Auszug - Bürgerfragestunde
BF 66/VI Detlef Grimpe Beantwortung durch Herrn BzStR
Schneider: Da
eine Beantwortung hier in der BVV recht formal ist, schlage er vor, sich
zusätzlich auf dem Friedhof zu treffen, um dort einige Dinge nochmals zu klären. Zu 1.) Die Hinterbliebenen müssen
nicht die Friedhofsverwaltung aufsuchen, es wird aber empfohlen. Da auch das
Bezirksamt Erfahrungen mit Bestattungsunternehmen hat und wisse, dass nicht
alle Bestattungsunternehmen richtig informieren. Gemäß § 15 (2) der
Friedhofsordnung des Landes Berlin ist die Friedhofsverwaltung zur Information
der Hinterbliebenen verpflichtet. Die Friedhofsverwaltung ist aber auch darauf
angewiesen, dass sich die Hinterbliebenen melden, wenn es, wie in diesem
konkreten Fall, sich um spezielle Informationen zur anonymen Bestattung (hier
Urnen auf einer Fläche in einem bestimmten Raster, wo man keine Blumen ablegen
kann) gehe. Deshalb bemüht sich die Friedhofsverwaltung um die Schaffung von
Flächen, auf denen dann doch für diese anonym Bestatteten Blumen abgelegt
werden können. Zu 2.) Der Aushang der
Belegungspläne ist zwingend erforderlich und zu den üblichen Öffnungszeiten
einsehbar. Im Übrigen muss auf die Antwort zu 1. verwiesen werden. Die
Friedhofsmitarbeiterinnen haben die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof
Adlershof wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Es kann nicht sein,
dass über die Begräbnisanlage gelaufen wird und der Rasen plattgetreten wird.
Er habe Bilder dabei, die dem Fragesteller gerne im Anschluss zeige. Es gab ja
auch Beschwerden, dass Kränze auf der Urne des Nachbarn abgelegt wurden.
Deshalb wurden alle nicht ordnungsgemäß abgelegten Gebinde weggeräumt, die noch
gut erhaltenen Gebinde auf die dafür vorgesehenen Blumenablageflächen
verbracht. Es wurde gerade die Aufstellung einer Gedenkstele beauftragt, auf
der zukünftig die Namensnennung der Bestatteten möglich ist. Des Weiteren wird
die Ausschilderung der Gemeinschaftsanlage erneuert. Zu 3.) Die Gemeinschaftsanlage
ist errichtet. Für die auf der Urnengemeinschaftsanlage Bestatteten wurden alle
Kosten durch die Angehörigen bereits aufgebracht. Es kommen also keine weiteren
Kosten auf die Angehörigen zu. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes sind durch
die Zahlung der Gebühren alle Kosten gedeckt worden. Nachfrage Herr Grimpe: Ein frühzeitiger Aushang über die
Umgestaltung hätte viel Ärger erspart und die Entscheidung für ein Einzelgrab
eventuell erleichtert. Das Gesprächsangebot nehme er gern an. BF 67/VI Andreas Ritter Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Jegliches Bürgerengagement zum
Wohle des Bezirks werde natürlich befürwortet. Ob die Zielrichtung in diesem
konkreten Fall tatsächlich die richtige ist, darüber habe er Zweifel. Der
Mellow-Park befindet sich auf einer Fläche, die nicht dem Bezirk oder dem Land
Berlin gehören sondern der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG). Diese hat
die Fläche an All eins e.V. mit einer kurzen Kündigungsfrist von 3 Monaten im
Rahmen einer Zwischennutzung verpachtet. Zwischennutzungen haben aber das
Merkmal, dass sie endlich sind. Weder Bezirk noch das Land haben darauf
Einfluss, wie die TLG mit dem Pachtvertrag umgehe. Dass die TLG eine andere
Endnutzung für die Fläche vorsehe als die bisherige, ist kein Geheimnis.
