Auszug - Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
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Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren Frau Reichardt verlangte die Abstimmung des Antrages in der geänderten Fassung. Frau Vogt teilte mit, dass der Antrag am 9. Juni 2010 in der 43. Sitzung des AUS SozGes abgelehnt wurde. Herr Sauerteig beantragte Abstimmung über den Antrag in der geänderten Fassung, der vom Ausschuss abgelehnt wurde. (6/7/1) Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.
wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 7. Enthaltung: 1. |
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