Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
6. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0198 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien

Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien.

BF 7/VI Thomas Thomalla zu: Katastrophenschutz

Beantwortung durch BzStR Schneider:

Zu 1) Die privaten Hilfsorganisation, zurzeit sind es ASB, DLRG, DRK, Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst, bilden gemeinsam mit dem Katastrophenschutzdienst nach § 12 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz (KatSG) diese Struktur. Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Material, die in den Fachdiensten: Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Fernmeldedienst und ABC-Dienst ausgerichtet sind. Sie haben die Aufgaben, die Katastrophenschutzbehörden in ihrem Handeln zu unterstützen. Bei Einsätzen unterstehen sie der anordnenden Katastrophenschutzbehörde. Ob Gruppierungen der Fachdienste im Bezirk und mit welcher Stärke untergebracht sind, ist für das Bezirksamt nicht relevant, da die einzelnen Hilfsorganisationen nach den Benachrichtigungslisten des Katastrophenschutzes über die Landesverbände in ihren Einsätzen und ihren Stellräumen koordiniert werden.

Zu 2) Im Bezirk ist im Rahmen des Katastrophenschutzes ein Stab eingerichtet, der sich ständig zusammensetzt aus dem Leiter (Herrn Schuld), dem stv. Leiter, aus Mitarbeiterinnen des Inneren Dienstes (Schreibdienst, Telefondienst, Kopierdienst), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Organisation. In Abhängigkeit der Schadenslage werden Fachkräfte hinzugezogen (z. B. Notfallunterbringung, Bioterrorismus (Bereich SozGes); Statikgutachten, Straßenzustand (BauStadt); Umwelt- und Baumschutzbereich (Bereich UmGrünImm).

Zu 3) Lebenswichtige Einrichtungen sind u. a. Einrichtungen für das Funktionieren des Gemeinwesens, wie z. B. Vermittlungszentralen und Übergabepunkte an das Berliner Landesnetz (IT-Netz der Behörden). Entgegen der Fragestellung werden nicht die Einrichtungen überprüft sondern der Personenkreis, der Zugang hat, wird einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Der Zugang ist restriktiv beschränkt. Trotzdem müssen die Anlagen gewartet werden, was in der Regel durch eine Firma des freien Marktes erfolgt. In unserem Bezirk sind die Mitarbeiter der Wartungsfirma (IT-Technik) nach den Richtlinien des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) überprüft worden.

Nachfrage Herr Thomalla: Sie können also nicht sagen, welche Kräfte, wo und in welcher Stärke im Bezirk untergebracht sind? Sie können auch nicht sagen, wer Führungskraft ist von den Hilfsorganisationen? Im Einsatzfall ziehe sich jemand eine rote Jacke an und sagt er sei der Chef?

BzStR Schneider: Er habe dies schon unter Pkt. 1 versucht zu erklären. Die Benachrichtigungen für die Hilfsorganisationen laufen immer über die Landeszentralen dieser Organisationen und nicht über den Bezirk. Selbstverständlich wisse man, mit wem man es im Katastrophenfall zu tun habe. Es bringe jetzt nichts, hier Namen zu nennen.

Nachfrage Herr Thomalla: Bezüglich der Unterbringung bzw. der Namen – gibt es hierzu Regeln? Kann er sich ausweisen?

BzStR Schneider: Selbstverständlich gibt es hierzu Regeln. Die von ihnen genannten Verfahrensweisen sind nicht bekannt.

 

BF 8/VI Walter Schumacher zu Grundstückswertentwicklung

Beantwortung durch BzStR Hölmer:

Zu 1) Das Bezirksamt kann und darf keine Prognosen zur Entwicklung der Grundstückspreise geben, Prognosen dieser Art gehören schlichtweg nicht zu den hoheitlichen Aufgaben des Bezirkes. Nach Erfahrungen mit anderen Großflughäfen (z. B. München) kann man sagen, dass es nicht zwangsläufig zu sinkenden Grundstückswerten kommen muss. Darüber hinaus habe der Fragesteller die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Einsicht zu nehmen. (Hr. Hölmer reicht Info-Merkblatt). Die 2. Möglichkeit, um konkrete Bodenrichtwerte in Erfahrung zu bringen, ist das Vermessungsamt des Bezirkes.