Nunmehr ist der Bezirk etwas schneller als die TLG und würde gern die am
Krusenick begonnene Wohnbebauung auf der Nachbarfläche des Mellow-Parks
fortsetzen und hat dafür auch einen Investor. Anfang 2007, mit Aufkommen der
Pläne, hat der Bezirk erkannt, dass man einen Nutzungskonflikt bekommt, da vom
Mellow-Park eine Lärmbelastung ausgehe, die mit den rechtlichen Vorgaben für
die Entwicklung eines Wohngebietes nicht vereinbar sind. Man hätte jetzt weiter
entwickeln können und zum Beispiel eine Lärmschutzwand durch den Investor bauen
lassen können. Da man aber auch von einer Weiterentwicklung des Gebietes durch
die TLG ausgehe, wird es für sinnvoller erachtet, jetzt zu schauen, wie man den
Mellow-Park retten und verlagern kann, vielleicht im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages den Investor an den Kosten für eine solche
Verlagerung zu beteiligen. Dies habe der Investor bereits zugesagt. Man könnte
im Prinzip den städtebaulichen Vertrag abschließen. Der Investor ist bereit 200
T€ beizusteuern. Herrn Werner von All eins wurde die Lage Anfang 2007
dargestellt und habe prinzipiell einer Verlagerung zugestimmt, wenn ein
vergleichbares Grundstück gefunden werde. Der Verein wurde um eine Aufstellung
der Kosten einer Verlagerung gebeten. Diese wurde erstellt und beläuft sich auf
rund 320 T€ inklusive der Beseitigung nicht verlagerbarer Bestandteile. Der
Bezirk hat dann Ersatzgrundstücke gesucht, gefunden und dem Verein angeboten.
Hierbei war es dem Stadtrat wichtig, dass es sich um Grundstücke in
Landesbesitz handelt, um eine langfristige Perspektive sichern zu können. Die
Fläche Eingangsbereich FEZ wurde durch den Verein abgelehnt, da sie ungeeignet
sei. Nun ist diese Fläche nicht mehr verfügbar. Die Fläche hinter dem Rathaus
Treptow steht noch zur Verfügung, aber auch da hat sich der Verein wohl dagegen
ausgesprochen. Eine 3. Fläche in Landesbesitz stünde wahrscheinlich auch noch
bereit, die Fläche am Ende der Wilhelminenhofstraße, die zur Kranbahn
hinüberreicht. Herr Werner als Geschäftsführer des Vereins hat sich diese
Fläche angesehen und gegenüber BzStR signalisiert, dass diese Fläche
grundsätzlich in Frage käme, wenn er auch ein paar Probleme sehe. Der Bezirk
steht für eine Verlagerung und würde diese auch unterstützen. Ein Verbleib am
alten Standort ist nicht möglich. Jetzt drückt auch die Zeit und eine Lösung
muss her. Der Verein sollte das Angebot des Investors annehmen, die TLG wird
irgendwann kündigen und dann stehe der Verein vor dem Nichts. Das Bezirksamt
ist umfassend informiert und es ist doch verständlich, dass der jeweils
zuständige Stadtrat seine Termine wahrnimmt. Nunmehr sind bereits 3 Stadträte
involviert. Bei der Fülle der Termine kann die Bezirksbürgermeisterin nicht
jeden Termin annehmen, war aber zu jedem Zeitpunkt über den aktuellen Stand
informiert. Frau BzBmin Schöttler: Sie bestätigt die Aussage von BzStR
Hölmer. Sie war jederzeit informiert und betont, dass sie nie die hervorragende
jugendpolitische Arbeit des Vereins angezweifelt habe und darum gehe es auch
nicht in dieser Diskussion. Nachfrage Herr Ritter: Hat das
Wohnungsbauprojekt also eine höhere Priorität beim Bezirksamt als die Arbeit
des ansässigen Vereins? Herrn BzStR Hölmer: Er wisse nicht, ob man dies
so gegeneinander abwägen kann. Es handelt sich um eine riesige Industriebrache
mit teilweiser denkmalgeschützter Substanz, welche aber langsam verfällt. Man
habe jetzt die Möglichkeit, eine städtebauliche Entwicklung anzustoßen und will
diese auch nutzen. Man hoffe auf die Weiterentwicklung bis zur Allende-Brücke.
