Auszug - Erhöhung der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, bei Jugendlichen die einen eigenen Haushalt führen
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Herr Worm
begründet den Antrag: Er kann verstehen, dass progressive und kostenintensive
Anträge zu Zwiespalt und unterschiedlichen Auffassungen führen. Aber auch der
Bezirk muss sich an Bundesgesetze halten. Nach § 71 Abs. 3 SGB VIII müsste der
JHA beteiligt werden. In Berlin leben 7000 Jugendliche in meist nach § 35 SGB
VIII bewilligten eigenen Wohnungen. Ihnen wird meist ein Betreuer zur Seite
gestellt. Die Unterhaltsgewährung erfolgt über § 38 SGB VIII. Der
Bundesgesetzgeber hat den dazugehörigen Betrag zu Ländersache erklärt. Nach der
entsprechenden AV beträgt der Betrag in Berlin 305 €. Dieser Betrag
sollte im JHA diskutiert werden. Klagen gegen diesen Betrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht
waren alle erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Jugendlichen mit den
Menschen nach SGB II mit eigener Wohnung gleichzusetzen sind. Damit ist die AV
in diesem Punkt in den Einzelfällen nicht wirksam. Soll jetzt jeder Jugendlich
klagen? Der Bezirk muss sich trotzdem weiterhin an die AV halten. Damit ist der
Antrag nicht ganz korrekt. Insofern sind die Diskussion und eine Änderung der
AV unbedingt erforderlich. Aussprache: BzStR Herr Retzlaff: Die jetzige Begründung rückt die Problematik doch in
das rechte Licht. Der Antragstext fordert das Bezirksamt ja zu rechtswidrigem
Verhalten auf. Insofern hätte der Antrag nicht zugelassen werden dürfen. Die
erforderlichen Mittel wären auch nicht vorhanden. Inhaltlich stimme man ja
überein, aber auf Grund der Zuständigkeit muss eine Empfehlung beschlossen
werden. Die jeweiligen Mitglieder des AHvB sollten aktiviert werden, um den
entsprechenden Druck für eine Anpassung zu erzeugen. Herr Worm: Es
wird die Überweisung in den JHA beantragt. Herr Schild: Er
gebe dem Antragsteller in vielen Punkten recht. Das Hauptproblem liege aber in
der Finanzierung. Die Diskussion im JHA sollte anderweitig angeregt werden. Der
Antrag selbst werde von der CDU-Fraktion auf Grund seiner Rechtswidrigkeit
abgelehnt. Herr Wohlfeil: Er
habe sich bereits im Ältestenrat für eine Überweisung ausgesprochen. So ist der
Antrag sicher rechtswidrig, aber er sehe sehr wohl eine Möglichkeit der
Behandlung durch den JHA und Herr Retzlaff habe mit dem Hinweis auf eine Empfehlung
die Richtung bereits vorgegeben. Die Beteiligung des A. f. HhPV wird als nicht
erforderlich angesehen. Herr Worm: Er
möchte mit einer Überweisung auch die Bürgerdeputierten und beratenden
Mitglieder des JHA an der Diskussion beteiligen und einen Beschluss damit auf
eine breite Basis stellen. Im JHA sind die Fachleute, welche mit der
Problematik täglich konfrontiert werden. Es geht um die Frage „Wie viel
Geld benötigt ein junger Mensch für ein menschwürdiges Dasein? Abstimmung (Überweisung): Einstimmig angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den JHA: Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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