Auszug - Baugenehmigung für Jugendherberge auf dem FEZ-Gelände schnell erteilen  

 
 
34. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.1 Beschluss:738/34/09
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/1249 Baugenehmigung für Jugendherberge auf dem FEZ-Gelände schnell erteilen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:738/34/09
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKE., CDU, FDP-Gr.BA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Bartsch wird aufgerufen, kurz darauf gibt es einen Stromausfall welcher das Sitzungsende bedeutet

Aussprache:

Herr BzStR Hölmer: Er möchte ein paar grundsätzliche Anmerkungen anbringen. Mit dem Antrag will man ja erreichen, dass das Bezirksamt etwas intensiver und schneller durchführt. Es soll aber hier angemerkt werden, dass das nicht immer in der Hand des Bezirksamtes liegt. Zur Situation: Auf der Parkbühne finden 18 größere Veranstaltungen im Jahr statt, die dann auch mit einer größeren Lärmbelästigung einhergehen. Dies ist allem bekannt. Zusätzlich entstehen in Vor- und Nachbereitung dieser Veranstaltungen weitere Lärmbelastungen. Wenn der Zustand so erhalten bleibt, wäre die Jugendherberge nicht genehmigungsfähig.

Nun gibt es sicher auch Möglichkeiten, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Zum einen wäre, nennen wir dies einmal, eine Selbstverpflichtungserklärung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erforderlich, nach der bei künftigen Anträgen für Veranstaltungen in der Parkbühne Wuhlheide, das Vorhandensein einer Jugendherberge ignoriert werde. Solch eine Erklärung ist in Vorbereitung zwischen der genannten Senatsverwaltung, der Parkbühne und der Jugendherberge. Der Entwurf soll in 14 Tagen vorliegen. Weiterhin wäre ein Rechtsmittelverzicht zwischen Parkbühne und der Jugendherberge erforderlich, in dem die Jugendherberge erklärt, dass sie nicht gegen Veranstaltungen der Parkbühne wegen der Lärmbelastung rechtlich vorgehen werde. Auch diese Erklärung sei in Vorbereitung. Herr BzV Worm: Er argumentiere jetzt aus der Perspektive des gesundheitspolitischen Sprechers seiner Fraktion, was dann vielleicht auch erklärt, warum die Fraktion B´90Grüne diesen interfraktionellen Antrag nicht mitgezeichnet habe. Man sehe auch die vom Stadtrat so eben dargestellten und auch schon im Ausschuss besprochenen Probleme. Es mag ja ein Rechtsmittelverzicht zwischen den Betreibern der Parkbühne und der Jugendherberge zu Stande kommen. Was ist aber mit den Gästen der Jugendherberge, wenn diese sich belästigt fühlen und Schadensersatzforderungen stellen? Wenn man wissentlich einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt werde, wird man wohl auch eine Entschädigung verlangen dürfen. Dazu wäre eine Stellungnahme des Bezirksamts wünschenswert. Herr BzStR Simdorn: Er wüsste nicht, dass sich das Verhalten der Jugend derartig geändert hätte. In seiner Jugendzeit zumindest wurde Musik nicht als Lärm empfunden. Zwischenfrage Herr Worm: Ist dem Stadtrat bekannt, dass heute nicht nur Jugendliche bis 27 Jahre eine Jugendherberge besuchen sondern auch Familien mit Kleinkindern? Herr BzStR Simdorn: Ja, denn auch er ist immer mal wieder Gast einer Jugendherberge. Aus dieser Erfahrung heraus habe er festgestellt, dass die Gäste eine bestimmte Lebensweise bevorzugen und dazu gehöre auch die Liebe zur Rock-Musik. Bei jüngeren Gästen mag es dann Hip Hop oder Rave sein. Die Lärmproblematik hier heranzuziehen, die von den Gästen einer Jugendherberge so gar nicht gesehen wird, ist ein völlig theoretischer Diskurs. Beide, Parkbühne und Jugendherberge, werden sich sinnvoll ergänzen. Herr BzStR Hölmer: So sehr er dem Kollegen Simdorn aus dem Bauch heraus zustimme, ist es aber nicht nur ein theoretisches Problem sondern auch ein genehmigungspflichtiges. Aber um die Frage von Herrn Worm noch zu beantworten - die Jugendherberge wird passive Schallschutzmaßnahmen erhalten müssen, wie sie wahrscheinlich noch keine Jugendherberge gesehen hat. Außerdem wird es zeitweilige Einschränkungen, zumindest bei Teilen der Jugendherberge, in der Nutzbarkeit geben müssen. Dies müsse man dann auch hier so festhalten. Herr BzV Welters: Das Problem der Jugendherberge ist doch das, dass die Landesjugendmusikakademie nur voll genutzt werden kann, wenn sie auch entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten in räumlicher Nähe anbieten kann. Dies ist nun auch schon seit Jahren ein Standortnachteil. Auf der Suche nach einer Lösung habe man nun den Träger Jugendherbergswerk gefunden, der genau diese Funktion ausfüllen soll und von daher wird es dort nicht den üblichen Herbergsbetrieb geben. Auch die Parkbühne hat sich in den letzten 10 Jahren sehr entwickelt. Man sollte nicht Musik gegen Musik ausspielen. Der Antrag, da spreche er das Bezirksamt an, soll auch nicht so verstanden werden, dass man das Bezirksamt "jagen" möchte sondern in den Bemühungen um eine rechtssichere Lösung, unterstützen. Hier müssen die Kontrahenten aufeinander zugehen und er sei der Überzeugung, dass Parkbühne und Landesmusikakademie nebst Herberge dort nebeneinander auskommen werden. Von daher bitte er um Unterstützung des Antrages.

Herr Bartsch wird aufgerufen, kurz darauf gibt es einen Stromausfall im gesamten Stadtteil. Nach kurzer Zusammenkunft des Ältestenrates wird die Sitzung im Lichte der Notbeleuchtung bis zur Beendigung des TOP fortgesetzt. Alle Anmeldungen zur Aussprache werden zurückgezogen.

Abstimmung: Einstimmig bei 6 Enthaltungen beschlossen.

Der BzVV beendet  die Sitzung an der Stelle vorzeitig.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass alle planungs- und genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um für das geplante Bauvorhaben einer Jugendherberge auf dem Gelände des FEZ noch im Jahr 2009 die Baugenehmigung erteilen zu können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig.              Enthaltung:              6.


  Beschluss: 15.10.2009 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 11.04.2011 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 06.11.2009  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

(siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)

11.04.11 SB VI-53 lfd. Nr. 4612

 

 
 

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