Auszug - Schulsozialarbeit, Schulstationen und Schülerclubs  

 
 
61. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Schulentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Es folgt eine umfassende Präsentation von Frau Buch und Frau Zwick

Es folgt eine umfassende Präsentation von Frau Buch und Frau Zwick. (Anlage 3)

 

Besonders gravierend ist der Anstieg der Fälle und Kosten im Bereich der schulbezogenen HzE bzw. HzE für Kinder und Jugendliche mit hohem Förderbedarf emotional -sozial, die nicht mehr regelbeschulbar sind.

 

à Stichtag 15.Mai 2010  = 108 Fälle, à Gesamtkosten für die 108 Fälle ca 3,9 Mio €

à Stichtag 15.Mai 2010 =    78 Fälle, à Kosten ca 2,95 Mio € für schulersetzende Maßnahmen (Heimunterbringung, TG + interner Beschulung)

à Größte Steigerung gibt es bei TG mit interner Beschulung von 2007 = 8 Fälle à  auf 23 Fälle Stichtag 15.05.2010.

 

Nachfragen

 

Ob seitens der Schulen, auch für die neustartenden Integrierten Sekundarschulen, Interesse an der Zusammenarbeit mit freien Trägern besteht, wie diese sich finden, wie die Finanzierung erfolgt.

 

Herr Retzlaff verweist auf den stattgefundenen Markt der Möglichkeiten und dass es bereits viele Kontakte zwischen Schulen und außerschulischen Partnern gibt. Die Partner für die Zusammenarbeit können aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Volkshochschulen und Trägern der Jugendarbeit kommen.

 

Für die Kooperation stehen den Schulen mit Ganztagsbetrieb selbstverwaltete Etats zur Verfügung.

 

Für die Finanzierung Integrierten Sekundarschulen mit „gebundener“ Form des Ganztagsbetriebes ist ein Wert von 3,5 Stellen vorgesehen. Es steht den Schulen frei, das Geld selber zu nehmen oder an Träger weiterzugeben.

Bei „offenen“ Ganztagsbetrieb ist es weniger, der Wert von 1.5 Stellen (davon aber erst ¼ ).

Die Finanzierung erfolgt nicht aus dem Bezirkshaushalt, sondern durch die Senatsverwaltung.

 

Seitens des JHA wird als bedenklich festgestellt, dass die Kosten (aber nicht die Fallzahlen) in der JH unermesslich steigen, während die Kosten im Schulbereich auf einem Level bleiben.

 

Ursachen für den extremen Anstieg bei den schulbezogenen HzE können u.a. sein:

à veränderte Krankheitsbilder,

à Empfehlungen der Kliniken zur Beschulung in Kleingruppen, nur die Sprachheilschule hat noch Kleingruppen

à Überforderung einiger Lehrer im Umgang mit diesen auffälligen Kindern, in den bestehenden Strukturen sind diese Kinder nicht beschulbar,

à Wegfall anderer unterstützender Maßnahmen ( z.B. temporäre Lerngruppen)

 

Warum es jetzt nicht mehr diese Kleingruppen gibt, soll durch die Schulaufsicht beantwortet werden.

 

Durch die Mitglieder des JHA wird erneut die Problematik der Hausaufgabenhilfe (DASI) angesprochen und um die vollständige Beantwortung der gestellten Fragen durch Frau Brycki gebeten. Es werden auch Antworten zum Ablöseprozess erwartet.

 

Weiterhin bittet Herr Bünger um Auskunft, wie viele temporäre Lerngruppen eingerichtet wurden und ob es Anti-Agressionstraining an den Schulen gibt?

 

Anti-Agressionstraining wird durch die Ziegner-Stiftung angeboten.

 

Der JHA bitte noch um eine detaillierte Aufstellung, wie viele Plätze in welchen Projekten belegt werden.

 

Herr Retzlaff bestätigt, dass von beiden Seiten (Schulen und Trägern) Interesse an einer Zusammenarbeit besteht und insofern beide aufeinander zugehen.

 

Frau Seidel-Nick, Referatsleiterin Schulaufsicht, nimmt ab jetzt an der Sitzung teil. (vorher entschuldigt wegen Terminüberschneidung) 

 

Herr Brendel denkt, dass die Jugendarbeit hier Leistungen übernimmt, die eigentlich freiwillige Leistungen sind. Frau Stappenbeck weist daraufhin, dass es sich hier um Leistungen der Jugendhilfe handelt, die in erster Linie einen Rechtsanspruch beinhalten.

