Auszug - Sinnvolle Auswahl von Obstgehölzen bei Nachpflanzungen auf KGA-Grundstücken
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Sinnvolle Auswahl von Obstgeholzen bei Nachpflanzungen auf KGA-Grundstücken Herr Weser erläutert Antrag, Begründung und Intention des Antrags. Frau Dr. Lehmann erläutert das Verfahren bei Baumfällungen in Kleingartenanlagen resultierend aus den Vorgaben der Baumschutzverordnung und des Kleingarten-Gesetzes. Demnach können – nach Ermessen – auch Pflanzungen von Obstbäumen veranlasst werden. Der Antrag wird mit 1 – 11 – 1 mehrheitlich abgelehnt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.03.2009 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (1:11:1) die Ablehnung des Antrages. Das
Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Nutzer von
Grundstücken in Kleingartenanlagen des Bezirks bei Wahrnehmung der
Verkehrsicherheitspflicht für Bäume (Waldbäume), die sich im Eigentum des
Bezirks befinden, nur Ersatzpflanzungen in Form von Obstgehölzen als ½- Stamm,
¼- Stamm oder Hochstamm auferlegt werden. Auf
Ersatzpflanzungen von Waldbäumen sollte auf Kleingartenflächen prinzipiell
verzichtet werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 1 dagegen: 11. Enthaltung: 1. |
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