Auszug - Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide
- das Bezirksamt erläutert, dass die Aufhebung der Mietobergrenzen auf Grund einer entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes notwendig ist; - bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Kenntnisnahme der Drucksache VI/0058. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.10.2006 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 622/06 über die Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide für den Bezirk Treptow-Köpenick zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 8. dagegen: 2. Enthaltung: 2. |
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