Auszug - Erhöhung der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, bei Jugendlichen die einen eigenen Haushalt führen  

 
 
8. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 24.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0272 Erhöhung der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, bei Jugendlichen die einen eigenen Haushalt führen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:195/10/07
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, JugSchul
  Retzlaff, Dirk Dieter
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Worm begründet den Antrag: Er kann verstehen, dass progressive und kostenintensive Anträge zu Zwiespalt und unterschiedlichen Auffassungen führen

Herr Worm begründet den Antrag: Er kann verstehen, dass progressive und kostenintensive Anträge zu Zwiespalt und unterschiedlichen Auffassungen führen. Aber auch der Bezirk muss sich an Bundesgesetze halten. Nach § 71 Abs. 3 SGB VIII müsste der JHA beteiligt werden. In Berlin leben 7000 Jugendliche in meist nach § 35 SGB VIII bewilligten eigenen Wohnungen. Ihnen wird meist ein Betreuer zur Seite gestellt. Die Unterhaltsgewährung erfolgt über § 38 SGB VIII. Der Bundesgesetzgeber hat den dazugehörigen Betrag zu Ländersache erklärt. Nach der entsprechenden AV beträgt der Betrag in Berlin 305 €. Dieser Betrag sollte im JHA diskutiert werden. Klagen gegen diesen Betrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht waren alle erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Jugendlichen mit den Menschen nach SGB II mit eigener Wohnung gleichzusetzen sind. Damit ist die AV in diesem Punkt in den Einzelfällen nicht wirksam. Soll jetzt jeder Jugendlich klagen? Der Bezirk muss sich trotzdem weiterhin an die AV halten. Damit ist der Antrag nicht ganz korrekt. Insofern sind die Diskussion und eine Änderung der AV unbedingt erforderlich.

Aussprache:

BzStR Herr Retzlaff: Die jetzige Begründung rückt die Problematik doch in das rechte Licht. Der Antragstext fordert das Bezirksamt ja zu rechtswidrigem Verhalten auf. Insofern hätte der Antrag nicht zugelassen werden dürfen. Die erforderlichen Mittel wären auch nicht vorhanden. Inhaltlich stimme man ja überein, aber auf Grund der Zuständigkeit muss eine Empfehlung beschlossen werden. Die jeweiligen Mitglieder des AHvB sollten aktiviert werden, um den entsprechenden Druck für eine Anpassung zu erzeugen.

Herr Worm: Es wird die Überweisung in den JHA beantragt.

Herr Schild: Er gebe dem Antragsteller in vielen Punkten recht. Das Hauptproblem liege aber in der Finanzierung. Die Diskussion im JHA sollte anderweitig angeregt werden. Der Antrag selbst werde von der CDU-Fraktion auf Grund seiner Rechtswidrigkeit abgelehnt.

Herr Wohlfeil: Er habe sich bereits im Ältestenrat für eine Überweisung ausgesprochen. So ist der Antrag sicher rechtswidrig, aber er sehe sehr wohl eine Möglichkeit der Behandlung durch den JHA und Herr Retzlaff habe mit dem Hinweis auf eine Empfehlung die Richtung bereits vorgegeben. Die Beteiligung des A. f. HhPV wird als nicht erforderlich angesehen.

Herr Worm: Er möchte mit einer Überweisung auch die Bürgerdeputierten und beratenden Mitglieder des JHA an der Diskussion beteiligen und einen Beschluss damit auf eine breite Basis stellen. Im JHA sind die Fachleute, welche mit der Problematik täglich konfrontiert werden. Es geht um die Frage „Wie viel Geld benötigt ein junger Mensch für ein menschwürdiges Dasein?

Abstimmung (Überweisung): Einstimmig angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst Überweisung in den JHA:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in den JHA:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


 
 

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