Auszug - Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  

 
 
39. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1416 Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEJHA
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Den Änderungsantrag der Linken begründet Frau Kappel

Den Antrag der Linken begründet Frau Kappel. Herr Ibsch und Herr Schmidt nehmen kritisch zu der Festlegung der Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung des Betrages von über 8.000,-- Euro Stellung. Herr Schmidt begründet, warum die SPD diesem Antrag nicht zustimmen kann, da sie diese Zahl von 8.000,-- Euro für willkürlich gewählt hält und diese Form mehr Bürokratie hervorruft, als unbedingt notwendig. Herr Sauerteig schlägt vor in der Klammer unter 1. …(, inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte um „in den Vereinen“ zu ergänzen.
Die Linke nimmt den Vorschlag an. Nach einer längeren Debatte wird der Antrag der Linken bei 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte in den Vereinen) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              7              dagegen:              3.              Enthaltung:              1.


 
 

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