Auszug - Sondermittel für Jugendfeuerwehr Friedrichshagen (SM 704)
Die Vorlage zur
Beschlussfassung des BzVV zu Sondermitteln wird über die Konsensliste
angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Jugendfeuerwehr Friedrichshagen werden für die Vor- und Nachbereitung vor Ort sowie Teilnahme an dem „Landeszeltlager der Berliner Jugendfeuerwehren“ vom 13.07.07 bis 22.07.05 im Jugenddorf am Müggelsee 1430,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2007 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der
Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-
rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der
nach Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 24.09.07 SB VI-10 lfd. Nr. 0615 Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Auf der Grundlage des o.g. BVV-Beschlusses wurde am 16.04.2007 ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung zum Zuwendungsbescheid wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.430,00 € mit Fälligkeitsdatum 06.07.2007 auf das angegebene Konto der Jugendfeuerwehr überwiesen. Der Verwendungsnachweis und Sachbericht wurden vollständig und vorfristig am 27.08.2007 vorgelegt. Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass · den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.459,24 €, Einnahmen (incl. der gewährten Zuwendung) in Höhe von 6.363,50 gegenüberstanden, der Differenzbetrag in Höhe von 95,74 € war durch den Zuwendungsempfänger auszugleichen; · die
Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit
der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die
Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis
bestätigt wurde; · im Sachbericht und zahlenmäßigen Verwendungsnachweis die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis ausreichend dargestellt wurde; · die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war; · die Zielstellung, des im Bezirksinteresse liegenden
Projekts, vollständig verwirklicht · die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann. Eine Kopie des Sachberichtes erhält der Jugendhilfeausschuss. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht. Gabriele Schöttler Dirk D. Retzlaff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Jugend und Schule |
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