Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
8. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0288 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

BF 13/VI Nikolaus Basedow

BF 13/VI   Nikolaus Basedow Thema: Verpachtung Badestrand am Müggelsee

Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider:
Zu 1.) Der genannte Verein ist nach bezirklicher Auffassung nach § 3 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes eine anerkannte und förderungswürdige Sportorganisation und bei der zuständigen Senatsverwaltung registriert. Diese Anerkennung ist die Grundlage für den Abschluss eines Gestattungsvertrages über die Nutzung der in Rede stehenden Fläche. Gemäß Vertrag besteht ein allgemeines Nutzungsrecht, was bedeutet, dass der Nutzer seine Aktivitäten auf ein Mindestmaß beschränken muss und dabei nicht die Badegäste gefährden darf. Das BA weist ausdrücklich darauf hin, dass seit 2006 das ehemalige Strandbad kein Bad im Sinne des Bäderanstaltsgesetzes ist. Nunmehr handelt es sich um eine öffentliche Badestelle. Die Vermittlungsgespräche können fortgesetzt werden und wenn eine Einigung mit dem Eigentümer des sich in Nachbarschaft befindlichen Grundstücks erfolgt, könnte man aus dem Vertrag aussteigen.

Zu 2.) Alle über das Sport- und Erholungsareals abgeschlossenen Verträge haben eine Laufzeit bis zum Saisonende bzw. 28.02.2008. Der Gestattungsvertrag mit dem Katamaran und Surfclub läuft bis 31.03.2008. Damit ist die Umsetzung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes nicht gefährdet.

Zu 3.) Die Serviceeinheit ZGW hat nach Rücksprache mit allen vor Ort tätigen Partnern, vor allem mit dem Bezirkssportbund, eine Entscheidung getroffen. Danach ist nach Abzug des Seezugangs für den genannten Verein genügend Platz für die Badegäste und dies auch im Strandbereich.

Nachfrage Herr Basedow: Ist die Verkehrssicherungspflicht ausreichend beachtet worden, da das Zuwasserlassen von Katamaranen besonders schwierig ist?

BzStR Herrn Schneider: Nach Vertragslage sind alle notwendigen Auflagen erteilt worden. Diese sind auch erfüllbar vom Verein, damit keine Gefährdung der Badegäste eintritt.

BF 14/VI   Renate Langer  Thema: Verpachtung Badestrand am Müggelsee

Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider:
Zu 1.) Hier verweise auf die Antwort zur 1. Frage von Herrn Basedow.

Zu 2.) Aus seiner Sicht ist der Sportausschuss nicht zuständig, da es sich um eine Fläche handelt, die sich im Eigentum von Berliner Forsten befindet und durch das Bezirksamt mittels Verwaltungsvereinbarung verwaltet wird. Es handelt sich nicht um eine Sportanlage.

Zu 3.) Die bisherigen Zahlungen an einen anderen Vertragspartner entziehen sich der bezirklichen Kenntnis und waren auch nie Einnahmen des Bezirkes, sondern des Besitzers des danebenliegenden Grundstückes. Von daher kann nicht von einem Einnahmeverlust gesprochen werden.

Frau Klinger für den Sportausschuss: Die BVV hat im Februar den Antrag „Zugang zum Müggelsee für Vereinssport“ an die A. f. UmGrIm (ff) und Sp überwiesen. Dem Sportausschuss erläuterte der Verein im März seine Probleme. Der Vereinsvorsitzende wurde aufgefordert, sich um eine Regelung mit der Segelschule Schmidt zu bemühen. Das Bezirksamt sollte dabei Hilfestellung geben, damit ggf. das zukünftige Nutzungskonzept beachtet werden kann. Dann wurde der Vertragsabschluss bekannt und bei der Vertragsgestaltung war der Sportausschuss auch nicht einbezogen worden und dies, wie bereits durch Herrn Schneider erläutert, zu Recht. Der Antragsteller zog daraufhin seinen Antrag zurück. Eine Beurteilung der Finanzlage des Vereins stehe dem Ausschuss nicht zu. Der Verein ist sportförderwürdig und kann von daher auch Sportanlagen kostenfrei nutzen. Einnahmeverluste siehe sie nicht. Der Ausschuss werde sich vermutlich auf der kommenden Sitzung mit dem geplanten Nutzungskonzept beschäftigen, wozu die Fragesteller recht herzlich eingeladen werden.

Herr Förster: Herr Schneider hat nicht rechtswidrig entschieden. In Anbetracht der Haushaltssituation und der Kenntnis, dass der Verein vorher in der Lage war, eine nicht unerhebliche Jahrespacht aufzubringen, hätte man aber sicher auch über ein beispielsweise finanzielle Unterstützung bezirklicher Projekte durch den Verein nachdenken können. Es wird eine moralische Verpflichtung des Vereins gesehen.

Frau Kappel: Der Verein fördert 25 Kinder und Jugendliche. Man sollte auch an die Möglichkeit denken, dass der Verein vielleicht jetzt die eingesparten Mittel in die Kinder- und Jugendförderung investiert.

