Auszug - Richtlinien für die Beratung von Sondermittelanträgen
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Vorgeschlagene Richtlinie wurde einstimmig als Arbeitsgrundlage bestätigt und an den Haushaltsausschuss weitergeleitet. Es wird folgender Beschluss gefasst: Richtlinien für die Beratung von Sondermittelanträgen Asschuss für Gesundheit und Soziales Zulässigkeit – rechtlich zulässig – Befürwortung durch Bezirksamt – bezirklicher Bezug – einmaliges, besonderes Ereignis Positivkriterien – möglichst hohe Wirkung für möglichst viele Menschen – möglichst langfristige Wirkung – Einbringen von Eigenmitteln, Bemühen um sonstige Finanzierung – Abwenden oder Überbrücken einer Notsituation – Öffentlichkeitswirksamkeit Negativkriterien – laufende Kosten sollen übernommen werden – Übersteigen eines Maximalbetrages je Teilnehmer (10 Euro) – Regelmäßigkeit in der Beantragung für gleiche oder ähnliche Anlässe – Zuschüsse für Speisen, Getränke, Miete, Betriebskosten Prioritäten – Kinder, Jugendliche, Senioren – benachteiligte Gruppen – integrative, generationsübergreifende, bildende, das Demokratieverständnis fördernde Wirkung Sonstiges – ab einer beantragten Summe von 1000 Euro oder bei Bedarf Anhörung der Antragsteller im Ausschuss |
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