Zu 2) Die Erhebung von Grundsteuern wird landesrechtlich durch das Abgeordnetenhaus von Berlin einheitlich für ganz Berlin geregelt. Die Anpassung der Höhe erfolgt durch den gesetzlich geregelten für ganz Berlin geltenden Hebesatz. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Zu 3) Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen verkündet. Das Gesetz sieht die Ausweisung verschiedener Schutzzonen vor. Erst nach der örtlichen Bestimmung der Schutzzonen kann eine Umsetzung für die Eigentümer, eine Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches entsprechend der gesetzlichen Regelung ermittelt werden. Eine Untersetzung des Gesetzes ist momentan für Berlin noch nicht erfolgt. Die Beantragung von Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf in privatem Eigentum stehende Gebäude kann nur durch den jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgen. Eine Beteiligung durch das Bezirksamt an derartige Verfahren ist nicht möglich.

Nachfrage Herr Schumacher: Es wurde nicht nach dem Hebesatz sondern nach dem Steuermessbetrag – sprich dem Wert des Grundstückes gefragt!?

BzStR Herr Hölmer: Es ist richtig, dass die Senatsverwaltung für Finanzen zuständig ist, es ist auch richtig, dass das Bezirksamt konsultiert wird und das Vermessungsamt bei der Wertermittlung Bodenrichtwert entsprechend beteiligt ist. Allerdings bezieht sich das immer konkret auf einzelne Grundstücke (Aktualität).

Nachfrage Herr Schumacher: Der Bezirk hat also Vorstellungen vom Wert der Grundstücke und die Angaben erhalte er über die Institutionen des übergebenen Merkblattes?

BzStR Herr Hölmer: Er muss widersprechen. Der Bezirk hat keine Vorstellung für die weitere Entwicklung im Sinne von Grundstückspreisen. Das  Bezirksamt wird keine Prognosen abgeben, sondern kann nur derzeitige Werte ermitteln.

 

BF 9/VI Ralf Henze zu Volks- und Waldpark Wuhlheide

Es wurde ein Wortprotokollauszug erstellt.

Beantwortung durch BzStR Schneider:

Eigentlich sind diese Fragen schon mehrfach mit der Bürgerinitiative auch bei mir am Tisch besprochen und beantwortet worden, aber nichtsdestotrotz muss dann eben halt hier sozusagen vielleicht noch einmal eine Wiederholung gemacht werden.

Zu 1) Natürlich beurteilen wir solche Wünsche positiv. Trotzdem bewegen wir uns in einem bestimmten Rahmen. Unter anderem ist dieser Rahmen bestimmt durch die Finanzlage des Bezirkes und auch unseres Amtes. Daher können nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Wünsche von Außen berücksichtigt werden, so auch die von Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Oberschöneweide, wie Bürgerinitiativen, Kindergarteneinrichtungen. Ausdruck dessen ist zum Beispiel, die jahrelange Zusammenarbeit des Amtes für Umwelt und Natur mit der Bürgerinitiative Volks- und Waldpark Wuhlheide hinsichtlich der Wiederherstellung des ehemaligen Kinderspiel- und Turnplatzes in der Wuhlheide sowie die Wiedererrichtung eines Holzpavillons auf diesem ehemaligen Kinderspielplatz zur gemeinsamen Nutzung durch alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich angrenzender Kindergärten. Da der Volkspark Wuhlheide eine denkmalgeschützte öffentliche Grünanlage ist, unterliegt er bestimmten Regelungen, die noch restriktiver sind als in den üblichen Grünanlagen hinsichtlich Neubau oder Wiederherstellung historischer Elemente, die mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes bzw. sogar mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden müssen. Bezüglich der angefragten Bankaufstellung – Kleine Bankgruppe möchte ich hier mal erklären – es handelt sich hierbei um zwei Bänke von ca. 6 m Länge, gibt es seit 2006 klare Festlegungen seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Amtsleitung des Amtes für Umwelt und Natur dahingehend, dass diese Bänke zurzeit nicht aufgestellt werden mit folgender Begründung: Die Herstellung dieser Bänke erfolgte nicht in Absprache mit den beiden Einrichtungen des Bezirksamtes. Laut Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde gibt es keine Unterlagen, die belegen, dass es historisch gesehen auf diesem Spielplatz derartige Sitzbänke standen. Auf Grund von starkem Vandalismus in diesem Bereich – wir haben zum Beispiel Schadensprotokolle über 18 T€ Baumschäden auf der angrenzenden GUS-Fläche – ist es ökonomisch nicht vertretbar, zusätzlich diese beiden Bänke dort aufzustellen und zu unterhalten. Auch der in diesen Bereichen im vorigen Jahr aufgestellte Pavillon ist ja bereits mehrfach demoliert worden. Im Pavillon befindet sich eine ca. 6 m lange Ruhebank. Weiterhin stehen 3 Bänke, ca. 2 m lang, auf dem Spielplatzareal zur Verfügung. Weitere 10 Bänke sind unmittelbar an der angrenzenden GUS-Fläche platziert.

