Auszug - Bebauungsplan XV-70 "Bohnsdorf West" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, OT Bohnsdorf und Altglienicke - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Änderung des Geltungsbereichs zum BA-Beschluss Nr. 24/98 vom 21.04.1998  

 
 
32. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Fr

Fr. Löbel erläutert die Wichtigkeit des Vorhabens und verweist auf die Erläuterungen zu dem B-Plan in den vorherigen Ausschüssen. Morgen soll der städtebauliche Vertrag unterschrieben werden. Frau Löbel entschuldigt sich für die kurzfristige Bereitstellung und Behandlung im Ausschuss, das Stadtplanungsamt arbeitet mit Zeitdruck an dem B-Plan.

Frau Hillig erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation das Projekt und stellt auch die anfänglichen Planungsvarianten vor, die bei der Bürgerbeteiligung vorgestellt wurden.

 

Nachfragen:

Herr Welters: findet es problematisch. dass der Entwicklungsstand in den Unterlagen nicht dargestellt ist, daher waren die Unterlagen schwer zu verstehen. Ebenso sieht er Schwierigkeit mit dem Verfahren, die Unterlagen waren noch nicht in der BVV, bspw. wäre hier eine Beteiligung des Ausschusses UmGrIm notwendig. Einwendungen der Gemeinde Schönefeld sind überwiegend diametral zur B-Planung, er regt engere Zusammenarbeit länderübergreifend an, da dies sehr wichtig ist.

Welche Relevanz hat Bürgeranregung von 1999 und wann war die Abwägung?

Antw.: Abwägung war kontinuierlich, Abwägung wurde zeitlich angepasst.

Welchen Stand hat FNP-Änderung?

Antw.: 2007 wurde die FNP-Änderung im AH beschlossen zur Start- und Landebahn

Wo befinden sich die ehemaligen Eisenbahnlinien?

Antw.: etwa Nähe Fritz-Kühn-Straße.

Zwischenfrage Herr Sauerteig zum Stand der Entwidmung (Privatbahnen): Er bekam die Information, dass noch kein Antrag auf Entwidmung gestellt wurde, Frau Hillig zitiert Begründung: derzeit läuft Antragsverfahren auf Entwidmung, Genaueres wird geprüft und dem Ausschuss nachgereicht.

Gibt es inzwischen einen Standort für das Pumpwerk für die Entwässerung?

Antw.: Im GE ist Standort derzeit geplant.

Sind die Wendehämmer beseitigbar bevor sie gebaut werden (Problem Nachbargemeinde hat noch keinen B-Plan aufgestellt)?

Antw.: Wendehämmer sind nötig, da keine Planungen angrenzend bekannt sind, Regelung über Baulasten, alternative wären neue Verbindungen, die die Nutzung der Gewerbegebiete beeinträchtigen würden.

Hat die Bahn eine abschließende Stellungnahme abgegeben, wie ist der Zwischenbericht zu werten?

Antw.: S. 21 ist abschließende Stellungnahme nachzulesen.

Nachbargemeinde will keine südliche Bahnanbindung, wie geht man hiermit um?

Antw.: Es geht um Bereich des südlichen Grünzugs, Bahnanbindung würde Planfeststellungsverfahren regeln.

Wie werden die Kosten für die Entwässerung geregelt?

Antw.: Es wird sehr große Abwassermenge erwartet, daher ist eine Neuordnung des Bohnsdorfer Entwässerungssystems notwendig, positiv ist, dass Regenrückhalteflächen in Bohnsdorf zukünftig entfallen können, dies regeln die BWB.

Ist es sinnvoll den Park&Ride Bhf. Grünbergallee aufzugeben?

Antw.: Diese Aufgabe ist BA schwer gefallen, aber Senatsentscheidung war anders.

Sind nicht Solarzellen auf den Dächern sinnvoller als Dachbegrünungen? Wie geht man mit Konzepten der Privaten um, Stichwort Erneuerbare Energieversorgung?

Antw.: Vattenfall muss gemäß Liste beteiligt werden, im späteren Verfahren waren sie betroffen durch vorhanden Leitungen und daher wurden sie erst im späteren Verfahren angeschrieben. Dachbegrünung wäre nicht ausgleichsrelevant und der Weg für Solardächer wäre daher frei.

