nicht anzurechnen, so würden Fahrbahn und
Beleuchtung nicht mit angerechnet, der neu zu bauende Gehweg hingegen ja - Frau Meißner besteht darauf,
dass verschiedene Varianten künftig
wenigstens in Vorplanungsqualität für die Bezirksverordneten zur
Beurteilung vorliegen müssten – einschließlich Kostenschätzung; sie bittet
daher darum, dies auch für die Paradiesstraße nachzureichen; Frau Meißner macht
auf die Ausführungen in der “Anlage von Erschließungstraßen EAE 85/95”
aufmerksam, wonach bei einer Verkehrsstärke von unter 250 Fahrzeugbewegungen
pro Stunde, was dort weit unterschritten sei, Ausnahmen z.B. bei Gehweg- und
Fahrbahnbreite erfolgen dürften - Herr Piltz als
Behindertenvertreter plädiert im Interesse von Rollstuhlfahrern, ältereren
Bürgern mit Einkaufshilfen und Rad fahrenden Kindern für einen gut ausgebauten
Gehweg auf einer Fahrbahnseite, womit auf die Benutzung des alten Gehwegs auf
der anderen Seite verzichtet werden könne - Frau Weißig verweist darauf,
dass man auch mit geringen Mitteln eine Straße soweit wie möglich herrichten
könne, ohne die Anwohner über Gebühr zu belasten - Herr Dr. Studemund moniert,
dass die Zerstörung der Straße durch die schweren LKW beim Neubau der BAB am
Ende der Paradiesstraße nicht mit bei der Verteilung der Kosten
Berücksichtigung finde, zumal eine Wiederherstellung in den alten Zustand dort
gar nicht möglich gewesen wäre - BzStR Dr. Schmitz erklärt, dass
ihm die Erschließungsbeitragsberechnung nicht bis in alle Details bekannt sei
und einige Passagen im Gesetz auch unpräzise formuliert seien, und man nun
erstmal auf klärende Gerichtsurteile hoffe - Frau Witte ergänzt, die
Problematik mit der rechtlichen Situation in den verschiedenen politischen
Systemen in Zusammenhang mit der heutigen Beurteilung der Lage, mache es auch
den damit befassten Mitarbeitern nicht leicht, eine gerechte und gleichzeitig
gesetzeskonforme Lösung zu ermöglichen - Herr Franzke plädiert für eine
Lösung, “bei der die Betroffenen nicht nur das Pech haben, gleich mehrfach von
für sie ungünstigen Umständen betroffen zu sein” - Herr Welters plädiert für eine
Vertagung, um Kompromisslinien auszuloten - Herr Dr. Studemund beklagt,
dass das Recht leider durch die Gerichte fixiert und politisches Handeln
dadurch erschwert werde - BzStR Dr. Schmitz erklärt, dass
sich der Bezirk aus der Art und Weise der Erschließungskostenberechnung heraushalten
werde, da dies nicht seine Aufgabe sei und das Verfahren außerdem
hochkompliziert sei - Herr Sternbeck vom VDGN
verweist auf das letztinstanzliche Urteil vom Verwaltungsgericht vom 19.01.2001
VG 13 A 58.98 (Kammer 13); das sich mit § 242 Abs. 9 des Baugesetzbuchs befasst
und zu Gunsten der Anwohner in der Paradiesstraße ausgelegt werden könne - Herr Franzke schlägt als
Ausschussvorsitzender vor, das Thema zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung
der Oktobersitzung zu setzen und bis dahin den Meinungsbildungsprozess
fortzusetzen Es wird folgender Beschluss gefasst: Vertagung. |
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