Auszug - Bürgerfragestunde
Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien. BF 7/VI Thomas Thomalla zu: Katastrophenschutz Beantwortung
durch BzStR Schneider: Zu 1) Die privaten Hilfsorganisation,
zurzeit sind es ASB, DLRG, DRK, Johanniter Unfallhilfe und der Malteser
Hilfsdienst, bilden gemeinsam mit dem Katastrophenschutzdienst nach § 12 Abs. 2
Katastrophenschutzgesetz (KatSG) diese Struktur. Die Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sind gegliederte Zusammenfassungen
von Personen und Material, die in den Fachdiensten: Sanitätsdienst,
Betreuungsdienst, Fernmeldedienst und ABC-Dienst ausgerichtet sind. Sie haben
die Aufgaben, die Katastrophenschutzbehörden in ihrem Handeln zu unterstützen.
Bei Einsätzen unterstehen sie der anordnenden Katastrophenschutzbehörde. Ob
Gruppierungen der Fachdienste im Bezirk und mit welcher Stärke untergebracht
sind, ist für das Bezirksamt nicht relevant, da die einzelnen
Hilfsorganisationen nach den Benachrichtigungslisten des Katastrophenschutzes
über die Landesverbände in ihren Einsätzen und ihren Stellräumen koordiniert
werden. Zu 2) Im Bezirk ist im Rahmen des
Katastrophenschutzes ein Stab eingerichtet, der sich ständig zusammensetzt aus
dem Leiter (Herrn Schuld), dem stv. Leiter, aus Mitarbeiterinnen des Inneren
Dienstes (Schreibdienst, Telefondienst, Kopierdienst), Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Bereich Organisation. In Abhängigkeit der Schadenslage
werden Fachkräfte hinzugezogen (z. B. Notfallunterbringung, Bioterrorismus
(Bereich SozGes); Statikgutachten, Straßenzustand (BauStadt); Umwelt- und
Baumschutzbereich (Bereich UmGrünImm). Zu 3) Lebenswichtige Einrichtungen sind u.
a. Einrichtungen für das Funktionieren des Gemeinwesens, wie z. B. Vermittlungszentralen
und Übergabepunkte an das Berliner Landesnetz (IT-Netz der Behörden). Entgegen
der Fragestellung werden nicht die Einrichtungen überprüft sondern der
Personenkreis, der Zugang hat, wird einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Der Zugang ist restriktiv beschränkt. Trotzdem müssen die Anlagen gewartet
werden, was in der Regel durch eine Firma des freien Marktes erfolgt. In
unserem Bezirk sind die Mitarbeiter der Wartungsfirma (IT-Technik) nach den
Richtlinien des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) überprüft worden. Nachfrage Herr Thomalla: Sie können also nicht sagen, welche Kräfte, wo und in
welcher Stärke im Bezirk untergebracht sind? Sie können auch nicht sagen, wer
Führungskraft ist von den Hilfsorganisationen? Im Einsatzfall ziehe sich jemand
eine rote Jacke an und sagt er sei der Chef? BzStR Schneider: Er habe dies schon unter Pkt. 1 versucht zu erklären.
Die Benachrichtigungen für die Hilfsorganisationen laufen immer über die
Landeszentralen dieser Organisationen und nicht über den Bezirk.
Selbstverständlich wisse man, mit wem man es im Katastrophenfall zu tun habe.
