Auszug - Wegeverbindung sichern
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Vom Bezirksamt wurde dargestellt, dass sämtliche Grundstücke im benannten Bereich an öffentliches Straßenland angeschlossen sind und es daher keiner Übernahme des Forstweges bedürfe. Würde der Weg notwendigerweise für eine Erschließung gebraucht, so wäre er als Erschließungsmaßnahme auszubauen und diese wäre durch die Anlieger zu 90% zu bezahlen. Herr Förster stellt dar, dass der Forstweg auch als zeitsparende Umfahrung genutzt wird. Bei der Mehrheit des Ausschusses wird die Übernahmenotwendigkeit nicht gesehen. Abstimmung über die Stellungnahme an den Haushaltsausschuss. Mit 1-13-1. und der Begründung auf Basis der vorstehenden Diskussion wurde der Antrag zur Ablehnung empfohlen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 13.01.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (1:13:1) die Ablehnung des Antrages. Begründung: Das Bezirksamt hat dargestellt, dass alle Grundstücke erschlossen sind. Eine Übernahme des Weges und der Ausbau zur Straße würden Erschließungsbeiträge erfordern (90%) und eine Beteiligung an den Kosten durch den Bezirk (10%). Daher empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung. Abstimmungsergebnis: dafür: 1 dagegen: 13. Enthaltung: 1. |
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