Auszug - Keine übereilten Grundstücksverkäufe auf dem Strandbad-Gelände
Herr
Ibsch begründete und erläuterte den Antrag, der lediglich verhindern soll, dass
mit dem Abschluss von Verkaufsverträgen, auch des Saunagebäudes, das Ergebnis
des Interessenbekundungsverfahrens abgewartet werden solle. Das heiße aber
nicht, dass nicht trotzdem vorbereitende Gespräche stattfinden könnten. Dazu
sagte Herr Schneider noch mal, dass das Saunagebäude nicht Gegenstand des
Interessenbekundungsverfahrens sei und dass das BA die jetzigen Betreiber, die
das Gebäude schon seit geraumer Zeit kaufen wollen, nicht noch länger hinhalten
wolle. Ansonsten wird das BA vor Ende des Verfahrens keine, auch vorbereitende,
Gespräche mit Kaufinteressenten führen, er sei deshalb der Meinung, dass der
Antrag nicht notwendig sei. Herr
Ibsch stellte den Antrag zur Abstimmung. Er wurde mit 3 Ja, 5 Nein und 2
Enthaltungen abgelehnt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der
Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens für Sanierung und Betrieb des denkmalgeschützten Hauptgebäudes im Strandbad Rahnsdorf abzuwarten, ehe mit dem Verkauf von Gebäuden auf dem Gelände begonnen wird. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 3 dagegen: 5. Enthaltung: 2. |
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