Auszug - Bürgerfragestunde
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13/VI Nikolaus Basedow Thema: Verpachtung Badestrand am Müggelsee Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider: Zu 2.) Alle über das Sport- und Erholungsareals
abgeschlossenen Verträge haben eine Laufzeit bis zum Saisonende bzw.
28.02.2008. Der Gestattungsvertrag mit dem Katamaran und Surfclub läuft bis
31.03.2008. Damit ist die Umsetzung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes nicht
gefährdet. Zu 3.) Die Serviceeinheit ZGW hat nach Rücksprache mit
allen vor Ort tätigen Partnern, vor allem mit dem Bezirkssportbund, eine
Entscheidung getroffen. Danach ist nach Abzug des Seezugangs für den genannten
Verein genügend Platz für die Badegäste und dies auch im Strandbereich. Nachfrage Herr Basedow: Ist die Verkehrssicherungspflicht ausreichend beachtet
worden, da das Zuwasserlassen von Katamaranen besonders schwierig ist? BzStR
Herrn Schneider: Nach Vertragslage
sind alle notwendigen Auflagen erteilt worden. Diese sind auch erfüllbar vom
Verein, damit keine Gefährdung der Badegäste eintritt. BF
14/VI Renate Langer Thema: Verpachtung
Badestrand am Müggelsee Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider: Zu 2.) Aus seiner Sicht ist der
Sportausschuss nicht zuständig, da es sich um eine Fläche handelt, die sich im
Eigentum von Berliner Forsten befindet und durch das Bezirksamt mittels
Verwaltungsvereinbarung verwaltet wird. Es handelt sich nicht um eine
Sportanlage. Zu 3.) Die bisherigen Zahlungen an einen
anderen Vertragspartner entziehen sich der bezirklichen Kenntnis und waren auch
nie Einnahmen des Bezirkes, sondern des Besitzers des danebenliegenden
Grundstückes. Von daher kann nicht von einem Einnahmeverlust gesprochen werden. Frau Klinger für den Sportausschuss: Die BVV hat im Februar den Antrag „Zugang zum
Müggelsee für Vereinssport“ an die A. f. UmGrIm (ff) und Sp überwiesen.
Dem Sportausschuss erläuterte der Verein im März seine Probleme. Der
Vereinsvorsitzende wurde aufgefordert, sich um eine Regelung mit der Segelschule
Schmidt zu bemühen. Das Bezirksamt sollte dabei Hilfestellung geben, damit ggf.
das zukünftige Nutzungskonzept beachtet werden kann. Dann wurde der
Vertragsabschluss bekannt und bei der Vertragsgestaltung war der Sportausschuss
auch nicht einbezogen worden und dies, wie bereits durch Herrn Schneider
erläutert, zu Recht. Der Antragsteller zog daraufhin seinen Antrag zurück. Eine
Beurteilung der Finanzlage des Vereins stehe dem Ausschuss nicht zu. Der Verein
ist sportförderwürdig und kann von daher auch Sportanlagen kostenfrei nutzen.
Einnahmeverluste siehe sie nicht. Der Ausschuss werde sich vermutlich auf der
kommenden Sitzung mit dem geplanten Nutzungskonzept beschäftigen, wozu die
Fragesteller recht herzlich eingeladen werden. Herr Förster: Herr Schneider hat nicht rechtswidrig entschieden. In
Anbetracht der Haushaltssituation und der Kenntnis, dass der Verein vorher in
der Lage war, eine nicht unerhebliche Jahrespacht aufzubringen, hätte man aber
sicher auch über ein beispielsweise finanzielle Unterstützung bezirklicher
Projekte durch den Verein nachdenken können. Es wird eine moralische
Verpflichtung des Vereins gesehen. Frau Kappel: Der Verein fördert 25 Kinder und Jugendliche. Man
sollte auch an die Möglichkeit denken, dass der Verein vielleicht jetzt die
eingesparten Mittel in die Kinder- und Jugendförderung investiert. BzStR Herr Simdorn: Es kann nicht Aufgabe des Bezirksamtes sein, einen
sportförderwürdigen Verein zu knebeln, damit eine private Person seine
Einnahmen erhält. Andere sportförderwürdige Vereine werden vergleichbar
behandelt. Frau Langer
äußert ihr Unverständnis darüber, dass gerade der ungefährlichere
Sandstrandabschnitt dem Verein zur Verfügung gestellt wurde und den Badegästen
