Auszug - Widerspruchsbeirat beim Jobcenter
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Herr Mechtel begründet
den Antrag damit, daß hier seiner Ansicht nach ein gesetzgeberisches Versehen
vorliege, bezirkliche Betroffenheit schon aus dem Wappen Treptow-Köpenick auf
allen Widerspruchsbescheiden des Jobcenters folge und er am liebsten einen
Widerspruchsbeirat in eigener Regie einrichten möchte. Nur weil das nicht ginge,
sei es notwendig, jemanden anzustoßen, der jemanden anstößt. Frau BzStRin Feierabend
ergänzt, daß auch in anderen Bezirken Berlins, unabhängig von
Parteizugehörigkeiten, derartige Überlegungen vorhanden sind. Herr Worm und Herr
Düsterhöft erklären, dass gegen eine solche Anregung einer
Bundesratsinitiative, die ihrer Ansicht nach sinnvoll sei, keine Bedenken
bestünden. Der Antrag wurde
daraufhin mit 10:0:3 angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung des SGB II mit dem Ziel der gesetzlichen Einführung eines Widerspruchsbeirates analog der Regelung des § 116 Abs. 2 SGB XII einzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: 10. dagegen: 0. Enthaltung: 3. |
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