Auszug - "Befangenheit" Jugendamtsdirektorin Frau Stappenbeck  

 
 
22. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 23.04.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Stappenbeck berichtete über ihre ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im FiPP e

Frau Stappenbeck berichtete über ihre ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im FiPP e. V. vom 01.03.2001- 16.05.2002. Im Januar 2001 wurde durch Frau Barbara Tennstedt, Geschäftsführerin des FiPP e. V., bei ihr angefragt, ob sie eine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes des FiPP e. V. annehmen würde. Auf Grund der damaligen beruflichen Situation (sie war mit Sonderaufgaben des Stadtrates und Bürgermeisters betraut) und ihrem Interesse für Jugendarbeit, insbesondere für kleine innovative Projekte, sagte sie zu. Im Zeitraum ihrer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit nahm sie an ca. 5 Vorstandssitzungen und einer Mitgliederversammlung teil. Im März 2002 teilte sie der Geschäftsführung und dem Vorstand des Vereins mit, dass berufliche Änderungen anstehen und sie auf Grund einer möglichen Rollenkonfusion in der Funktion als Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes die Tätigkeit als ehrenamtliches Vorstandsmitglied niederlegen wird. Anlässlich der Vorstandssitzung am 16.05.2002 legte sie ihre ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im FiPP e. V. mündlich und schriftlich nieder. Der Verein hat diese Niederlegung akzeptiert. Das wurde durch die Vorstandsvorsitzende, Frau Tennstedt, bestätigt und geht auch aus dem Protokoll der Vorstandssitzung des FiPP e. V. hervor. Nach der Niederlegung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand des FiPP e. V. nahm Frau Stappenbeck an keiner Vorstandssitzung, Mitgliederversammlung oder anderen Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins teil.

Die Veränderung des Vereinsregisterauszuges wurde aus formalen und Kostengründen erst später beantragt, da durch die Beendigung der Wahlperiode weitere Änderungen infolge der Neuwahl absehbar waren.

Frau Stappenbeck wies den Vorwurf der Befangenheit zurück, da sie dieses Ehrenamt vor fast einem Jahr niedergelegt und dieses auch öffentlich kommuniziert hatte.

Nach einer regen Diskussion kamen die Bezirksverordneten zu dem strittigen Punkt - Wurde der Beschluss zur Förderung freier Träger 2003 unter rechtswidrigen Bedingungen gefasst? – zurück.

Herr Welters stellt dazu fest, dass der Beschluss rechtmäßig zustandegekommen und nicht mehr anzufechten ist. Es handelte sich um eine vorübergehende ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand des FiPP e. V. (Frau Stappenbeck war kein Vereinsmitglied). Der Verein hat die Niederlegung akzeptiert und bestätigt. Daraus ist keine rechtliche Konstruktion der Befangenheit abzuleiten.

Die endgültige Klärung erfolgt nach Vorliegen des Abschlussberichtes des Rechtsamtes.

 


 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)