Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung des Bebauungsplans XV-12-1 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow  

 
 
75. (öfftl., außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1542 - Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 nebst Begründung
- Entwurf der Rechtsverordnung des Bebauungsplans XV-12-1
im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:900/42/10
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

- BzStR Hölmer rekapituliert die Vorgeschichte, man habe dicke Brocken bewegt, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, auch das Rechtsamt habe sich in diesem Metier nicht leicht getan; Investor verzichtet nun auf eventuelle Regressansprüche gegen den

beide Vorlagen (VI/1542 und VI/1543) werden zusammen behandelt, aber getrennt abgestimmt

- BzStR Hölmer rekapituliert die Vorgeschichte, man habe dicke Brocken bewegt, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, auch das Rechtsamt habe sich in diesem Metier nicht leicht getan; Investor verzichtet nun auf eventuelle Regressansprüche gegen den Bezirk wegen der Planreifeerklärung, WA-Ausweisung ist möglich, um eine Nahversorgungseinrichtung zu etablieren

 

- Frau Löbel findet die Lösung „städtebaulich nicht den großen Wurf, aber er hält der Rechtsprüfung stand“

 

- Frau Fink als zuständige Bearbeiterin ergänzt, dass im B-Plan selbst möglich wenig geändert werden sollte, daher bleibt der Grundstatus „Wohngebiet“ auch erhalten; WA 2 (Mindesthöhe orientiert sich an allgemeinem Wohngebiet); Erhöhung für Zahl der Stellplätze und  Nebenanlagen, Gleichbehandlung von EDEKA mit dem benachbarten PLUS-Markt (jetzt roter Netto); Überarbeitung Eingriff/Ausgleich, detailliertes Umweltgutachten, Auflage zur Pflanzung von Laubbäumen; Städtebaulicher Vertrag, der Ausgleichszahlungen regelt; Grundzüge der Planungen bleiben erhalten; Auswirkungsanalyse für Lebensmittelmarkt

sieht keine negativen Folgen für umliegende Märkte

- Herr Welters bedankt sich bei der Stadtplanung, dass diese nun alle  Intentionen der BVV aufgegriffen habe und fragt zur Einschätzung der Freiraumpotenziale sowie zur Nichtbeteilung des Bezirks Neukölln bei den TÖB und ob der Nachbarbezirk über ein Einzelhandelskonzept  verfügt

- Frau Fink entgegnet, selbstverständlich sei Neukölln angeschrieben  worden, die Nichtbeteiligung werde als wohlwollendes Einvernehmen interpretiert; das Zentren- und Einzelhandelskonzept von Neukölln befindet sich noch in der Erarbeitung, dort teilweise kritische Stimmen dazu

- Herr Sauerteig fragt nach der Position von CABUWAZI und ist durch die eingezeichneten Knotenlinien im Plan irritiert, die auf unterschiedliche Nutzungen hindeuteten

 

- Herr Knöchel versichert für die Investoren, dass die Zusagen eingehalten werden und der Vertrag mit dem Trägerverein von CABUWAZI bereits rechtskräftig unterzeichnet sei, er ist im Moment noch „schwebend unwirksam“, bis die Baugenehmigung erteilt wird

 

- Frau Fink hält die Knotenlinie, die nur aus darstellerischen Gründen  dort enthalten ist, für entbehrlich und verweist hinsichtlich der Erschließung des Gesamtgrundstücks auf drei Zufahrten (Bouchéstraße, Wildenbruchstraße, Heidelberger Straße), die Anlieferung erfolgt über die Bouchéstraße nach dem Prinzip „rechts rein, rechts raus“ und nicht über den Parkplatz; der Kundenverkehr wird über die Heidelberger Straße abgewickelt (ist beim bestehenden PLUS-Markt auch so); nach Auseinandersetzung mit dem Tiefbauamt über den neu anzulegenden Gehweg entlang der Heidelberger Straße ist dieser nun Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags

- BzStR Hölmer betont, die Fertigstellung des Gehwegs könne auch in Eigenregie der Investoren und damit preiswerter erfolgen, die Vereinbarung ist nur für den Fall in der Kostenhöhe maßgeblich, dass hier das Tiefbauamtselbst aktiv werden müsste

- Herr Liebenow fragt, ob die 88 Parkplätze einen Kompromiss darstellten

 

- Frau Fink antwortet, dass die GRZ von 0,7 als absolute Obergrenze  angesehen wurde und daher hier das Maß aller Dinge ist

 

- Vorlage wird einstimmig mit 12/0/0 beschlossen

 

Es wird folgender Beschluss:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen (mdl. zur BVV):

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

1.    Den Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 vom 7. September 2005 (Anlage 1 zum BA-Beschluss 459/10) nebst Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss 459/10).

 

2.              Den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-12-1
(Anlage 3 zum BA-Beschluss 459/10).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              12              dagegen:              0.              Enthaltung:              0.


 
 

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