 

Herr Förster: Wie ist der aktuelle Eigentumsstand?

Antw.: ursprünglicher Eigentümer war allein die Flughafengesellschaft und Technik Dresden (östlich städtebaulicher Vertrag über Flächentausch), die Flächen sind inzwischen z. T. verkauft

Gibt es eine schrittweise Erschließung und Bebauung?

Antw. Löbel: Ja, Beginn im Bereich des 1. EA.

Wer zahlt Kosten für den Straßenbau und -unterhaltung?

Antw. Löbel: Erschließungsvertrag regelt den Bau der Straßen und kosten- und lastenfreien Übertrag, allerdings entstehen dem Bezirk Folgekosten mit der Straßenunterhaltung.

 

Herr Sauerteig: Bekommt der Ausschuss den Fördervertrag z. K.?

Antw.: Der Fördervertrag regelt nur die Modalitäten über Weiterreichung von Fördergeldern. Verträge sind Sache der Vertragspartner und sind nicht öffentlich zu behandeln, können aber per Akteneinsicht eingesehen werden.

Frage zum aktuellen ZB zur Drs. VI/0671, Er hatte Gespräche mit Bahn. Stimmt es, dass das BA den BVV-Beschluss in der Erörterung nicht genannt hat?

Antw. Löbel: Zum Zeitpunkt der bezirklichen Stellungnahme gab es den BVV-Beschluss noch nicht, aber mdl. Vortrag vom BA als TÖB, Wortprotokoll der Veranstaltung liegt noch nicht vor.

Die Bahn kannte BVV-Beschluss nicht Meint Herr Sauerteig und die Bahn prüft derzeit die Intension des BVV-Beschlusses.

Antw.: Dies ist dem BA nicht bekannt.

 

Herr Schild sagt, dass die Anregungen der TÖB kommen überwiegend aus dem Umweltbereich, daher sollte sich ggf. der entsprechende Ausschuss damit befassen. Ärgerlich ist, dass mit Nachbargemeinde kein Konsens besteht.

Können Erschließungsbeiträge EBG-Beiträge ersetzten?

Antw.: Ja, dies ist der Fall, die GA-Mittelbeiträge werden herausgerechnet, den Recht bezahlt der Investor.

Was sind GE und GI-Flächen?

Antw. Löbel: Flächen gemäß BauNVO, GE=Gewerbe, GI=Industrie.

Warum sagt die Senatsverwaltung VII B auf Seite 17, dass die Anbindung an A 117 ausgeschlossen ist?

Antw.: Gemäß Masterplan ist südliche Anbindung geplant.

Reicht nur eine Anbindung für die Feuerwehr?

Antw. Frau Tillig: Ja, das war Antwort der Feuerwehr.

Betrifft unsere Beschlussfassung nur den erste Erschließungsabschnitt?

Antw. Löbel: Ja.

 

Frau Reichardt erläutert die Schwierigkeiten beim Lesen der vorhandenen Unterlagen mit dem aktuellen Stand anhand eines Beispiels.

 

Herr Welters fragt nach Umgang mit nichtbeantworteten Stellungnahmen. Ist es zulässig diese als Zustimmung zu werten?

Antw.: Ja, dies ist rechtlich ist vorgesehen.

B-Plan muss weiterbearbeitet werden, gleichwohl soll mögliche Trassenführung der Bahn ermöglicht werden, weitere Erörterung gemäß BVV- Beschluss muss gleichwohl weiterbetrieben werden.

 

Herr Sauerteig fragt zum Sachstand zur Anregung UmNat zu den Altlastenverdachtsflächen, Frühzeitige Beteiligung S. 17, Fläche 6178.

Antw. Frau Tillich: Es gab inzwischen Abstimmungen mit der entsprechende Behörde, die Schadstoffwerte werden nicht überschritten.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV für beide Vorlagen: keine Überweisung in den Ausschuss.

Abstimmung TOP 4 über VzK XV-70: 13/1/1

Damit wurde die Vorlage mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    13        dagegen:           1.         Enthaltung:        1.


 
 

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