Auszug - Gedenktafeln an Sportanlagen
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Herr Nitz bringt mündlich einen Änderungsantrag ein, der auf die namentliche Kennzeichnung der Sportanlagen abhebt, nicht jedoch auf die Anbringung von Gedenktafeln. Im Ergebnis der sich anschließenden Diskussion, die sich im Besonderen um die Zuständigkeit des Ausschusses dreht, wird der Antrag vertagt. |
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