Zu 2) In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde bereits 2006 festgelegt, dass dieser Informationskasten erst dann aufgestellt wird, wenn durch die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechende Texte und Bildmaterial zusammengestellt wird. Dieses ist bisher leider noch nicht gelungen komplett zusammenzukriegen. Ich denke mal, das wird in den nächsten Wochen passieren und dann wird diese Tafel aufgestellt.

Zu 3) Von einer Hintertreibung des Bezirksamtes bezüglich „Anbringen eines Schildes am Pavillon“ kann meiner Meinung nach nicht hier die Rede sein. Das von der Bürgerinitiative Volks- und Waldpark Wuhlheide ohne Abstimmung mit dem zuständigen Amt für Umwelt und Natur angefertigte Schild entspricht unserer Auffassung nach nicht den Realitäten. Aus diesem Grunde wurde in der Besprechung am 25.09.2006 mit der Amtsleitung des Amtes für Umwelt und Natur und der Vorsitzenden dieser Bürgerinitiative festgelegt, dass dieses Schild so wie es ist, nicht aufgehängt wird und erst wenn ein gemeinsam abgestimmter Text ,der alle Beteiligten eindeutig aufführt, u. a. eben halt auch das ABM-Projekt, was da mitgeholfen hat, dann wird dieses Schild dort angebracht. Trotz aller auftretenden Probleme bei der Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative wurde seitens der Amtsleitung und auch von meiner gegenüber allen Beteiligten mehrfach unser Dank ausgesprochen, z. B. am 13.09.2006 und am 25.09.2006. Abschließende Bemerkung: Alle 3 Fragen wurden aus meiner Sicht bereits mit der Bürgerinitiative in Gesprächen bei mir als sowohl bei der Amtsleiterin ausführlich besprochen und auch beantwortet und ich war eigentlich der Auffassung, dass wir zu Übereinkünften gekommen sind.

Nachfrage Herr Henze: Kann sich das Bezirksamt vorstellen, dass man bestimmte gemeinnützige kommerzielle Firmen, dass man die nicht einfach auf eine Stufe mit ehrenamtlich, in ihrer Freizeit tätige Bürger stellen kann; kann sich das Bezirksamt nicht vorstellen diesbezüglich dann 2 Würdigungen unterschiedlicher Art auszusprechen? Und die 2. Frage: Interpretieren Sie, Herr Stadtrat, den Begriff Denkmalschutz dahingehend, dass die Fackel ohne Funktion wichtiger ist als die Flamme? Mir geht es darum, dass gewisse Standardelemente des Kinderspiel- und Turnplatzes heute einfach nicht mehr aufgestellt werden können und dass es, um diesen Platz zu beleben, anderer neuerer Ideen bedarf.

