Auszug - Schulhausmeister
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Herr Retzlaff / Herr Usemann: es gibt eine einheitliche
Regelung für Schulhausmeister mit einem Arbeitsvolumen von 48 Wochenstunden.
Der Tarifvertrag ist gültig bis Dezember 2009. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Schulentwicklung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.10.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass bei den Verhandlungen für den ab 01.01.2010 geltenden Tarifvertrag die
Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister/-innen im Land
Berlin der neuen Situation angepasst werden und dass zusätzlich jede Schule mit
einem Schulhauswart/-in ausgestattet wird. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig |
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