Auszug - Einkommensschwache von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
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Der Antrag von Linksfraktion und Fraktion B´90Grüne wird über Pkt. 3 der Konsensliste (AoA) beschossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine landeseinheitliche Regelung einzusetzen, die darauf gerichtet ist, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII und andere Einkommensschwache von Gebühren für die Ausgabe des elektronischen Personalausweis freizustellen. Abstimmungsergebnis:
dafür: mehrheitlich dagegen: 2. Enthaltung: einige.
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
27.10.10 ZB VI-47 lfd. Nr. 4078 23.08.11 SB VI-56 lfd. Nr. 4976 |
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