Auszug - Information des Ausschusses zum Planungsstand des Ausbaus der Bahnstrecke im Bereich Bohnsdorf im Zuge des beabsichtigten Flughafenausbaus Schönefeld  

 
 
4. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.05.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Der Projektleiter der DB-AG Herr Wessely stellt zunächst unter Einbindung von Zeichnungen die Planfeststellungslösung „Verkehrliche Anbindung Flughafen Schönefeld“ vor (70m Abstand zur bestehenden Bebauung = Ist-Stand)

Der Projektleiter der DB-AG Herr Wessely stellt zunächst unter Einbindung von Zeichnungen die Planfeststellungslösung “Verkehrliche Anbindung Flughafen Schönefeld” vor (70m Abstand zur bestehenden Bebauung = Ist-Stand). Bei der Planung wollte die Bahn-AG die bestehende Trassenführung nicht verlassen. Gründe hierfür werden folgende benannt: Baumbestand, Umwelt und die Tierpopulation. Bei dieser Planung werden entsprechend vorgestellter Lärm- und Erschütterungsmessungen jedoch die zulässigen Grenzwerte überschritten.

Dabei gab es folgende Auflagen :
Prüfung der betrieblichen Notwendigkeit

geplante Trasse auf derzeitiger Strecke sollte bei Baumaßnahmen durchgängig befahrbar sein, da hier der Kerosintransport stattfindet
(mind. Alle 6 Tage = 1 Transport)

Würde die Trassenführung um 30 m in Richtung Süden verlagert, so die Aussage - würde sich die Problematik der Erschütterungen erledigen.

Die Lärmschutz hingegen wäre bei einer Verlagerung der Trassenführung nach Süden um 450 m optimal in Bezug auf Bohnsdorf, dann allerdings hätte Waltersdorf ein Lärmschutzproblem. Die Ausführungen in Bezug auf eine Verlagerung haben informativen Charakter, es finden derzeit endgültige Untersuchungen statt. Man befindet sich noch nicht in der Planungsphase im Sinne des § 73 Abs. 8 VwfVG, d.h. die Träger der öffentlichen Belange sind hier noch nicht beteiligt.

Der Bahnexperte rät in Bezug auf die Erschütterungen von der derzeitgen Trassenführung ab. Diesbezügliche Prüfungen hat eine extern beauftragte Firma durchgeführt. Dabei wurden außer ICE sämtliche Zugkonfigurationen erfasst, d.h. es gab tatsächliche Ausbreitungsmessungen vor Ort.

Fragestellungen : Wie weit sind die Erschütterungen bei Zugfahrten zu bemerken? Welche Häuser sind mit einem Anspruch behaftet ? Die Messungen wurden der Anhörungsbehörde bekanntgegeben. Ein Anspruch wird vom Vorhabenträger (bei derzeitiger Trassenführung) für betroffene Häuser anerkannt. Auch bei erschütterungstechnischer Optimierung der Bahnanlage einschl. Bodenaustausch würde eine Restbetroffenheit erhalten bleiben.

Anschließend berichtet Herr Jauch als sachverständiger, betroffener Bürger (Mitglied des BVBB)

Nach seiner Auffassung wurde beim Bahnlärm der Grenzwert für Mischgebiete zu grunde gelegt, es handelt sich jedoch um ein reines Wohngebiet, hier gelten geringere Grenzwerte. Nach seiner Einschätzung sind 138 Grundstücke betroffen + ca. 50 zwischenzeitlich entstandene Neubauten. Herr Jauch verweist auf eine zukünftige Geschwindigkeitszunahme der Züge, daraus werde erhöhter Lärm folgen. Auf einer Einwohnerversammlung am 18.04.2002 in Bohnsdorf wurde den Einwohnern erstmals bekannt gegeben, welche Erschüt- terungsproblematik besteht. Das ist für die Beteiligung zu spät, daher mangelhaft. Von 27 gemessenen Gebäuden sind 18 betroffen. Bestehende Gasleitungen sind aufgrund der beabsichtigten Kerosintransporte ein Gefahrenproblem. Die Bahn wird teilweise in Troglage fahren - was ist, wenn Gas ausläuft ? (Explosivgemisch)

Abschließend verweist Herr Jauch auf das Problem, dass die Lärmbelästigung in den Ursachen : Bahn, Flüglärm einzeln behandelt wird, damit jedoch für die Bürger der Gesamtlärm nicht dargestellt werden kann. (Summierung der einzelnen Lärmquellen umstritten) Das Bundesimmissionsschutzgesetz geht von der Betrachtung einzelner Lärmquellen aus.

Aus den sich anschließenden Fragestellungen ergeben sich folgende Informationen :

Die vertiefenden Untersuchungen der Bahn waren nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.

Bei einem Planänderungsverfahren, d.h. Verlagerung der Trasse nach Süden, würden 31 ha Wald gerodet, die teilweise woanders aufgeforstet werden könnten.

 

 


 
 

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