BzStR Herr Simdorn: Es kann nicht Aufgabe des Bezirksamtes sein, einen sportförderwürdigen Verein zu knebeln, damit eine private Person seine Einnahmen erhält. Andere sportförderwürdige Vereine werden vergleichbar behandelt.

Frau Langer äußert ihr Unverständnis darüber, dass gerade der ungefährlichere Sandstrandabschnitt dem Verein zur Verfügung gestellt wurde und den Badegästen weitestgehend nur der Strandabschnitt mit der Betonkante verbleibe.

BF 15/VI   Klaus Mannewitz  Thema: Plänterwald

Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider:

Zu 1.) Das Spreeparkgelände befindet sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds Berlin. Alle Teile der ehemaligen Fahrgeschäfte und aufstehenden Anlagen werden vom Eigentümer verwaltet. Auf Nachfrage informierte der Liegenschaftsfonds, dass das Gelände derzeit aufgeräumt werde und Maßnahmen zur Verkehrssicherung vorgenommen. Zurzeit gibt es keine aktuellen Verkaufsverhandlungen auf Grund mangelnder Interessenten.

Zu 2.) Die Wiederherstellung des Weges war Bestandteil eines angestrebten Bebauungsplanes, welcher derzeit nicht weiter verfolgt wird.

Nachfrage Herr Mannewitz: Was unternimmt der Bezirk zur Beschleunigung des derzeitigen Verfahrens im Interesse der Bürger und der Natur? Der Wasserweg war nie Bestandteil der in Anspruch zu nehmenden Fläche des Flächennutzungsplanes gewesen. Kann die durchgängige Befahrbarkeit (es fehlen 300 m) der Kienwerder Allee über den Wasserweg realisiert werden?

BzStR Herrn Schneider: Er sieht keine Notwendigkeit den Liegenschaftsfonds zur schnelleren Verwertung des Grundstücks aufzufordern, da diese selbst ein großes Interesse daran haben. Die Stagnation ist anderen Umständen geschuldet.

Die Wiederherstellung der Kienwerder Allee ist Bestandteil der Umsetzung der LSG-Verordnung. Es gibt derzeit aber noch keine untersetzten Planungen und damit auch keine finanziellen Mittel.

BF 16/VI   Joachim Draebert  Thema:  Flughafen Schönefeld

Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider:
Zu 1.) Ja. Die BVV hat am 14.12.2006 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der entsprechende Schlussbericht wurde durch die BVV nicht anerkannt und deshalb in einen Zwischenbericht umgewandelt. Man arbeite also weiter an der abschließenden Realisierung. Wenn sich die Frage allerdings darauf bezieht, ob das Bezirksamt eigene Messstellen betreibt bzw. betreiben wird, muss diese mit Nein beantwortet werden. Dieser Auffassung schloss sich auch der zuständige Ausschuss bei der Beratung der Problematik an.

2.) Untersuchungen zum Einfluss der Flughafennähe auf die Gesundheit der Kinder zu Fragestellungen wie Atemwegserkrankungen etc. müssen nach Inbetriebnahme durchgeführt werden. Mit der Senatsverwaltung gibt es zu einer entsprechenden Datenerfassung und Vergleichsdaten noch keine konkreten Absprachen.

Zu 3.) Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Frage durch die zuständige Senatsverwaltung zu beantworten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens wurde eine komplexe Stellungnahme des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zu betriebsbedingten Auswirkungen (Fluglärm, Schienenlärm, Straßenlärm, Lufthygiene, Infektions- und Katastrophenschutz, elektromagnetische Felder, boden-, wasser- und baubedingten Auswirkungen) erstellt. Auf der Sitzung der Fluglärmkommission vom 12.03.2007 wurde nochmals zugesagt, dass, bevor es zu einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss kommt, nochmals die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Nachfrage Herr Draebert: Kann die Bereitschaft eines privaten Betreibers einer Messstelle in Karolinenhof genutzt werden, da nur von Messstellen für Müggelheim die Rede ist?

BzStR Herrn Schneider: Der Bezirk wird keine eigenen Messstellen betreiben und kann damit auch keine rechtliche Wirkung mit von dritter Seite zur Verfügung gestellten Daten erzielen. Es ist aber höchste bezirkliche Priorität, dass in den zugesagten Verhandlungen zu der Neustrukturierung des Messstellennetzes die genannten Standorte und ggf. weitere eingebracht werden.

Nachfrage Herr Draebert: Er sehe einen Widerspruch darin, dass der Verursacher die Messstellen erstellt und betreibt. Deswegen besteht der Wunsch nach eigenen bezirklichen Messstellen, die dann eine Kontrolle und auch einen Zugriff für den Bürger ermöglichen.

BzStR Herrn Schneider: Er verweise auf die Antwort zur 1. Nachfrage und erinnere an die Diskussion im Ausschuss. Der Bezirk kann auch als Teil der Einheitsgemeinde Berlin keine eigenen Rechtspositionen verfolgen. Es ist üblich, dass der Flughafenbetreiber die Messstellen betreibt und in vielen Flughäfen sind Terminals aufgestellt, wo jeder die Daten abrufen kann.


 


 
 

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