Auszug - Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
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Den Antrag der Linken begründet Frau Kappel. Herr Ibsch und Herr Schmidt nehmen kritisch zu der Festlegung der Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung des Betrages von über 8.000,-- Euro Stellung. Herr Schmidt begründet, warum die SPD diesem Antrag nicht zustimmen kann, da sie diese Zahl von 8.000,-- Euro für willkürlich gewählt hält und diese Form mehr Bürokratie hervorruft, als unbedingt notwendig. Herr Sauerteig schlägt vor in der Klammer unter 1. …(, inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte um „in den Vereinen“ zu ergänzen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte in den Vereinen) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können. Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 3. Enthaltung: 1. |
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