Es bringe jetzt nichts, hier Namen zu nennen. Nachfrage Herr Thomalla: Bezüglich der Unterbringung bzw. der Namen –
gibt es hierzu Regeln? Kann er sich ausweisen? BzStR
Schneider: Selbstverständlich gibt es hierzu Regeln. Die von ihnen genannten
Verfahrensweisen sind nicht bekannt. BF 8/VI Walter Schumacher zu
Grundstückswertentwicklung Beantwortung
durch BzStR Hölmer: Zu 1) Das Bezirksamt kann und darf keine
Prognosen zur Entwicklung der Grundstückspreise geben, Prognosen dieser Art
gehören schlichtweg nicht zu den hoheitlichen Aufgaben des Bezirkes. Nach
Erfahrungen mit anderen Großflughäfen (z. B. München) kann man sagen, dass es
nicht zwangsläufig zu sinkenden Grundstückswerten kommen muss. Darüber hinaus
habe der Fragesteller die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Einsicht zu
nehmen. (Hr. Hölmer reicht Info-Merkblatt). Die 2. Möglichkeit, um konkrete
Bodenrichtwerte in Erfahrung zu bringen, ist das Vermessungsamt des Bezirkes. Zu 2) Die Erhebung von Grundsteuern wird
landesrechtlich durch das Abgeordnetenhaus von Berlin einheitlich für ganz
Berlin geregelt. Die Anpassung der Höhe erfolgt durch den gesetzlich geregelten
für ganz Berlin geltenden Hebesatz. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Zu 3) Der Bundestag hat kürzlich das
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen
verkündet. Das Gesetz sieht die Ausweisung verschiedener Schutzzonen vor. Erst
nach der örtlichen Bestimmung der Schutzzonen kann eine Umsetzung für die
Eigentümer, eine Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
sowie Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches entsprechend
der gesetzlichen Regelung ermittelt werden. Eine Untersetzung des Gesetzes ist
momentan für Berlin noch nicht erfolgt. Die Beantragung von
Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf in privatem Eigentum stehende Gebäude kann
nur durch den jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgen. Eine Beteiligung durch
das Bezirksamt an derartige Verfahren ist nicht möglich. Nachfrage Herr Schumacher: Es wurde nicht nach dem Hebesatz sondern nach dem
Steuermessbetrag – sprich dem Wert des Grundstückes gefragt!? BzStR Herr Hölmer: Es ist richtig, dass die Senatsverwaltung für
Finanzen zuständig ist, es ist auch richtig, dass das Bezirksamt konsultiert
wird und das Vermessungsamt bei der Wertermittlung Bodenrichtwert entsprechend
beteiligt ist. Allerdings bezieht sich das immer konkret auf einzelne
Grundstücke (Aktualität). Nachfrage Herr Schumacher: Der Bezirk hat also Vorstellungen vom Wert der
Grundstücke und die Angaben erhalte er über die Institutionen des übergebenen
Merkblattes? BzStR Herr Hölmer: Er muss widersprechen. Der Bezirk hat keine
Vorstellung für die weitere Entwicklung im Sinne von Grundstückspreisen.
Das Bezirksamt wird keine Prognosen
abgeben, sondern kann nur derzeitige Werte ermitteln. BF 9/VI Ralf Henze zu Volks- und Waldpark Wuhlheide Es wurde ein Wortprotokollauszug erstellt. Beantwortung durch BzStR Schneider: Eigentlich sind diese Fragen schon
mehrfach mit der Bürgerinitiative auch bei mir am Tisch besprochen und
beantwortet worden, aber nichtsdestotrotz muss dann eben halt hier sozusagen vielleicht noch einmal eine Wiederholung
gemacht werden. Zu 1) Natürlich beurteilen wir solche
Wünsche positiv. Trotzdem bewegen wir uns in einem bestimmten Rahmen. Unter
anderem ist dieser Rahmen bestimmt durch die Finanzlage des Bezirkes und auch
unseres Amtes. Daher können nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die
Wünsche von Außen berücksichtigt werden, so auch die von Bürgerinnen und
Bürgern des Ortsteils Oberschöneweide, wie Bürgerinitiativen,
Kindergarteneinrichtungen. Ausdruck dessen ist zum Beispiel, die jahrelange
Zusammenarbeit des Amtes für Umwelt und Natur mit der Bürgerinitiative Volks-
und Waldpark Wuhlheide hinsichtlich der Wiederherstellung des ehemaligen
Kinderspiel- und Turnplatzes in der Wuhlheide sowie die Wiedererrichtung eines
Holzpavillons auf diesem ehemaligen Kinderspielplatz zur gemeinsamen Nutzung
durch alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich angrenzender Kindergärten. Da
der Volkspark Wuhlheide eine denkmalgeschützte öffentliche Grünanlage ist,
unterliegt er bestimmten Regelungen, die noch restriktiver sind als in den
üblichen Grünanlagen hinsichtlich Neubau oder Wiederherstellung historischer
Elemente, die mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes
bzw. sogar mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden müssen. Bezüglich der
angefragten Bankaufstellung – Kleine Bankgruppe möchte ich hier mal
erklären – es handelt sich hierbei um zwei Bänke von ca. 6 m Länge, gibt
es seit 2006 klare Festlegungen seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie
der Amtsleitung des Amtes für Umwelt und Natur dahingehend, dass diese Bänke
zurzeit nicht aufgestellt werden mit folgender Begründung: Die Herstellung
dieser Bänke erfolgte nicht in Absprache mit den beiden Einrichtungen des
Bezirksamtes. Laut Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde gibt es keine
Unterlagen, die belegen, dass es historisch gesehen auf diesem Spielplatz
derartige Sitzbänke standen. Auf Grund von starkem Vandalismus in diesem
Bereich – wir haben zum Beispiel Schadensprotokolle über 18 T€
Baumschäden auf der angrenzenden GUS-Fläche – ist es ökonomisch nicht
vertretbar, zusätzlich diese beiden Bänke dort aufzustellen und zu unterhalten.
