Auszug - Strandbad Rahnsdorf
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In der Fassung des Ausschusses für Sport: Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Übertragung des Strandbades „Müggelsee“, Fürstenwalder Damm 838) mit dem Ziel: - dieses langfristig als Sport- und Erholungsfläche bei freiem Eintritt für die Allgemeinheit zu sichern - eine dem sozialverträglichen Charakter insgesamt nicht entgegenstehende gewerbliche Nutzung zu ermöglichen und - die denkmalgeschützte Bausubstanz zu erhalten und zu sanieren und hierbei die Kosten für den Bezirk durch Drittmittelakquise so gering wie möglich zu halten in das Vermögen des Bezirkes hinzuwirken, einem Fachvermögen zuzuordnen und eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit einem Dritten herbeizuführen.
Herr BzStR Schneider bemerkt, dass ein GA-Mittelantrag nur erfolgreich ist, wenn der Bezirk Eigentümer der Liegenschaft ist (Forsten überträgt die Liegenschaft an den Bezirk, sonst an den Liegenschaftsfonds). Reparaturen dort erfolgen zurzeit mit Arbeitsmarktmaßnahmen. Herr Igel fragt, ob finanzielle Risiken für den Bezirk ausgeschlossen werden können. Herr Schneider: Ein finanzielles Risiko existiert. Das Risiko sei jedoch beherrschbar und werde aus 5900 bedient. Herr Schild stellt fest, dass das Strandbad nicht in den Sportbereich gehen könne, wenn nicht stattdessen eine andere Sportstätte geschlossen werde. Beschluss: 10:0:2 (einstimmig). Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 14.01.2010 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft sowie Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (10:0:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Übertragung des Strandbades „Müggelsee“, Fürstenwalder Damm 838) mit dem Ziel: - dieses langfristig als Sport- und Erholungsfläche bei freiem Eintritt für die Allgemeinheit zu sichern - eine dem sozialverträglichen Charakter insgesamt nicht entgegenstehende gewerbliche Nutzung zu ermöglichen und - die denkmalgeschützte Bausubstanz zu erhalten und zu sanieren und hierbei die Kosten für den Bezirk durch Drittmittelakquise so gering wie möglich zu halten in das Vermögen des Bezirkes hinzuwirken, einem Fachvermögen zuzuordnen und eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit einem Dritten herbeizuführen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 0. Enthaltung: 2. |
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