Auszug - Bebauungsplan XV-12-1 ("Wildenbruchstraße") hier: Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 487/05 vom 15.11.05 zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes XV-12-1 ("Wildenbruchstraße") vom 07. September 2005  

 
 
34. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 13.3
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 15.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/1263 Bebauungsplan XV-12-1 ("Wildenbruchstraße")
hier: Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 487/05 vom 15.11.05 zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes XV-12-1 ("Wildenbruchstraße") vom 07. September 2005
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

Die Vorlage des Bezirksamtes wird über die Konsensliste, Pkt

prache:

Herr BzV Sauerteig: Auch die Fraktion B´90Grüne trägt die Intention des B-Planes mit. Man wollte allerdings einige offene Fragen klären im Stadtplanungsausschuss. Man könne dies aber auch hier erledigen. 1. Sind die geplanten Änderungen rechtlich geprüft worden? Wäre es nicht rechtssicher gewesen, einen neuen B-Plan aufzustellen, da die Änderungen die Grundzüge der Planung, wie der Bezirksstadtrat selber festgestellt hat, betreffen. 2. Hätte nicht die Öffentlichkeit bei solch grundlegender Änderung über die erneute Auslage beteiligt werden müssen? 3. Hätte man nicht den Bereich des Cabuwazi einbeziehen müssen, um dort ein Sondergebiet Kultur zu schaffen und damit auch dort Rechtssicherheit zu gewinnen?

Herr BzStR Hölmer: Das Bezirksamt versucht, die Änderungen so rechtssicher wie möglich, zu machen, wenn es auch sicher keine 100%ige Rechtssicherheit gibt. Dies sollte dann ja auch in möglichst kurzer Zeit geschehen. Die Hintergründe sind allen bekannt. Man hat den Kontakt zu den Sachbearbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesucht, die dann die Prüfung durchführen und sich beraten lassen, wie das angestrebte Ziel möglichst rechtssicher erreicht werden kann. Das Ergebnis habe man vor sich. Insofern beantworte er die 1. Frage mit ja. Zur 2. Frage: Nein, eine erneute Auslage wurde nicht für erforderlich angesehen, weil nicht die Ausweisung als Wohngebiet geändert wurde. Geändert wurde die Geschossigkeit. Auch der Kinder- und Jugendzirkus Cabuwazi ist im Wohngebiet gesichert, hat auch Bestandsschutz. Dies wird auch von keiner Seite angezweifelt. Insofern hätte die Einbeziehung nur zu noch mehr Aufwand geführt. Die vorgelegte Änderung ist somit die sauberste Lösung unter der gegebenen Zielstellung. Damit wäre auch die 3. Frage beantwortet.

Herr BzV Durinke: Dass bei jetzigem Planungsstand keine öffentliche Auslegung erforderlich sei, könne er noch nachvollziehen. Ist vor der endgültigen Festsetzung noch eine öffentliche Auslegung erforderlich? Herr BzStR Hölmer antwortet vom Platz aus und deshalb nicht verständlich aufgezeichnet. Herr BzV Durinke: Na gut, dann ist es so.

Abstimmung:               Die Vorlage des Bezirksamtes wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin nimmt die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick in seiner Sitzung am 22.09.2009 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 367/09 über die Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 487/05 vom 15.11.05 zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes XV-12-1 ("Wildenbruchstraße") vom 07. September 2005zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)