Auszug - Ausbau des Glienicker Weges zwischen Adlergestell und Ortsteilgrenze Adlershof/Köpenick  

 
 
32. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 09.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Herr Vogel beantragt am Sitzungsbeginn Vertagung des TOP 6 und verweist als Begründung auf die Mail von Herrn Schild (keine ausreichende Zeit für Durchsicht, obwohl Herr Schild in mehrere Ausschusssitzungen um Information des Ausschusses zu dem Vorhaben

Herr Vogel beantragt am Sitzungsbeginn Vertagung des TOP 6 und verweist als Begründung auf die Mail von Herrn Schild (keine ausreichende Zeit für Durchsicht, obwohl Herr Schild in mehrere Ausschusssitzungen um Information des Ausschusses zu dem Vorhaben bat). Frau Reichardt bemerkt, dass sie diese Mail nicht erhalten hat. Herr Franzke bittet um Behandlung des TOP, da dies auf der letzten Sitzung vereinbart wurde. Herr Hölmer begründet die Wichtigkeit der Vorlage und bittet um Behandlung und Beschluss. Hr. Welters bittet ebenso um Behandlung des TOP wegen der Wichtigkeit des Projektes. Hr. Sauerteig bittet das BA für die Zukunft die Unterlagen eher zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung über das Herunternehmen von der TO: 2/7/3. Damit bleibt der TOP auf der TO.

 

Hr. Franzke fragt vor der Behandlung: Gibt es Änderungsblätter zu der Vorlage? Antw.: Nein.

 

Herr Hölmer erläutert die Wichtigkeit der Vorlage, die finanzielle Zusage der Fördermittel liegt mündlich vom Staatssekretär vor. Vorlage ist mit Zeitdruck erarbeitet worden und konnte nicht eher erfolgen. Beschluss vor der Sommerpause ist wichtig, da die Baumaßnahme ansonsten erst im nächsten Jahr beginnen kann. Ausbauvariante erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung.

Frau Ambras erläutert die Baumaßnahme, nach Planfeststellungsverfahren wurde entschieden zugunsten einer Linksabbiegemöglichkeit zu ATU und Zufahrt zu Berlin-Chemie. Bei der Planfeststellungsverfahren gab es bei der TÖB keine großen Einwände und insg. 19 private Einwände.

 

Herr Welters hat ein Problem mit der Verkehrsprognose in der Vorlage, sie geht von Weiterbau der TVO nach Norden aus. Es gibt aber einen köpenicker Beschluss, der den nördlichen Weiterbau der Altstadtumfahrung wird nicht verfolgt. Die Prognosen in der Vorlage gehen aber vom Bau der Straßenverbindung aus (48.000 Kfz/Tag).

Was wurde aus den GA-Mitteln heraus gerechnet, die Grundstückankäufe, die Brückenbaukosten?

Antw. Fr. Ambras: Ja dies stimmt so. Die Berechnungen sind wie in den anderen Vorlagen und gesetzmäßig so vorgeschrieben.

Welche Informationen haben die Anlieger bekommen? Was konnten die Anlieger einsehen, welche Vorlage? Auch die Berechnungen?

Antw. Frau Schurz: Informationsschreiben an Anlieger war ein anderes Schreiben, als es uns vorliegt (wir haben eine andere Fassung erhalten). Das Anliegerschreiben war korrekt und sie hat den Ordner mit und es kann jetzt eingesehen werden.

Der Straßenankauf ist möglicherweise / tlw. teuerer als die Beteiligungssumme und die Eigentümer können damit Gewinn machen, stimmt dies?

Antw.: Ja, dies ist aber gesetzlich so vorgeschrieben.

 

Sauerteig fragt, ob der Mittelstreifen beitragspflichtig ist?

Antw.: Ja, denn es gilt als Grün, aber insg. werden die Überbreiten herausgerechnet.

Gibt es dort morgen ein Gespräch mit StadtundLand (Frau Weber) als Einwender?

Antw.: Ja, als Ergebnis aus dem Planfeststellungsverfahren zum Thema Lärm. Lärmschutz finanziert Vorhandenträger, wenn Anspruch da ist, dies wird derzeit geprüft. Dies ist nicht straßenausbaubeitragsrelevant, wird aber aus GA-Topf finanziert.

 

Herr Schild hätte sich Planfeststellungsbeschluss als VzK gewünscht, dann wäre man besser informiert gewesen.

Es gibt unterschiedliche Angaben zu der Bauzeit. Wie ist die Bauzeit?

Antw.: Richtig ist die Angabe in BA-Vorlage.

Warum keine Angebotsstreifen, sondern Radwege?

Antw.: Gleiche Führung wie bei bereits gebauter TVO, insofern wurde dies so weitergeführt. Weiterhin dienen diese dem Schutz der Radfahrer bei dem hohen Verkehrsaufkommen.

Nachfrage: Da Radweg aus Schutzgründen errichtet werden soll, müsste dies nach StrABG nicht nichtumlagefähig sein?

Antw.: Herr Durinke erläutert, dass das Gesetz hiermit etwas anderes meint, z. B. Leitplanken zum Schutz der Radfahrer. Radwegefinanzierung ist Bestandteil der Beitragspflicht.

Wie berechnen sich die Beteiligungskosten?

Antw.: Frau Schurz erläutert die Berechnungen. Herr Schild meint, die Berechnungen müssten anders sein.

Es werden Verständnisfragen von verschiedenen Ausschussmitgliedern zur Berechnung gestellt und diskutiert. Herr Hölmer bietet trotz der späten Uhrzeit jetzt Schritt für Schritt alles durchzugehen. Der Ausschussvorsitzende Herr Franzke appelliert an die zweifelnden Ausschussmitglieder, dass Informations- und Erläuterungsgespräche außerhalb der Ausschusssitzung geklärt werden müssen. Frau Schurz bietet an, dass sie dafür jederzeit zur Verfügung steht..

 

Herr Durinke fragt, ob Klagen anhängig sind? Antw.: Nein.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV für die Vorlage: keine Überweisung in den Ausschuss.

Abstimmung über die VzB: 10/2/3.

Damit wurde die Vorlage mehrheitlich beschlossen.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    10        dagegen:           2.         Enthaltung:        3.


 
 

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