Auszug - Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  

 
 
43. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 01.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: ordentliche
Raum: Industriesalon Schöneweide e. V.
Ort: Rheinbeckstr. 9, 12459 Berlin
VI/1416 Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEJHA
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren

Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren

Frau Reichardt verlangte die Abstimmung des Antrages in der geänderten Fassung.

Frau Vogt teilte mit, dass der Antrag am 9. Juni 2010 in der 43. Sitzung des AUS SozGes abgelehnt wurde.

Herr Sauerteig beantragte Abstimmung über den Antrag in der geänderten Fassung, der vom Ausschuss abgelehnt wurde. (6/7/1)

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:              7.              Enthaltung:              1.


 
 

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