Auszug - Clearingstelle Schuldistanz  

 
 
61. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Schulentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Frau Zwick und Frau Quednow stellen die Arbeit Clearingstelle Schuldistanz vor

Frau Zwick und Frau Quednow stellen die Arbeit Clearingstelle Schuldistanz vor.

Frau Quednow, Schulpsychologin, gibt einen Überblick zur Arbeit der Clearingstelle Schuldistanz.

Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen Jugend, Schule und Gesundheit wächst die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen.

 

Die Clearingstelle setzt sich aus 3 Mitarbeiterinnen und 1 Mitarbeiter zusammen:

à Frau Wolf, Psychologin im KJPD,

à Frau Quednow, Psychologin im Schulpsychologischen Beratungszentrum,

à Frau Zwick, Jugendsozialarbeit und Integrationshilfe und

à Herr Dr. Grunwald, Psychologe EFB.

 

Die Clearingstelle ist für alle Schulen im Bezirk zuständig. Gegenwärtig ist die Regelung so, dass nur Kinder die im Bezirk wohnen, der Clearingstelle gemeldet werden können. Die Entwicklung der Fälle wird als Anlage zum Protokoll gegeben (Anlage 4). Die Grundschulen werden erst seit dem Schuljahr 2007/2008 und die Gymnasien erst seit dem Schuljahr 2008/2009 einbezogen.

 

In den Hauptschule wird ein Teil der schuldistanzierten Jugendlichen durch Schulsozialarbeiter aufgefangen. 

 

Frau Zwick und Frau Quednow berichten über die Empfehlungen der Clearingstelle Schuldistanzierte. Die von der Clearingstelle empfohlenen Maßnahmen müssen von den Schulen umgesetzt werden. Die Schulen gehen sehr unterschiedlich mit diesem Thema um. Leider kommen oft die Mitteilungen von der Schule erst sehr spät.

Die Rückmeldungen sind ausbaufähig. Die Clearingstelle für Schuldistanzierte ist bis heute nicht an allen Schulen bekannt. 24 % der Schulen machten in diesem Schuljahr von dem Angebot der Clearingstelle Gebrauch.

 

Festzustellen ist auch ein „Krankenscheintourismus“ bei Jugendlichen. Die Atteste dürfen von den Schulen nicht in Zweifel gestellt werden. In solchen Fällen  muss die Ärztekammer eingeschaltet werden.

 

Bisher gab es noch keine Konsequenzen für die Lehrer, wenn die Schulversäumnisanzeige zu spät erstattet wurde.

Wichtig ist die Schulleiter und Lehrkräfte besser in die Lage zu versetzen, darauf zu reagieren

(Fortbildungen, Wege aufzeigen die sie gehen dürfen).


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            dagegen:              .              Enthaltung:              .

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name    

 
 

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