Man wisse aber auch, dass die sehr gute Arbeit des Vereins auch an anderer
Stelle möglich ist. Nochmals, die Arbeit des Vereins wird sehr geschätzt und
muss auch längerfristig gesichert werden. BF 68/VI Josef Graf Thema: Altpapiersammlung Herrn
BzStR Simdorn:
Über Jahre wäre dies eine berechtigte Frage gewesen. Aber durch die
Entwicklung der Preise am Weltmarkt in den letzten Monaten ist nunmehr die
kostenlose Abgabe bei Privatfirmen, mittels eines Anrufes bei der BSR die
Abholung möglich. Bei persönlicher Abgabe auf den Recyclinghöfen ist sogar ein
kleines Entgelt vorgesehen. BF 69/VI Ulrike König Thema: Umzug Mellow-Park Herrn BzStR Retzlaff: Zu 1.) Die Jugendeinrichtung ALL musste 1997 einem
Neubau in der Pablo-Neruda-Straße weichen und ist auf den jetzigen Standort
umgezogen. Zwischen dem öffentlichen Träger ALL und dem freien Träger All eins
e. V. entwickelte sich dort eine hervorragende Symbiose. Die Arbeit macht also
nur einen Sinn an einem gemeinsamen Standort. Am 05.12.2007 empfahl der JHA
mittels Beschluss, dass bei Verlagerung des Mellow-Parks der öffentliche Träger
ALL am Standort Friedrichshagener Str. 10 geschlossen wird. Am neuen Standort
soll die Kooperation fortgeführt werden. Herr Wohlfeil: Er rede als JHA-Vorsitzender. Die BVV hat auf Anregung
des JHA den Beschluss gefasst, dass sich das Bezirksamt für eine
kontinuierliche Weiterführung des Projektes Mellow-Park einsetzen und auf eine
Finanzierung durch den Investor hinwirken soll. Insofern ist die Frage 3 nicht
korrekt. Die BVV strebt keine Umsiedlung an, erkennt aber die Unausweichlichkeit.
Deshalb wurde der genannte Beschluss aus Sorge um die Zukunft und in Sympathie
für den Mellow-Park gefasst. Im gemeinsamen Interesse sollte schnellstens eine
geeignete Fläche gefunden werden. Die BVV kann sich nur um die
Rahmenbedingungen der Verlagerung bemühen, wie eine ausreichend große Fläche
mit guter Anbindung und bei der keine Probleme mit den Anwohnern
vorprogrammiert sind. Diese sehe er bei der Fläche hinter dem Rathaus als nicht
gegeben. Deshalb habe der JHA den Beschluss gefasst, dass das Jugendamt weitere
Flächen prüfen soll. Einige habe der Bzstr Hölmer bereits genannt. Am gestrigen
Tage hat die Sportjugend des Sportbundes des Bezirkes den Beschluss gefasst,
dass die Flächen in der Wilhelminenhofstraße und Paul-Zobel-Anlage geprüft
werden sollen. Er hoffe, er konnte den
Fragesteller vom Engagement des JHA und der BVV im Interesse des Mellow-Parks
überzeugen. Herr Worm: Momentan sieht es noch nicht nach einer
erfolgreichen Verlagerung aus, wenn auch heute eine neue Fläche zur Diskussion
gestellt wurde. Diese kritische Situation hat auch zum Teil das Bezirksamt zu
verantworten, nach Auffassung der Fraktion B´90Grüne. Die BVV wurde lange mit
der Aussage beruhigt, dass der Träger mit der Fläche hinter dem Rathaus gut
leben könne. Genauso habe man die Verfügbarkeit der Insel der Jugend für das
Projekt entweder eklatant falsch eingeschätzt oder seine Bedenken für sich
behalten. Dadurch wurde eine realistische Einschätzung der Lage durch die BVV
verzögert und erschwert. Seine Zweifel verhärteten sich auf der Sitzung des JHA
am 05.03.2008 aufgrund der dort von Vertretern des Vereins gestellter Fragen,
welche nur dürftig beantwortet wurden. Es muss aber auch festgestellt werden,
dass Vertreter des Mellow-Parks mit Unterzeichnung des Wortprotokolls ihr
Einverständnis mit der Fläche hinter dem Rathaus gegeben haben. Die
Rahmenbedingungen haben sich verändert, dies gebe er zu. Die Fläche ist kleiner
und die Baracke in einem schlechten Zustand. Der Einfluss der Fraktion
B´90Grüne ist sehr begrenzt auf Grund ihrer Größe. Sie setze sich aber dafür
ein, dass dem Projekt eine Fläche angeboten wird, welche auch akzeptiert werde
und damit den Anforderungen des Projektes entspreche. Nachteile werde es wohl
aber immer geben. Das Projekt soll unbedingt im Bezirk bleiben und so den
bisherigen Nutzern zur Verfügung stellen. Die Fläche am Eurotower ist immer
noch Sportfläche und müsste auch herausgelöst werden. Die Fraktion B´90Grüne
des Abgeordnetenhauses würde sich sicher dafür einsetzen. Lässt sich die Fläche
hinter dem Rathaus nutzbar machen? Nur wenn das Projekt mit dem Bezirksamt eine
akzeptable Lösung findet. Dies hieße, die Baracke müsste saniert werden.
Sanierung und Neubau müssten vertraglich vereinbart werden. Eine Nutzung der
Insel der Jugend ist aus Sicht der Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich.
