Auszug - Regenbogenflagge  

 
 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.13 Beschluss:412/19/08
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0709 Regenbogenflagge
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:412/19/08
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBzBmin
  Schöttler, Gabriele
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:SAG

Herr BzV Wohlfeil begründet den Antrag der Linksfraktion: Zugegeben, die rechtliche Situation in der Bundesrepublik hat sich Lesben, Transitente und Schwule in den letzten 40 Jahren schrittweise verbessert

Herr BzV Wohlfeil begründet den Antrag der Linksfraktion: Zugegeben, die rechtliche Situation in der Bundesrepublik hat sich für Lesben, Transidente und Schwule in den letzten 40 Jahren schrittweise verbessert. Die sozialliberale Strafrechtsreform hat das Verbot von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr erwachsener Männer beseitigt. Durch den Einigungsvertrag ist die bereits in der DDR bestehende Angleichung des Schutzalters an heterosexuelle Maßstäbe erreicht worden. Die rot-grüne Bundesregierung hat mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine zumindest eheähnliche Institution geschaffen. Der rot-rote Senat in Berlin hat 2004 ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt und die Benachteiligung von Landesbeamtem abgeschafft. Dennoch bleiben rechtliche Diskriminierungen, z. B. bei der Besoldung von Bundesbeamten oder im Steuer- und Familienrecht. In den Pflichten ist die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe zwar gleichgestellt, Kinderadoption und der Erhalt steuerlicher Vergünstigungen bleibt Lesben und Schwulen versagt. Auch das gesellschaftliche Klima hat sich verbessert. Am Dienstag wurde im Tiergarten das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen enthüllt. Wer hätte vor wenigen Jahren gedacht, dass die CDU-Fraktion zu diesem Antrag im Ältestenrat den Konsens anbietet. In der Stadt ist man sicher schon etwas weiter als auf dem Land, aber auch in Berlin ist man vor homophob motivierter Gewalt nicht sicher. Bei den demokratischen Fraktionen geht es eigentlich nur noch um die Interpretation einer Verwaltungsvorschrift, ob man die Fahne nun zeigen oder hissen darf. Solange sich zwei man nicht trauen in Schöneweide zu küssen, weil sie befürchten, Opfer eines Übergriffs zu werden, solange ist das Hissen weiterhin erforderlich.

Aussprache:

Herr BzV Bräuniger: Er möchte daran erinnern, dass das Bedürfnis, sich sympathiebeladen öffentlich zu der Gruppe der Homosexuellen zu bekennen, erst in den letzten Jahren aufgekommen ist und noch vor Jahren geahndet wurde. Bislang verweigert sich nur ein Bezirk dem Hissen der Regenbogenfahne. Das Heraushängen der Fahne aus dem Fenster ist ausreichend und für ihn ein unschönes Ritual. Es verwundert ihn, dass bisher nicht ein eigenes bezirkliches Denkmal für Homosexuelle gefordert wurde. Mit dem Aushängen der Fahne ist dem Anliegen des Homosexuellen mehr als Genüge getan und die NPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.

Herr BzV Förster: Auf den Vorredner, einem Mann von gestern mit Ansichten von vorgestern, muss man nicht eingehen. Gleichwohl bleibt das rechtliche Problem. Nach aktueller Auskunft aus der Senatskanzlei ist nur das Hissen der Hoheitszeichen erlaubt. Das Zeigen der Fahne ist aber möglich. Die BVV könne ja nicht das Bezirksamt zum Rechtsbruch auffordern.

Herr BzVV Wohlfeld zitiert aus der Flaggenordnung: An Stelle einer Beflaggung nach § 4 Abs. 1 (Anm.: hoheitliche Flaggen) können, soweit keine Beflaggung nach § 1 (Anm.: besondere Anlässe) zu erfolgen hat, bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung nicht hoheitliche Flaggen gesetzt werden. Bei bezirklichen Anlässen kann mit Zustimmung des Bezirksamts entsprechend verfahren werden.

Herr BzV Schild: Er schlägt die Verständigung vor, dass man die gehisste Flagge zeige und zur Abstimmung schreite.

Abstimmung: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig in der Woche vor der Demonstration anlässlich des Christopher Street Day die Regenbogenflagge vor den Rathäusern in Treptow und Köpenick zu hissen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich            dagegen:          3.            Enthaltung:        4.


  Beschluss: 29.05.2008 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 07.07.2008 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 20.06.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

07.07.08 SB VI-21 lfd. Nr. 1451

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)