Auszug - Umgang mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz durch das Bezirksamt, Grenzbereiche zur Entscheidung ob Instandhaltungsmaßnahme oder Straßenbaumaßnahme entsprechend Straßenausbaubeitragsgesetz Stand der Umsetzung des Beschlusses , 916/43/10, Müngersdorfer Straße durch das Bezirksamt die Planungen für den Ausbau der Müngersdorfer Straße zu stoppen und erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen in das Instandhaltungsprogramm für 2010/2011 aufzunehmen.  

 
 
81. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Cajamarca-Zimmer (Raum 107)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Das Bezirksamt erläuterte die rechtlich vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Bewertung von Straßenbaumaßnahmen

Das Bezirksamt erläuterte die rechtlich vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Bewertung von Straßenbaumaßnahmen. Jeder Einzelfall wird gründlich geprüft und sorgfältig abgewogen. Verfahrensfehler oder Fehlbewertungen haben in jedem Fall schwerwiegende Folgen. Deswegen unternimmt das Bezirksamt alles, die Rechtsvorschriften richtig anzuwenden.

 

Die Ausschussmitglieder stellten zahlreiche Fragen zum Vortrag des Bezirksamtes und zu einzelnen Straßen. Alle Sachverhalte in den Fragen wurden durch das Bezirksamt ausführlich erläutert und die Ausschussmitglieder umfassend aufgeklärt.

 

Stand der Umsetzung des Beschlusses, 916/43/10, Müngersdorfer Straße durch das Bezirksamt die Planungen für den Ausbau der Müngersdorfer Straße zu stoppen und erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen in das Instandhaltungsprogramm für 2010/2011 aufzunehmen.

 

BzStR Herr Hölmer (SPD) teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass es in den nächsten Tagen einen Schlussbericht geben werde. Das Rechtsamt hat den Beschluss der BVV geprüft und wird ihn als rechtswidrig einstufen.

 

Einige Ausschussmitglieder diskutierten anschließend ergebnislos über die Lage. Mehrheitlich bildete sich die Meinung, dass der Baubeschluss aus rechtlichen Gründen Bestand hat, die Umsetzung durch Sperrung der Haushaltsmittel verhindert werden könnte. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden

 

Der BzV Herr Schild (CDU) plädierte für eine rechtswidrige Lösung im Interesse der betroffenen Bürger.

 

Der BzV Herr Durinke (SPD) widersprach und vertrat eine rechtsstaatliche Position.

 

Das Bezirksamt stellte abschließend fest, dass es unabhängig vom politischen Willen der BVV die Rechtsvorschriften ohne Abstriche umsetzen wird.


 
 

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