Auch der in diesen Bereichen im vorigen Jahr aufgestellte Pavillon ist ja
bereits mehrfach demoliert worden. Im Pavillon befindet sich eine ca. 6 m lange
Ruhebank. Weiterhin stehen 3 Bänke, ca. 2 m lang, auf dem Spielplatzareal zur
Verfügung. Weitere 10 Bänke sind unmittelbar an der angrenzenden GUS-Fläche
platziert. Zu 2) In Abstimmung mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde wurde bereits 2006 festgelegt, dass dieser
Informationskasten erst dann aufgestellt wird, wenn durch die Untere
Denkmalschutzbehörde entsprechende Texte und Bildmaterial zusammengestellt
wird. Dieses ist bisher leider noch nicht gelungen komplett zusammenzukriegen.
Ich denke mal, das wird in den nächsten Wochen passieren und dann wird diese
Tafel aufgestellt. Zu 3) Von einer
Hintertreibung des Bezirksamtes bezüglich „Anbringen eines Schildes am
Pavillon“ kann meiner Meinung nach nicht hier die Rede sein. Das von der
Bürgerinitiative Volks- und Waldpark Wuhlheide ohne Abstimmung mit dem
zuständigen Amt für Umwelt und Natur angefertigte Schild entspricht unserer
Auffassung nach nicht den Realitäten. Aus diesem Grunde wurde in der
Besprechung am 25.09.2006 mit der Amtsleitung des Amtes für Umwelt und Natur
und der Vorsitzenden dieser Bürgerinitiative festgelegt, dass dieses Schild so
wie es ist, nicht aufgehängt wird und erst wenn ein gemeinsam abgestimmter Text
,der alle Beteiligten eindeutig aufführt, u. a. eben halt auch das ABM-Projekt,
was da mitgeholfen hat, dann wird dieses Schild dort angebracht. Trotz aller
auftretenden Probleme bei der Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative wurde
seitens der Amtsleitung und auch von meiner gegenüber allen Beteiligten
mehrfach unser Dank ausgesprochen, z. B. am 13.09.2006 und am 25.09.2006.
Abschließende Bemerkung: Alle 3 Fragen wurden aus meiner Sicht bereits mit der
Bürgerinitiative in Gesprächen bei mir als sowohl bei der Amtsleiterin
ausführlich besprochen und auch beantwortet und ich war eigentlich der
Auffassung, dass wir zu Übereinkünften gekommen sind. Nachfrage Herr Henze: Kann sich das Bezirksamt vorstellen, dass man
bestimmte gemeinnützige kommerzielle Firmen, dass man die nicht einfach auf
eine Stufe mit ehrenamtlich, in ihrer Freizeit tätige Bürger stellen kann; kann
sich das Bezirksamt nicht vorstellen diesbezüglich dann 2 Würdigungen
unterschiedlicher Art auszusprechen? Und die 2. Frage: Interpretieren Sie, Herr
Stadtrat, den Begriff Denkmalschutz dahingehend, dass die Fackel ohne Funktion
wichtiger ist als die Flamme? Mir geht es darum, dass gewisse Standardelemente
des Kinderspiel- und Turnplatzes heute einfach nicht mehr aufgestellt werden
können und dass es, um diesen Platz zu beleben, anderer neuerer Ideen bedarf. BzStR Schneider: Also, wenn ich ihre erste Frage richtig verstanden
habe, möchten sie wissen, ob wir unterschiedliche Strukturen unterschiedlich
behandeln, dass wir uns das vorstellen können. Ich denke mal, dass das
tagtägliche Praxis ist, dass man sozusagen sich auf „Jeden“ und
„Jeder“ einstellt. Die Frage ist halt immer nur sozusagen –
Sprache und Zugang zu finden und zu behalten, um die frohe Botschaft nicht nur auszusenden, sondern auch beim
Adressaten ankommen zu lassen. Und wir beide saßen ja nun oft genug am Tisch
und wissen, wie schwierig manchmal Dinge sind. Aber vielleicht sollten wir uns
dann ja wieder einmal treffen. Die zweite Frage habe ich ehrlicherweise überhaupt
nicht verstanden. Irgendwas mit Fackel und einer Flamme. Ist überhaupt nicht
