Auszug - Keine Einschränkung bei Warenanlieferung in der Altstadt Köpenick  

 
 
3. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.12
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0069 Keine Einschränkung bei Warenanlieferung in der Altstadt Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen am
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:FDP-Gr.

Herr Schild begründet den Antrag: Seit der konzeptionellen Neuordnung des Straßenverkehrs in der Altstadt, ist die Behinderung der Gewerbetreibenden feststellbar

Herr Schild begründet den Antrag: Seit der konzeptionellen Neuordnung des Straßenverkehrs in der Altstadt ist die Behinderung der Gewerbetreibenden feststellbar. Es gibt erhebliche Probleme bei der Versorgung und Entsorgung der Geschäfte mit Waren. Es werden kaum noch Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für bestimmte Geschäfte muss eine Ausnahmegenehmigung (keine Warenanlieferung von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr) vorhanden sein, weil dort regelmäßige Warenanlieferungen erfolgen müssen.

Aussprache:

Herr Groos: Es ist guter Brauch, bei der Einrichtung von Fußgängerzonen in der Bundesrepublik Deutschland die Belieferzeiten und Entlieferzeiten zu beschränken. Er sehe keinen Grund, warum bei der Fußgängerzone der Altstadt Köpenick von diesem Brauch eine Ausnahme gemacht werden sollte.

Herr Schild: Ausnahmegenehmigungen für Geschäfte und Dienstleistungen sind auch in anderen Fußgängerzonen vorhanden. Das Bezirksamt ist derzeit nicht in der Lage, sinnvolle Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone in der Köpenicker Altstadt zu erteilen. Deshalb haben die Fraktion den Antrag gestellt: Man ist aber auch bereit, diesen zu überarbeiten bzw. im Ausschuss zu behandeln. Den Geschäftsleuten soll ein Maß an Erleichterung und Zuverlässigkeit gegeben werden, damit sie weiterhin ihr Gewerbe betreiben können.

Herr Franzke: Die Argumente beider Seiten sind nachvollziehbar. Die Linke.PDS-Fraktion schlägt deshalb die Überweisung in den Ausschuss StaV bzw. KuWiT vor; um diesen sachlich und fachlich zu prüfen, um dann allen Beteiligten gerecht zu werden.

Herr Förster: Der Antrag wird unterstützt, da dadurch nicht mehr Lieferverkehr entstehe sondern eine Entzerrung. Zurzeit wird angeliefert wann immer man wolle, ob zu erlaubter Lieferzeit oder nicht. Die Ordnungsbehörden können aus bekannten Gründen auch nicht ständig kontrollieren. Die jetzige Regelung ist nicht praktikabel und durchsetzbar.

BzStR Herr Hölmer: Grundsätzlich stelle er den Antrag nicht in Frage, gleichwohl muss man die Frage stellen, warum ausgerechnet in der Altstadt Köpenick immer Sachen nicht funktionieren, die überall wo anders gehen. Es gibt in vielen Städten ausgewiesene Fußgängerzonen mit festen Anlieferungszeiten, die teilweise viel restriktiver sind als momentan in der Altstadt Köpenick. Gleichwohl sollte im Fachausschuss nochmals eine Fachdebatte durchgeführt werden. Es muss aber bedacht werden, dass nicht die ganze Altstadt Fußgängerzone ist und die Restriktionen nur einen geringen Bereich der Altstadt betreffen. Auch das Bezirksamt hat ein großes Interesse an einer vernünftigen Lösung für alle Beteiligten. Eine einseitige Lösung wird es nicht geben.

Herr Sauerteig: Die Altstadt Köpenick ist ein Juwel mit dem wir sorgsam umgehen sollten. Es hat lange gedauert den Durchgangsverkehr herauszunehmen und eine Fußgängerzone einzurichten. Die Fußgängerzone wird bei den Köpenickern bereits als 8. Köpenicker Weltwunder betrachtet. Die Stellungnahme der Polizei ist bekannt (Fußgängerzone muss als solche erkennbar sein). Zwischenfrage Herr Blohm: Wann sprechen Sie zur Sache? Herr Sauerteig: Sofort. Die Köpenicker Problem sind aus keiner anderen Fußgängerzone in diesem Land bekannt. Dort hält man sich an die Lieferzeiten und sie werden auch kontrolliert. Es wird die Überweisung in die Ausschüsse StaV (ff) und KuWiT beantragt.

Abstimmung Überweisung StaV (ff) und KuWiT: Mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in die A. f. StaV (ff) und KuWiT

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:mehrheitlichdagegen:4.Enthaltung:2.


 
 

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