Auszug - Widerspruchsverfahren gegen Bescheide über ALG II im Bezirk  

 
 
15. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 15.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 31.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0572 Widerspruchsverfahren gegen Bescheide über ALG II im Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:NPDNPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Beantwortung durch die BzStRin Frau Feierabend:

Beantwortung durch die BzStRin Frau Feierabend:

Zu 1: Die eingegangenen Widersprüche von 2005 bis 2007 betrugen 15.345.

Eine Statistik nach Einwohnern ist nicht möglich. Viele Bezieher von ALG II haben mehrmals Widerspruch erhoben, es wird jedoch nach Zahl der Widersprüche statistisch ausgewertet.

Zu 2: Widerspruchseingänge nach den einzelnen Jahren:

2005    -           3.728

2006    -           5.250

2007    -           6.367

Zu 3: Die statistische Erfassung der erlassenen Bescheide ist erst seit 2007 möglich. Die Anzahl beträgt in 2007 28.200.

22,58 % dieser Bescheide wurden mit Widerspruch angefochten.

Zu 4 und zu 5: Diese Auskunft konnte das Jobcenter nicht geben. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat auf Nachfrage mitgeteilt: „Die von ihnen gewünschte Statistik „Quote Widersprüche Bewilligung“ liegen mir leider nicht vor, weder auf Bundes- noch auf Landesebene.“

Zu 6: Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 5 Monate.

Zu 7: Im Zeitraum 2005 bis 2007 sind 13.542 erledigte Widerspruchsverfahren zu verzeichnen.

Zu 8: Im Zeitraum von 2005 bis 2007 wurde 3.536 Widersprüchen voll und 400 teilweise stattgegeben.

Nachfrage des Herrn BzV Voigt: Es ergibt sich eine Zusatzfrage zu der Frage 6: Haben sie Kenntnisse darüber im Falle von Notlagen, z. B. bei Unterschreitung des Regelsatzes von mehr als 20%, ob es eine schnellere und unbürokratische Bearbeitung gibt. Denn die Bearbeitungszeit von 5 Monaten ist doch eine recht lange Zeit für Menschen, die über kein Einkommen verfügen. Wir müssen davon ausgehen, dass es Menschen betrifft, die eher zu der Klientel gehören, die über keine Rücklagen verfügt.

Dann noch eine Zusatzfrage zu der Frage 8: Haben sie Erkenntnisse darüber, ob nach dem Wegfall der Leistungen für Schulkinder im Sozialgeld, ob es hier erheblich stärkere Beschwerden gibt gegenüber den Nichtleistungen im ALG II und wie dann im Regelfall entschieden wird?

Beantwortung durch die BzStRin Frau Feierabend: Zu der Nachfrage zu 6: Die Menschen, die in Notlagen sind, weil sie einen Widerspruch einlegen und möglicherweise fast keine Leistungen mehr zur Verfügung haben, weil sie viel zu lange warten, sind besonders schnell abzuarbeiten. Am Montag, in der Trägervertretung, hat der Geschäftsführer des Jobcenters ein Konzept vorgelegt, in dem er sich vornimmt, bis zur 11. Kalenderwoche den Gesamtstand auf Null gebracht zu haben. Die Trägervertretung hielt dieses Konzept für angemessen und das für alle Bürger und auch in allen Notlagen.

Zu ihrer letzten Frage kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da mir nicht bekannt ist, um was es sich hier handeln soll.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.


 


 
 

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