BzStR Schneider: Also, wenn ich ihre erste Frage richtig verstanden habe, möchten sie wissen, ob wir unterschiedliche Strukturen unterschiedlich behandeln, dass wir uns das vorstellen können. Ich denke mal, dass das tagtägliche Praxis ist, dass man sozusagen sich auf „Jeden“ und „Jeder“ einstellt. Die Frage ist halt immer nur sozusagen – Sprache und Zugang zu finden und zu behalten, um die frohe Botschaft nicht nur auszusenden, sondern auch beim Adressaten ankommen zu lassen. Und wir beide saßen ja nun oft genug am Tisch und wissen, wie schwierig manchmal Dinge sind. Aber vielleicht sollten wir uns dann ja wieder einmal treffen.

Die zweite Frage habe ich ehrlicherweise überhaupt nicht verstanden. Irgendwas mit Fackel und einer Flamme. Ist überhaupt nicht mein Ding.

Herr Henze: Herr Schneider, das war symbolisch gemeint.

BzStR Schneider: Ach so!

Herr Henze: D. h., sie haben denkmalschutzgerecht ne Fackel da, aber sie darf nicht brennen.

BzStR Schneider: So was kann passieren.

Herr Henze: Genau so. Und wenn man an dieser Stelle was Erleuchtendes bringt, wäre es für das gesamte - auch für das Denkmal - gut. Danke.

Ende des Wortprotokolls

BF 10/VI Herr Joachim Draebert zu: Lärmmessstellen

Für die BVV antwortet Herr Durinke: Die BVV Treptow-Köpenick hat sich in der Vergangenheit stets für die Errichtung von Fluglärmmessstellen im Bezirk eingesetzt und ausgesprochen und das wird jetzt nicht anders sein. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Finanzierung nicht durch das BA sondern dem Betreiber erfolgt. Über eine Finanzierung durch das BA hat die BVV allerdings noch nicht befunden. Entsprechende Mittel sind auch nicht im Haushaltplan zurzeit vorgesehen. Der Vorgang sollte im Ausschuss für Umwelt, Gründflächen und Immobilienwirtschaft thematisiert werden. Der Fragesteller wird dann eingeladen, damit man es dort gemeinsam beraten könne und möglichst zu einem einheitlichen Bild komme.

BzStR Schneider zu 2.): Eine Begebenheit: Da die Schließung der Lärmmessstelle von Bohnsdorf mit Stilllegung der Nord-LB beantragt wurde in der Fluglärmkommission, habe er die Verlegung nach Müggelheim beantragt. Darauf bemerkte ein Mitglied der Kommission, dass es über 30 Jahre dort wohne und der Auffassung sei, dass dies nicht nötig sei. Dies habe ihn dann wieder sehr irritiert. Das Bezirksamt ist gerne bereit, den Fragesteller bei der Umsetzung des Projektes zu unterstützen.

Nachfrage Herr Draebert: Zu Pkt. 1 – Lärmmessstationen sollten unabhängig geführt werden (also nicht vom Betreiber)!?

BzStR Schneider: Das Problem ist, dass solche Daten „gerichtsfest“ sein müssen, also eindeutig zuzuordnen sind (Flugbewegung anbelangt, Flugzeugtyp, Flugrichtung), um sie dann dem Verursacher eindeutig zuordnen zu können. Geltendes Recht ist zurzeit, dass die Flughafenbetreiber diese Lärmmessstellen selbst betreiben.

 

BF 11/VI Herr Eberhard Jauch zu Flughafen Schönefeld

Beantwortung durch BzStR Schneider: Zu 2: Für alle planerische Fragen ist Herr BzStR Hölmer zuständig.