Es muss also eine tragfähige Lösung gefunden werden. Die Fraktion B´90Grüne
will ihren Beitrag dazu leisten. Herr Förster: Er stimme dem Vortrag von
Herrn Wohlfeil zu und wollte sich deshalb nicht zu Wort melden. Nach der
scheinbaren Eröffnung des Bundestagswahlkampfes durch den Beitrag von Herrn
Worm wolle er aber doch noch einige Aspekte beisteuern. Über die Ausschüsse
wurde die BVV von den beteiligten Stadträten frühzeitig über die Problematik
informiert. Die Mitglieder der BVV eint die Wertschätzung des Projektes und die
Sorge um die Zukunft, da die Standortproblematik immer im Raume stand. Es gab
in den zurückliegenden Jahren auch viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern,
die nach der Zukunft der denkmalgeschützten Gebäude fragten. Jetzt habe man
durch den Investor die Chance, diese zu erhalten. Es sollen auch keine
Luxuswohnungen entstehen, wie schon der Stadtrat betonte, sonder man spricht
von gehobener Wohnbebauung. Sprache prägt Denken und bringt Denken zum
Ausdruck. Es ist also unredlich, wenn E-Mails versendet werden, die allen 3
Stadträten Untätigkeit vorwerfen. Die Protokolle der Ausschüsse beweisen, dass
die BVV rechtzeitig informiert werden. Die Problematik sollte auch nicht
parteipolitisch instrumentalisiert werden. Nachfrage Frau König: Wird
das ALL also definitiv geschlossen? Herr BzStR Retzlaff: Dies ist ein
Missverständnis. Nein, denn nur der Erhalt der Symbiose, so wie sie sich
entwickelt hat, auch personell, macht einen Sinn und muss deshalb erhalten
werden. Erst wenn die Fläche feststehe, kann man die Rahmenbedingungen klären
und festlegen, wie dort die Symbiose wieder hergestellt werden kann. So gibt es
zum Beispiel einen Vorschlag von KODAK bezüglich eines Gebäudes, aber erst muss
die Fläche geklärt werden. BF 70/VI Ivo Arndt Thema: Bebauung Friedrichshagener Str. 10-12 Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Für das Grundstück des jetzigen
Standortes des Mellow-Parks wurde bisher kein bebauungsplan aufgestellt. Dem
Stadtplanungsamt sind weder ein Investor noch eine Verwertungsabsicht als die
Voraussetzungen zur Aufstellung eines B-Planes bekannt. BzVV zu 2.) Im
Rahmen der Bürgerfragestunde können auch zu den gestellten Fragen erläuternde
Informationen und Statements abgegeben werden. Diese werden den Mitgliedern
dann schriftlich zur Verfügung gestellt, erscheinen nur nicht auf der
Drucksache. Weiterhin habe man die Möglichkeit sich mit seinen Fragen an das
Büro zu wenden und fachliche Probleme werden dann ggf. an die Ausschüsse weitergegeben.
Man kann sich auch jederzeit schriftlich an die Bezirksverordneten oder
Fraktionen wenden. Die Postfächer sind frei zugänglich, somit kann also auch
persönlich zugestellt werden. Alle Fraktionen bieten zudem Sprechstunden an.
Bei Problemen mit Entscheidungen des Bezirksamtes könne der Ausschuss für
Eingaben und Beschwerden befasst werden. Er lade immer wieder dazu ein, am
Wirken der BVV teilzunehmen. Auch hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der
Bürgerbeteiligung, wie Einwohnerversammlung, Bürgerentscheide etc. sehr
ausgeweitet. Man berate dazu gern jeden Interessenten. Demokratie lebt von der
Teilhabe des Bürgers. Hier entscheiden Mehrheiten. Nachfrage Herr Arndt:
Warum kann der Fragesteller nicht in der Sitzung seine Auffassung darlegen und
die BVV über seine Sicht der Dinge informieren, um sozusagen eine
Gegendarstellung gegenüber der des Bezirksamtes zu ermöglichen? BzVV: Dies
ist so für die Sitzung der BVV selbst nicht vorgesehen. Die vorbereitende und
entscheidende Arbeit erfolgt aber in den Ausschüssen und dort erhalten
Bürgerinnen und Bürger Rederecht auf Antrag. Ihm sei nicht bekannt, dass dieses
Rederecht jemals in den Ausschüssen verwehrt wurde. Die Ausschüsse, die sich
mit der Problematik Mellow-Park befassen, tagen alle öffentlich. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |