Auszug - Radwege Köpenicker Landstraße
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Herr Sauerteig und Frau Schmitz begründen und befürworten den Antrag, der bereits von der BVV als I-Planung beantragt wurde, jedoch nicht bewilligt wurde, saniert werden konnte bisher nur die Fahrbahn über das K2-Programm. Herr Franzke fragt nach der Anwendung des StrABG und Herr Papst antwortet, dass es immer eine Einzelfallprüfung geben muss, die Anwendung des StrABG nicht auszuschließen sei. Herr Welters sieht eine Sanierung und keine Erneuerung bzw. Neubau und erwartet daher keine Anwendung des StrABG. Herr Hölmer warnt vor dem Ausschluss des StrABG, in Teilabschnitten ist dies wahrscheinlich. Es geht hier aber um die Grundsatzfrage, ob die Sanierung gewünscht ist oder nicht. Herr Welters weist darauf hin, dass die Köpenicker Straße als Bundesstraße eine überörtliche Straße sei und damit eine verringerte Beitragspflicht besteht und schlägt vor, den Antrag vorbehaltlich der Anwendung des StrABG zu beschließen. Herr Franzke verweist darauf, dass eine Umlage auf die Eigentümer erfolgt, nicht auf die Mieter. Herr Leiß weist darauf hin, dass es sich um eine Empfehlung handeln müsste. Herr Papst erklärt, dass die Radwegsanierung für 2010 beim Radwegeprogramm beantragt wurde. Der Ausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu: 10/1/2. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 19.11.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen: Drs. VI/1262 Das Bezirksamt wird ersucht, die Radwege in
der Köpenicker Landstraße beidseitig zwischen Bulgarische Straße und
Marggraffbrücke schnellstmöglich zu sanieren, um auch diese überörtliche
Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer wiederherzustellen. Dazu sollten
mögliche Finanzierungsquellen aus Landes- und/oder Bundesmitteln ausgeschöpft
werden. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 02.12.2009 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (10:1:2) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 1. Enthaltung: 2. |
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