Zu 1: Von der Senatsverwaltung Arbeit, Soziales und Frauen wurde im Jahr 2002 eine komplexe Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben – Ausbau des Flughafens Berlin- Schönefeld abgegeben. In der darin enthaltenen Stellungnahme vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) wird u. a. ausgeführt:

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Belastung der Bevölkerung durch den zunehmenden Flug-/Straßen- und Schienenverkehr in den Bezirken Treptow und Köpenick während der Bauphase und nach Betriebsaufnahme geprüft und dargestellt, Grundlagen dafür sind umfangreiche Planungsunterlagen, die umweltbezogenen medizinischen Fachgutachten und die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Aus umweltmedizinischer Sicht ist für Fluglärm ein Maßstab anzusetzen, der unter den Grenzwerten der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete liegen muss. Denn Dosis-Wirkungs-Beziehungen zeigen im Vergleich der Verkehrslärmarten, dass bei gleichen energieäquivalenten Dauerschallpegeln Fluglärm mehr belästigt als Straßenverkehrslärm und dieser mehr als Schienenverkehrslärm. Zum Schutz der durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld betroffenen Bevölkerung wurden vom LAGetSi unter dem Aspekt des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes die erforderlichen und einzuhaltenden Geräuschpegel für den Tag und die Nacht detailliert für die relevanten Schutzbereiche (Wohnnutzung, Krankenhaus/Pflegeeinrichtung sowie Schulen und Kitas)zusammengestellt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung ist davon auszugehen, dass bei den erhobenen Mittelungspegeln im Wohnbereich von tagsüber 30-40 dB (A) und nachts von 25-30 dB (A) Gesundheitsgefährdungen, Kommunikationsstörungen sowie Störungen bei geistiger Arbeit, der Ruhe und Erholung auch in Bezug auf schutzwürdige Einrichtungen auszuschließen sind. Werden Werte in Innenräumen bei bestimmten Außenpegeln überschritten, ist die erforderliche Geräuschminderung durch bauliche Schallschutzschalldämmung von Außenbauteilen und/oder ein dementsprechend notwendiges Schalldämmmaß der Fenster zu gewährleisten. Dem Stand der Technik entsprechend sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Wohnräume, zu mindestens für überwiegend zum Schlafen vorgesehene Räume erforderlich, um den hygienisch gebotenen Luftwechsel zu gewährleisten.

Bezüglich des Schienen-/Straßenverkehrslärms sieht die UVS zum Schutz der Anwohner Schallschutzwände vor. Insbesondere für den Nachtzeitraum ist eine Rest-Grenzwertüberschreitung beschrieben, die nur durch passiven Schallschutz an zahlreichen Gebäuden zu begrenzen wäre.

Bezüglich lufthygienisch relevanter Probleme wird eingeschätzt, dass die flughafenbedingten Emissionen zu einem Anstieg an NO/NO2, Schwebestaub, Benzopyren und Benzol unter Berücksichtigung des Kfz-Verkehrs führen werden. Der Straßenverkehr wird hierbei die dominierende Emissionsquelle bleiben.

Eine relevante Risikoerhöhung für die Gesundheit der Bevölkerung, einschließlich der sensiblen Bevölkerungsgruppen, in den angrenzenden Bezirken Treptow-Köpenick durch den Flughafenbetrieb ist auf der Basis der vorliegenden Berechnungen und des humantoxikologischen Gutachtens nicht anzunehmen.

Auch hinsichtlich der Hochfrequenzanlagen des Instrumentenlandesystems sind für die Bevölkerung in der Nähe des Flughafens nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Aus Sicht des BA, hier der Bereich Hygiene und Umweltmedizin, wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung der GVP (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung) nicht im Bereich der Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Bezirkes liegt, sondern bei den übergeordneten Fachbehörden.

Der GVP ist ein Teil der UVP.

Vom Umweltamt ergeht die Information, dass zu gegebener Zeit die zentrale Fluglärmkommission (unter Leitung des Senats und der Flughafenbehörde) prüfen wird, an welchen Orten in der Umgebung des Flughafens Lärmmessstellen/Dauermessstellen einzurichten sind.

Das BA wird sich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden selbstverständlich dafür einsetzen, dass die in der umfangreichen Stellungnahme für erforderlich gehaltene Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden und die Bürger diesbezüglich beraten und unterstützt werden. Untersuchungen zum Einfluss der Flughafennähe auf die Gesundheit der Kinder (z. B. Atemwegserkrankungen, Allergierate; zur Art der Datenerfassung) müssen in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltung geplant werden und sind allein vom Bezirksamt nicht leistbar.

 


 


 
 

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