Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Herr Durinke berichtete zuvor aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr zur Problematik
Mellow-Park. Im Ausschuss wurde berichtet, dass es nochmals Gespräche zwischen
den Vertretern des Mellow-Park und den drei beteiligten Stadträten des BA zur
Findung eines geeigneten Grundstücks für den Mellow-Park geben soll. Dazu haben
die Vertreter des Mellow-Park dem BA eine schriftlich formulierte Konzeption
zur Zukunft des Projektes aus ihrer Sicht zukommen lassen. Daher wurde der
Beschluss gefasst, eine Arbeitsgruppe aus den Vertretern des BA, der BVV-
Ausschüsse und des Bezirksamtes zu bilden. Herr Leiß schlug vor, dass ein gleichlautender Beschluss des Ausschusses
UmGrIm erfolgen sollte. Die Ausschussmitglieder stimmten diesem Vorschlag zu,
als Teilnehmer wurden Herr Schneider und Herr Durinke vorgeschlagen, die sich
auch dazu bereit erklärten. Herr Schneider deutete an, dass eine Lösung des Problems dringend sein
könnte, weil die TLG wahrscheinlich zum 30.09.2008 den Nutzungsvertrag für
deren Flächen auf dem Gelände des Mellow-Park kündigen werde. Eine Lösung, z.B. zur Fläche an der Wilhelminenhofstraße in
Oberschöneweide, könnte sein, dass der Liegenschaftsfond von Berlin die Fläche
in das Fachvermögen der Sportverwaltung überträgt. Dann könnte mit den
Vertretern des Mellow-Park ein neuer Nutzungsvertrag erarbeitet werden. Am 10.06.2008 will Herr Schneider mit einer Vertreterin des
Liegenschaftsfonds darüber sprechen. Zum Stadion Alte Försterei informierte Herr Schneider, dass gegenwärtig der
Erbbaupachtvertrag in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin
besprochen werde. Außerdem soll noch vor dem Beginn der nächsten Saison die
Rasenheizung eingebaut werden. Zur Frage von Frau Zehrer, dass der Spielplatz Rübezahl nicht den
Anforderungen entsprechen solle, sagte Frau Dr. Lehmann, dass dies ein privater
Spielplatz sei und dass das BA derzeit keine ordnungsrechtlichen Eingriffe
vornehmen könne. Auf die Frage von Freu Merkel zur Verlegung des Projektes Cabuwazi,
antwortete Herr Schneider, dass das BA derzeit prüfe, ob das Projekt künftig am
Standort der Wagenburg in der Puschkinallee untergebracht werden könne. Herr
Schneider will dies zuvor mit allen Beteiligten besprechen. Zur Frage von Herrn Ibsch zu den Müllbergen im Treptower Park und im
Plänterwald sagte Frau Dr. Lehmann, dass der Plänterwald den Berliner Forsten
gehöre und sie deshalb dazu keine Aussage machen könne, dass das Müllproblem im
Treptower Park dem BA jedoch bekannt sei. Die angebrachten Müllbehälter und die
Container am Grillplatz werden von den Bürgern nicht ausreichend genutzt, sie
bleiben häufig fast leer, während sich im Park und am Grillplatz der
zurückgelassene Müll häufen würde. Die Mitarbeiter des Grünflächenamtes säubern
diese Flächen nun häufiger. Auf die Frage von Herrn Paul zum fehlenden Tor, antwortete Herr Schneider,
dass das Tor ausgeschrieben wurde und das BA damit rechne, dass das Tor in ca.
zwei Monaten eingebaut werden könne. Fällung einer Rosskastanie und Interessengemeinschaft Scharnweberstraße: Frau Dr. Lehmann legte die Sichtweise des Bezirksamtes in folgender Weise
dar: Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg
Beschwerde gegen die Fällung der Rosskastanie in der Scharnweberstraße in
Friedrichshagen eingelegt, mit der Begründung, dass sich in dem Baum ein
Eichhörnchennistplatz befinde. Das OVG Berlin- Brandenburg lehnte die Beschwerde jedoch ab, weil sie nicht
ausreichend begründet worden sei. Gegen dieses Urteil legte der BUND zunächst
Beschwerde ein, zog diese aber später wieder zurück. Damit liegt die
Handlungsfreiheit wieder beim Bezirksamt Treptow- Köpenick. Der von der Interessengemeinschaft vorgebrachte Grund zum Schutz des Baumes
nach der Berliner Baumschutzverordnung komme nicht zur Geltung, weil die
Verordnung für Ämter und Behörden nicht gelte. Deshalb sei auch keine Fällgenehmigung notwendig, deren Vorlage die
Vertreter der Interessengemeinschaft in der Vergangenheit oft gefordert hatte. Grundsätzlich werde zwischen zwei Arten von Baumfällungen unterschieden:
Gefahrenfällung und Fällung nach Priorität. Die allermeisten Fällungen erfolgen
nach Priorität. Die Fällung der Rosskastanie war für den 15.04.2008 vorgesehen nachdem der
in solchen Fragen für das BA zur Verfügung stehende Sachverständige nach der
VTA- Methode Totholz und Morschungen im Stamm des Baumes festgestellt habe. Die
Restwandstärke betrage nur noch ca. 10 cm. Die Fällung wurde deshalb nicht ausgeführt, weil am Tage der vorgesehenen
Fällung Anwohner auf das Eichhörnchennest hinwiesen. Dies konnte bis jetzt
nicht gefunden werden. In der Folge bis heute gibt es zwei weitere Gutachten von staatlich
bestellten Gutachtern, eines von der IG in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis,
der Baum sei erhaltenswert, und eines vom BA in Auftrag gegeben, mit dem
Ergebnis, wie beim ersten Sachverständigen, es werde empfohlen, den Baum zu
fällen und durch einen anderen zu ersetzen, allerdings bestehe zurzeit keine
akute Gefahr. Das BA plant, in der Scharnweberstraße 37 resistente Ulmen zu pflanzen,
nachdem mit den Leitungsbetrieben geklärt werden kann, ob und welche
Leitungsarbeiten dort noch erfolgen werden. Gemäß eines Beschlusses der BVV zu einem Antrag der FDP- Gruppe vor Ort
eine Informationsveranstaltung für die betroffen Anwohner durchzuführen, plant
das BA diese Information für die Zeit nach der Sommerpause. Vertreter der Interessengemeinschaft schlugen dem BA und Herr Schneider
vor, sich im Rahmen einer Baumpartnerschaft um die Rosskastanie zu kümmern, für
deren Pflege und Erhalt mit fachlicher Kompetenz aufzukommen. Herr Schneider hat dieses Angebot angenommen und wird sich mit den
Vertretern der IG dazu treffen. Er stellte aber auch klar, dass für die Verkehrssicherungspflicht nach wie
vor das BA aufzukommen habe und er nicht zögern werde, für den Fall, dass ein
Unwetterereignis angekündigt werde, anzuweisen, dass die Rosskastanie zu fällen
sei. |
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