mein Ding. Herr Henze: Herr Schneider, das war symbolisch
gemeint. BzStR Schneider: Ach so! Herr Henze: D. h., sie haben denkmalschutzgerecht ne Fackel da,
aber sie darf nicht brennen. BzStR Schneider: So was kann passieren. Herr Henze:
Genau so. Und wenn man an dieser Stelle was Erleuchtendes bringt, wäre es für
das gesamte - auch für das Denkmal - gut. Danke. Ende
des Wortprotokolls BF 10/VI Herr Joachim Draebert zu: Lärmmessstellen Für die BVV antwortet Herr Durinke: Die BVV Treptow-Köpenick hat sich in der
Vergangenheit stets für die Errichtung von Fluglärmmessstellen im Bezirk
eingesetzt und ausgesprochen und das wird jetzt nicht anders sein. Allerdings
muss darauf hingewiesen werden, dass die Finanzierung nicht durch das BA
sondern dem Betreiber erfolgt. Über eine Finanzierung durch das BA hat die BVV
allerdings noch nicht befunden. Entsprechende Mittel sind auch nicht im
Haushaltplan zurzeit vorgesehen. Der Vorgang sollte im Ausschuss für Umwelt,
Gründflächen und Immobilienwirtschaft thematisiert werden. Der Fragesteller
wird dann eingeladen, damit man es dort gemeinsam beraten könne und möglichst
zu einem einheitlichen Bild komme. BzStR Schneider zu 2.): Eine Begebenheit: Da die Schließung der Lärmmessstelle
von Bohnsdorf mit Stilllegung der Nord-LB beantragt wurde in der
Fluglärmkommission, habe er die Verlegung nach Müggelheim beantragt. Darauf
bemerkte ein Mitglied der Kommission, dass es über 30 Jahre dort wohne und der
Auffassung sei, dass dies nicht nötig sei. Dies habe ihn dann wieder sehr
irritiert. Das Bezirksamt ist gerne bereit, den Fragesteller bei der Umsetzung
des Projektes zu unterstützen. Nachfrage Herr Draebert: Zu Pkt. 1 – Lärmmessstationen sollten
unabhängig geführt werden (also nicht vom Betreiber)!? BzStR Schneider: Das Problem ist, dass solche Daten
„gerichtsfest“ sein müssen, also eindeutig zuzuordnen sind
(Flugbewegung anbelangt, Flugzeugtyp, Flugrichtung), um sie dann dem
Verursacher eindeutig zuordnen zu können. Geltendes Recht ist zurzeit, dass die
Flughafenbetreiber diese Lärmmessstellen selbst betreiben. BF 11/VI Herr Eberhard Jauch zu Flughafen Schönefeld Beantwortung durch BzStR Schneider: Zu 2: Für alle planerische Fragen ist Herr BzStR
Hölmer zuständig. Zu 1: Von der Senatsverwaltung Arbeit, Soziales und
Frauen wurde im Jahr 2002 eine komplexe Stellungnahme zum
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben – Ausbau des Flughafens
Berlin- Schönefeld abgegeben. In der darin enthaltenen Stellungnahme vom Landesamt
für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) wird
u. a. ausgeführt: Im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Belastung der Bevölkerung durch den
zunehmenden Flug-/Straßen- und Schienenverkehr in den Bezirken Treptow und
Köpenick während der Bauphase und nach Betriebsaufnahme geprüft und
dargestellt, Grundlagen dafür sind umfangreiche Planungsunterlagen, die
umweltbezogenen medizinischen Fachgutachten und die
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Aus umweltmedizinischer Sicht ist für
Fluglärm ein Maßstab anzusetzen, der unter den Grenzwerten der 16. BImSchV für
allgemeine Wohngebiete liegen muss. Denn Dosis-Wirkungs-Beziehungen zeigen im
Vergleich der Verkehrslärmarten, dass bei gleichen energieäquivalenten
Dauerschallpegeln Fluglärm mehr belästigt als Straßenverkehrslärm und dieser
mehr als Schienenverkehrslärm. Zum Schutz der durch den Ausbau des Flughafens
