Auszug - Neuregelung von Raumüberlassung an Dritte im Bezirk Treptow-Köpenick
Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass § 3 Abs. 1 Satz 4 der Regelung missverständlich sei. Das BA sagt Prüfung und ggf. Überarbeitung zu und erklärt im Übrigen, es wisse nicht, wie viele andere Bezirke gerade Ähnliches umsetzen. Der Antrag wurde daraufhin vertagt. |
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