Auszug - Erlass von Gebühren bei Straßenbenennungen
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Tiefbauamt dazu verpflichtet ist. Antrag in geänderter Form angenommen 11:0:0 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei Straßenbenennungen die betroffenen Bürger ausreichend über die „Formalitäten“, welche aus den Benennungen und Umbenennungen resultieren, zu informieren. Begründung: Die Straßen werden meisten durch Vorschläge der BVV oder des Bezirksamtes benannt bzw. umbenannt. In vielen Fällen stimmen die Anwohner diesen Ideen auch zu, bleiben jedoch nicht über die auf sie kommenden Belastungen (Änderungen in Personaldokumenten, Melderegistern usw.) ausreichend informiert. Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0 .Enthaltung: 0. |
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