Berlin-Schönefeld betroffenen Bevölkerung wurden vom LAGetSi unter dem Aspekt
des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes die erforderlichen und einzuhaltenden
Geräuschpegel für den Tag und die Nacht detailliert für die relevanten
Schutzbereiche (Wohnnutzung, Krankenhaus/Pflegeeinrichtung sowie Schulen und
Kitas)zusammengestellt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung
ist davon auszugehen, dass bei den erhobenen Mittelungspegeln im Wohnbereich
von tagsüber 30-40 dB (A) und nachts von 25-30 dB (A) Gesundheitsgefährdungen,
Kommunikationsstörungen sowie Störungen bei geistiger Arbeit, der Ruhe und
Erholung auch in Bezug auf schutzwürdige Einrichtungen auszuschließen sind.
Werden Werte in Innenräumen bei bestimmten Außenpegeln überschritten, ist die
erforderliche Geräuschminderung durch bauliche Schallschutzschalldämmung von
Außenbauteilen und/oder ein dementsprechend notwendiges Schalldämmmaß der
Fenster zu gewährleisten. Dem Stand der Technik entsprechend sind
schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Wohnräume, zu
mindestens für überwiegend zum Schlafen vorgesehene Räume erforderlich, um den
hygienisch gebotenen Luftwechsel zu gewährleisten. Bezüglich des
Schienen-/Straßenverkehrslärms sieht die UVS zum Schutz der Anwohner
Schallschutzwände vor. Insbesondere für den Nachtzeitraum ist eine
Rest-Grenzwertüberschreitung beschrieben, die nur durch passiven Schallschutz
an zahlreichen Gebäuden zu begrenzen wäre. Bezüglich lufthygienisch relevanter
Probleme wird eingeschätzt, dass die flughafenbedingten Emissionen zu einem
Anstieg an NO/NO2, Schwebestaub, Benzopyren und Benzol unter
Berücksichtigung des Kfz-Verkehrs führen werden. Der Straßenverkehr wird
hierbei die dominierende Emissionsquelle bleiben. Eine relevante Risikoerhöhung für die
Gesundheit der Bevölkerung, einschließlich der sensiblen Bevölkerungsgruppen,
in den angrenzenden Bezirken Treptow-Köpenick durch den Flughafenbetrieb ist
auf der Basis der vorliegenden Berechnungen und des humantoxikologischen
Gutachtens nicht anzunehmen. Auch hinsichtlich der Hochfrequenzanlagen
des Instrumentenlandesystems sind für die Bevölkerung in der Nähe des Flughafens
nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen zu erwarten. Aus Sicht des BA, hier der Bereich Hygiene
und Umweltmedizin, wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung der GVP
(Gesundheitsverträglichkeitsprüfung) nicht im Bereich der Zuständigkeiten und
Möglichkeiten des Bezirkes liegt, sondern bei den übergeordneten Fachbehörden. Der GVP ist ein Teil der UVP. Vom Umweltamt ergeht die Information, dass
zu gegebener Zeit die zentrale Fluglärmkommission (unter Leitung des Senats und
der Flughafenbehörde) prüfen wird, an welchen Orten in der Umgebung des
Flughafens Lärmmessstellen/Dauermessstellen einzurichten sind. Das BA wird sich in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Behörden selbstverständlich dafür einsetzen, dass die in der umfangreichen
Stellungnahme für erforderlich gehaltene Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden
und die Bürger diesbezüglich beraten und unterstützt werden. Untersuchungen zum
Einfluss der Flughafennähe auf die Gesundheit der Kinder (z. B.
Atemwegserkrankungen, Allergierate; zur Art der Datenerfassung) müssen in
Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltung geplant werden und sind allein vom
Bezirksamt nicht leistbar. |
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