weitestgehend nur der Strandabschnitt mit der Betonkante verbleibe. BF
15/VI Klaus Mannewitz Thema: Plänterwald Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider: Zu 1.) Das Spreeparkgelände befindet sich im Eigentum
des Liegenschaftsfonds Berlin. Alle Teile der ehemaligen Fahrgeschäfte und
aufstehenden Anlagen werden vom Eigentümer verwaltet. Auf Nachfrage informierte
der Liegenschaftsfonds, dass das Gelände derzeit aufgeräumt werde und Maßnahmen
zur Verkehrssicherung vorgenommen. Zurzeit gibt es keine aktuellen
Verkaufsverhandlungen auf Grund mangelnder Interessenten. Zu 2.) Die Wiederherstellung des Weges war Bestandteil
eines angestrebten Bebauungsplanes, welcher derzeit nicht weiter verfolgt wird. Nachfrage
Herr Mannewitz: Was unternimmt der
Bezirk zur Beschleunigung des derzeitigen Verfahrens im Interesse der Bürger
und der Natur? Der Wasserweg war nie Bestandteil der in Anspruch zu nehmenden
Fläche des Flächennutzungsplanes gewesen. Kann die durchgängige Befahrbarkeit
(es fehlen 300 m) der Kienwerder Allee über den Wasserweg realisiert werden? BzStR Herrn Schneider: Er sieht keine Notwendigkeit den Liegenschaftsfonds
zur schnelleren Verwertung des Grundstücks aufzufordern, da diese selbst ein
großes Interesse daran haben. Die Stagnation ist anderen Umständen geschuldet. Die Wiederherstellung der Kienwerder Allee ist
Bestandteil der Umsetzung der LSG-Verordnung. Es gibt derzeit aber noch keine
untersetzten Planungen und damit auch keine finanziellen Mittel. BF
16/VI Joachim Draebert Thema: Flughafen Schönefeld Beantwortung durch BzStR Herrn Schneider: 2.) Untersuchungen zum Einfluss der Flughafennähe auf
die Gesundheit der Kinder zu Fragestellungen wie Atemwegserkrankungen etc.
müssen nach Inbetriebnahme durchgeführt werden. Mit der Senatsverwaltung gibt
es zu einer entsprechenden Datenerfassung und Vergleichsdaten noch keine
konkreten Absprachen. Zu 3.) Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Frage durch
die zuständige Senatsverwaltung zu beantworten. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens wurde eine komplexe
Stellungnahme des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit zu betriebsbedingten Auswirkungen (Fluglärm,
Schienenlärm, Straßenlärm, Lufthygiene, Infektions- und Katastrophenschutz,
elektromagnetische Felder, boden-, wasser- und baubedingten Auswirkungen)
erstellt. Auf der Sitzung der Fluglärmkommission vom 12.03.2007 wurde nochmals
zugesagt, dass, bevor es zu einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss kommt,
nochmals die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Nachfrage Herr Draebert: Kann die Bereitschaft eines privaten Betreibers einer
Messstelle in Karolinenhof genutzt werden, da nur von Messstellen für
Müggelheim die Rede ist? BzStR Herrn Schneider: Der Bezirk wird keine eigenen Messstellen betreiben
und kann damit auch keine rechtliche Wirkung mit von dritter Seite zur
Verfügung gestellten Daten erzielen. Es ist aber höchste bezirkliche Priorität,
dass in den zugesagten Verhandlungen zu der Neustrukturierung des
Messstellennetzes die genannten Standorte und ggf. weitere eingebracht werden. Nachfrage Herr Draebert: Er sehe einen Widerspruch darin, dass der Verursacher
die Messstellen erstellt und betreibt. Deswegen besteht der Wunsch nach
eigenen bezirklichen Messstellen, die dann eine Kontrolle und auch einen
Zugriff für den Bürger ermöglichen. BzStR Herrn Schneider: Er verweise auf die Antwort zur 1. Nachfrage und erinnere an die Diskussion im Ausschuss. Der Bezirk kann auch als Teil der Einheitsgemeinde Berlin keine eigenen Rechtspositionen verfolgen. Es ist üblich, dass der Flughafenbetreiber die Messstellen betreibt und in vielen Flughäfen sind Terminals aufgestellt, wo jeder die Daten abrufen kann. |
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