Auszug - Abriss Fernmeldekabelfabrik  

 
 
3. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 15.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0083 Abriss Fernmeldekabelfabrik
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, FDP-Gr.B'90Grüne, FDP-Gr.
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Beantwortung durch BzStR Hölmer:

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1.) Nicht die Untere Denkmalschutzbehörde des BA Treptow-Köpenicks hat die Entscheidung zur Beseitigung des Baudenkmals getroffen, sondern die Oberste Denkmalschutzbehörde, die im Rahmen einer Dissensentscheidung gemäß § 6 Abs. 5 des Denkmalschutzgesetzes Berlin nach Vorlage der Stellungnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Denkmalamtes Berlin für die Entscheidung zuständig war.

Zu 2.) Die Oberste Denkmalschutzbehörde hatte die o.g. Stellungnahmen zu prüfen. Die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde begründete sich auf die vom Antragssteller abgeforderten Gutachten zur Bauphysik, Baustatik und Umweltanalyse und der daraus resultierenden Sanierungskosten. Die Stellungnahme des Denkmalamtes Berlin ging auf den Denkmalwert und Grunstücksalternativen ein. Die Oberste Denkmalschutzbehörde kam bei der Prüfung zur Entscheidung der Genehmigung zum Abbruch. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die Entscheidung zu übernehmen.

Zu 3.) Das Verfahren zum Dissensentscheid ist gemäß § 6 Abs. 5 des Denkmalschutzgesetzes Berlin geregelt. Insofern liegt keine schriftliche oder mündliche Weisung einer vorgesetzten Dienstbehörde vor.

Zu 4.) Der Verlust ist durchaus als hoch zu bewerten. Die Fernmeldekabelfabrik von Ernst Ziesel ist ein wichtiges Zeugnis der Industriearchitektur des frühen
20. Jahrhunderts und der Moderne war. Der finanzielle Verlust ist nicht messbar.

Zu 5.) Der Liegenschaftsfonds Berlin verhandelt seit einiger Zeit mit der Silicon Sensor GmbH über den Ankauf eines ca. 16.000 qm großen Areals auf dem Gelände des ehemaligen KWO an der Wilhelminenhofstraße.

Zu 6.) Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich allerdings ein baldiger Abschluss ab.

Zu 7.) Alle derzeitigen und künftigen Eigentümer von Baugrundstücken werden schuldrechtlich verpflichtet, anteilige ideelle Miteigentumsanteile an den Erschließungs- und Verkehrsflächen zu erwerben. Sie sind verpflichtet gemäß Verwaltungs- und Benutzungsverordnung die Benutzung der vorhandenen Wege gegenseitig zu dulden.

Zu 8.) Die genauen Planungen sind dem BA nicht bekannt. Allerdings ist von einem Abriss der Spreehalle, die nicht als Baudenkmal geführt wird, auszugehen, da der Käufer laut Kaufvertrag zur Dekontamination der unter der Halle befindlichen Altlasten verpflichtet wird.

Zu 9.) Es besteht das große bezirkliche Interesse an der Ansiedlung von Unternehmen in Oberschöneweide. Die Ansiedlung der Silicon Sensor GmbH wurde vom Bezirksamt ausdrücklich unterstützt. Das Unternehmen sah in Oberschöneweide keinen Alternativstandort.

Zu 10.) Das Bezirksamt wird jährlich einen Denkmalschutzbericht vorlegen.

Aussprache:

Herr Förster: Die Dissensentscheidung wurde nur erforderlich, weil die Untere Denkmalschutzbehörde dem Abriss zugestimmt hat und das Landesdenkmalamt dem widersprochen hat. Die Frage war, hat die Untere Denkmalschutzbehörde allein entschieden oder der politische Entscheidungsträger? Angesichts der leerstehenden Samsung-Hallen muss man sich auch fragen, hat die Wirtschaftsförderung ein Interesse daran, auch diese Hallen weiter zu nutzen. Gibt es nur Fördermittel für einen Neubau oder auch für einen Umbau der Samsung-Hallen zum Beispiel? Ein jährlicher Denkmalschutzbericht ist gut, vielleicht kann man auch externen Sachverstand hinzuziehen, wie Herrn Wendt von SenStadt, der 13 Jahre für Oberschöneweide zuständig war.

BzStR Hölmer: Die Samsung-Hallen wurden von Silicon Sensor nur als Übergangslösung akzeptiert und wenn man Unternehmen ansiedeln will, müssen auch Kompromisse gemacht werden. In dieser Kenntnis stellen die Unternehmen natürlich auch ihre Forderungen. Zur 1. Frage: Die Untere Denkmalschutzbehörde hat frei entschieden.

Herr Sauerteig: Auf welchen Wirtschaftlichkeitsberechnungen fußt die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde?

BzStR Hölmer: Dies könne nicht dargestellt werden. Entscheidend aber ist, dass die Oberste Denkmalschutzbehörde ihre Entscheidung auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnungen gefasst hat.

Der BzVV erklärt die Große Anfrage für beantwortet.

 

BzVV: Dank an den Büroleiter, der aufgrund der Personalsituation die letzten Wochen allein im Büro wirkt. Das Büro wird deshalb vom 19.-21. und 27.-29.12. nur durch den Vorsteher stundenweise besetzt sein. Er weist auf die Weihnachtskonzerte der Musikschule am 16.12. und 17.12.2007 sowie die im Januar beginnende Konstituierung der Ausschüsse hin. Er wünscht ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest.


 


 
 

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