Auszug - Anpassung des Schonvermögens im SGB XII
Die Beschlussempfehlung des A. f. SozGes wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion i.g.F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich innerhalb des Deutschen Städtetages wie auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für eine Positionierung dieser kommunalen Spitzenverbände in dem Sinne einzusetzen, dass die Regelungen zum einzusetzenden Vermögen im § 90 SGB XII an die Regelungen zum zu berücksichtigenden Vermögen im § 12 SGB II angepasst werden. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
05.09.10 1. ZB VI-46 lfd. Nr. 4002 09.12.10 2. ZB VI-49 lfd. Nr. 4172 16.08.11 3. ZB VI-56 lfd. Nr. 4941 24.01.12 SB VII-04 lfd. Nr. 150
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