Auszug - Einsetzung einer Ombudsperson zur Korruptionsprävention und -bekämpfung  

 
 
49. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 07.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1514 Einsetzung einer Ombudsperson zur Korruptionsprävention und -bekämpfung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:NPDHhPV
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

-

-            ZRK gibt es bereits - präventiv Verfahrensabläufe entwickeln, die wenig korruptionsanfällig sind

 

-            100%ige Anonymität gibt es nicht, da keine Schweigepflicht

-            ggf. über einen Anwalt

 

-          Antrag im AHB von Bündnis90/Grüne

-        über Anwalt

-        sowie über Internetplattform

-        Senat beauftragt, Konzept zu entwickeln

 

Hr. Schubert

-            wollte darauf hinweisen, dass auf Landesebene bereits eine Initiative besteht

 

Hr. Förster

-          Korruptionsbekämpfung leisten Strafverfolgungsbehörden

-          Korruptionsprävention sollte durch Bezirke geleistet werden

 

-            AHB-Initiative - nur für Berliner Verwaltung

-            bezirklich: soll jemand ehrenamtlich dies machen - pensionierter Anwalt, pensionierter Pfarrer

-            verwaltungsintern, aber auch extern, z.B. Vereine, die Zuwendungsempfänger sind usw.

 

BzBmin

-          kann niemanden ehrenamtlich einsetzen

 

Hr. Liebenow

-          möchte den Antrag vertagen bis zur Einsetzung einer Person auf Berliner Ebene

 

Hr. Förster

-          möchte, dass die Frage der Externen geklärt werden

 

BzBmin

-          schon sehr naiv

-          jeder Korrupte vernichtet nach Ansprache sofort die Akten

-          Nicht-Korrupte werden mglw. zu Unrecht denunziert

 

Hr. Blohm

-          besondere Kompetenz muss verliehen werden

 

BzBmin

-          ZRK prüft Plausibilität, wenn +, dann StA

-          Untersuchungskompetenz bei Staatsanwaltschaft - Ermittlungsbehörde

 

beide Anträge (+VI/1536) vertagt


 
 

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