Auszug - Bericht aus dem BA mit Informationen zu folgenden Themen: - Bearbeitungsstand Einkaufszentrum am S-Bahnhof Schöneweide; - Baugenehmigung zum Grundstück Grenzweg 68 in Rahnsdorf; - Position des BA zur Anfrage der Interessengemeinschaft Paradiesstraßein Bohnsdorf  

 
 
4. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.05.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Das Zentrum Schöneweide soll im Herbst 2003 fertiggestellt werden

Das Zentrum Schöneweide soll im Herbst 2003 fertiggestellt werden. Die Baugenehmigung wurde im November 2001 erteilt. Es wird ein Präsentationsfilm der BAVARIA (5 min) gezeigt. Die Firma Bilfinger & Berger ist Generalunternehmer. Der Vermietungsstand im Einzelhandel liegt bei 80 %. Für den Dienstleistungsturm laufen derzeit die Vermietungsverhandlungen. Der Fachmarktbereich wird folgen. Es wird eine neue Kreuzung vor dem Bahnhof geben - Linksabbiegerspur vom Süden kommend, Fußgängerüberweg.

Von den Mitgliedern des Ausschusses wird kritisiert, dass es keinen direkten Zugang zum Zentrum Schöneweide vom Bahnhof aus geben wird. Als Begründung hierfür wird vom Investor das Desinteresse der Bahn benannt.

 

Baugenehmigung Grundstück Grenzweg 68 in Rahnsdorf

Es handelt sich um einen “Schwarzbau” aus 1995, ein Bootsstandbau wurde zur Wohnung umgebaut. Also eine bauordnungsrechtliche Angelegenheit. Mehrere Eigentümerwechsel haben stattgefunden. Seit 1991 läuft ein neues Antragsverfahren. Nach derzeitiger Sachlage ist der neue Antrag genehmigungsfähig, Verfahren wurde einvernehmlich  bis zur notwendigen Grundbucheintragung ausgesetzt. Ein Anlieger, der als Beschwerdeführer auftritt, ist am Verfahren Beteiligter, d.h. diese Argumente müssen in der Abwägung der Entscheidung ermessungsfehlerfrei Berücksichtigung finden.

 

Position des BA zur Interessengemeinschaft Paradiesstr. in Bohnsdorf

Es handelt sich um den geplanten Ausbau der Straße, strittig ist hier der Ausbaugrad. Das Vorhaben ist 2003 vorgesehen. Ein BA-Beschluss über die Ausbauvariante liegt vor. Es fehlt eine Entwässerung, eine Versickerung ist durch das bestehende Gefälle nicht gegeben. Daher werden Versickerungsmulden gebaut. Die Fahrbahnbreite ist mit 5,50 m vorgesehen. Einigen beschwerde- führenden Bürgern ist das zu breit - es wird eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,75 m gewünscht. Ebenfalls gehen die Bürger davon aus, dass vor Ort ein Bürgersteig auf einer Fahrbahnseite vollkommen ausreichend wäre. Es fand eine Bürgerversammlung am 25.10.2001 statt. Der BzStR gibt kund, dass die eingehenden Bürger-briefe grundsätzlich beantwortet werden. In der BVV wird das Thema noch behandelt. Frau Meißner (SPD) appelliert an das BA, die Bürgereinwendungen und somit unterschiedlichen Ausbauvarianten ernst zu nehmen. Es handelt sich hier um eine untergeordnete Straße. Die gepflasterte Straße kann als bestehende Straße im Altzustand anerkannt werden.

Nach der Investitionsplanung - BA-Beschluss 29/02 vom 09.04.2002 wurde die Straße als Investmaßnahme auf 2003 vorgezogen. Die Ausschussmitglieder kritisieren, dass die im BA-Beschluss 29/02 vorgenommenen Änderungen nicht Bestandteil der Haushalts- beratungen für 2002 /2003 waren, sondern unmittelbar danach der BVV zur Kenntnis gegeben worden sind.

 


 
 

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