 

Herr Retzlaff macht noch einmal deutlich, dass dies eine Systemfrage ist, eine Regelschule kann nicht Kinder regelbeschulen, die nicht regelbeschulbar sind.

Es ist aber unsere Aufgabe, diesen Kindern zu helfen.

 

Frau Stantien fragt, warum es die temporären Lerngruppen nicht mehr gibt?

Frau Seidel-Nick erklärt hierzu, dass jede Schule darüber selber entscheiden kann, ob es temporäre Lerngruppe einrichtet. Der Umgang damit ist sehr unterschiedlich. Die Zumessung die die Schulen erhalten, ist aber sehr gering. Diese können die Stunden aber auch anders einsetzen. (Eigenverantwortung der Schulen)

Temporäre Lerngruppen an Förderzentren gibt es nicht.

 

Frau Ehbets fragt nach, wenn Jugend die Beschulung der Kinder bezahlt, sollte von Schule dazu etwas beigetragen werden (vielleicht Lehrer zur Verfügung stellen).

 

Das Jugendamt weist darauf hin, dass bei „Buntstifte“ dies möglich ist, aber nicht wenn die Kinder außerhalb des Bezirkes untergebracht werden.

 

Herr Bünger macht deutlich, dass es kein strukturelles Problem sondern ein finanzielles Problem ist,  wie viel Jungendhilfe in Schule mitgeleistet wird. Der Jugendhilfeetat belastet den gesamten Bezirk. Das Jugendamt muss auch erklären, warum unsere Ausgaben steigen.

 

Wie viele temporäre Lerngruppen haben wir im Bezirk? Antwort wird von Frau Seidel-Nick zum Protokoll gegeben.

 

Frau Seidel-Nick erklärt, dass die Kinder mit schweren Verhaltensauffälligkeiten Probleme bereiten, nicht die mit Lernauffälligkeiten.

Die temporären Lerngruppen können immer nur für einen sehr begrenzten Zeitraum eingesetzt werden.

Lesen, Schreiben und körperliche motorische Fähigkeiten können intensiv gefördert werden. Danach müssen die Schüler aber wieder in die Regelklasse gehen.

Diese temporären Lerngruppen sind kein Ersatz für Kleinklassen für Schüler mit Verhaltensproblemen.

 

Frau Stantien gibt zu Bedenken, dass der emotionale und soziale Förderbedarf immer mehr zunimmt. Diese Kinder dürfen aber nicht zu früh in die Jugendhilfe „abgeschoben“ werden.

Bei festgestelltem Förderbedarf gibt es zusätzliche Stunden. Welche Strategie gibt es, damit umzugehen?

 

Frau Seidel-Nick erklärt, dass es 2.5 h pro Woche pro Kind (im neuen Schulgesetz bis zu 2,5 Unterrichtsstunden pro Woche pro Kind) bei emotionalen und sozialen Förderbedarf gibt. Wie viele Kinder in eine Gruppe gehen entscheidet die Schule selber.

 

Die Vorsitzende des Ausschusses für Schulentwicklung weist darauf hin, dass die Jugendlichen nicht in die Jugendhilfe abgeschoben werden, sie berichtet aus ihrer Arbeit an einem Förderzentrum.

 

Weitere Fragen ergeben sich zum Thema Inklusion im Schulsystem.

Die Weiterentwicklung in Deutschland ist rechtlich geboten. Deutschland hat sich in rechtskräftiger UN-Konvention dazu verpflichtet. 

Erfordert Veränderung des bestehenden Schulsystems (Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, Schulen für umfassende Inklusion ausstatten).

Frau Seidel-Nick gibt bekannt, dass hierzu eine Arbeitsgruppe gegründet wurde,

( u.a. mit Vertretern aus dem Jugendamt -  Frau Zwick, aus dem Schulamt - Frau Liebold, KJGD, Psychologen) die bereits einmal getagt hat. Wichtig ist die breite Information der Lehrkräfte, Erzieher und Eltern.

Schulen die bisher integrativ tätig waren sind sehr interessiert, in Richtung Inklusive Schule zu gehen.

Es gibt bereits 2 Schulen die sich inhaltlich dem stellen und Konzepte entwickeln.


 
 

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