Auszug - Regenbogenflagge
Herr
BzV Wohlfeil
begründet den Antrag der Linksfraktion: Zugegeben, die rechtliche Situation in
der Bundesrepublik hat sich für Lesben, Transidente und Schwule in den letzten
40 Jahren schrittweise verbessert. Die sozialliberale Strafrechtsreform hat das
Verbot von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr erwachsener Männer beseitigt.
Durch den Einigungsvertrag ist die bereits in der DDR bestehende Angleichung
des Schutzalters an heterosexuelle Maßstäbe erreicht worden. Die rot-grüne
Bundesregierung hat mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine zumindest
eheähnliche Institution geschaffen. Der rot-rote Senat in Berlin hat 2004 ein
Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt und die Benachteiligung von Landesbeamtem
abgeschafft. Dennoch bleiben rechtliche Diskriminierungen, z. B. bei der
Besoldung von Bundesbeamten oder im Steuer- und Familienrecht. In den Pflichten
ist die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe zwar gleichgestellt,
Kinderadoption und der Erhalt steuerlicher Vergünstigungen bleibt Lesben und
Schwulen versagt. Auch das gesellschaftliche Klima hat sich verbessert. Am
Dienstag wurde im Tiergarten das Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen enthüllt. Wer hätte vor wenigen Jahren gedacht, dass
die CDU-Fraktion zu diesem Antrag im Ältestenrat den Konsens anbietet. In der
Stadt ist man sicher schon etwas weiter als auf dem Land, aber auch in Berlin
ist man vor homophob motivierter Gewalt nicht sicher. Bei den demokratischen
Fraktionen geht es eigentlich nur noch um die Interpretation einer
Verwaltungsvorschrift, ob man die Fahne nun zeigen oder hissen darf. Solange
sich zwei man nicht trauen in Schöneweide zu küssen, weil sie befürchten, Opfer
eines Übergriffs zu werden, solange ist das Hissen weiterhin erforderlich. Aussprache: Herr
BzV Bräuniger: Er
möchte daran erinnern, dass das Bedürfnis, sich sympathiebeladen öffentlich zu
der Gruppe der Homosexuellen zu bekennen, erst in den letzten Jahren
aufgekommen ist und noch vor Jahren geahndet wurde. Bislang verweigert sich nur
ein Bezirk dem Hissen der Regenbogenfahne. Das Heraushängen der Fahne aus dem
Fenster ist ausreichend und für ihn ein unschönes Ritual. Es verwundert ihn,
dass bisher nicht ein eigenes bezirkliches Denkmal für Homosexuelle gefordert
wurde. Mit dem Aushängen der Fahne ist dem Anliegen des Homosexuellen mehr als
Genüge getan und die NPD-Fraktion lehnt den Antrag ab. Herr
BzV Förster: Auf
den Vorredner, einem Mann von gestern mit Ansichten von vorgestern, muss man
nicht eingehen. Gleichwohl bleibt das rechtliche Problem. Nach aktueller
Auskunft aus der Senatskanzlei ist nur das Hissen der Hoheitszeichen erlaubt.
Das Zeigen der Fahne ist aber möglich. Die BVV könne ja nicht das Bezirksamt
zum Rechtsbruch auffordern. Herr BzVV Wohlfeld zitiert aus der Flaggenordnung: An
Stelle einer Beflaggung nach § 4 Abs. 1 (Anm.: hoheitliche Flaggen) können,
soweit keine Beflaggung nach § 1 (Anm.: besondere Anlässe) zu erfolgen
hat, bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen mit Zustimmung der für
Inneres zuständigen Senatsverwaltung nicht hoheitliche Flaggen gesetzt werden.
Bei bezirklichen Anlässen kann mit Zustimmung des Bezirksamts entsprechend
verfahren werden. Herr BzV Schild: Er schlägt die Verständigung vor,
dass man die gehisste Flagge zeige und zur Abstimmung schreite. Abstimmung: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, künftig in der Woche vor der Demonstration anlässlich des Christopher Street Day die Regenbogenflagge vor den Rathäusern in Treptow und Köpenick zu hissen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 3. Enthaltung: 4.
Realisierung: 07.07.08 SB VI-21 lfd. Nr. 1451 |
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