Auszug - Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
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Die Beschlussempfehlung des JHA wird über Pkt. 3 der Konsensliste (AoA) angenommen. Damit erfolgt die Ablehnung des Antrages der Linksfraktion. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
dafür: mehrheitlich |
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