Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
3. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0047 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien

Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien.

BF 1/VI   Joachim Quast zu Stadtplanung

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1: Im Bereich Oberschöneweide verfügt der Bezirk über keinen eigenen Wohnungsbestand, insofern hat der Bezirk auch keine Möglichkeit, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Im Umfeld der FHTW gibt es für wohnungssuchende Studenten allerdings verschiedene Angebote. Es gibt ein Begrüßungspaket was jeder Student bei der Immatrikulation erhält. Da sind verschiedene Infobroschüren enthalten, u. a. auch zu Wohnungsfragen.              
Einige Wohnungsunternehmen nutzen die Veranstaltung auch, um mit einigen Infoständen vor Ort zu sein. Möglich - WBS-gebundene 3-Raumwohnungen an 2 Studenten zu vermieten, was durchaus auch nachgefragt wird. Diese Bescheide/Freistellungen werden ohne Ausgleichszahlungen unbürokratisch genehmigt. Mehr Möglichkeiten bestehen leider für den Bezirk nicht.

Zu 2: Im Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs im Jahre 2000 ist dort festgelegt worden, dass dort Wohnungsbebauung entstehen soll. Momentan wird das notwendige FNP-Verfahren vorangetrieben – wann es abgeschlossen sein wird, kann noch nicht gesagt werden. Erst dann kann eine Bauplanung vorbereitet werden. Der Aspekt des Lärmschutzes ist zu beachten, der an dieser Stelle von herausragender Bedeutung ist. Möglicherweise werden man – durch hohe Lärmbelastung - mit einer Wohnungsbebauung Schwierigkeiten bekommen. Trotz aller Schwierigkeiten werden man versuchen, das festgelegte Ergebnis umzusetzen.

Zu 3: Für dieses Gelände wird derzeit ein FNP-Änderungsverfahren durch die Senatsverwaltung vorbereitet. Ziel zum einen, ist die Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten und für die Gewerbebranchen mit dem denkmalgeschützten Bestand. Es sollen Wohnungs-Angebote am Wasser geschaffen werden. Der Bezirk gehe ebenso davon aus, wie auch die Senatsverwaltung, dass im Zuge Ausbau Flughafen Schönefeld eine verstärkte Wohnraumnachfrage bestehen wird. Für den südlichen Bereich besteht zurzeit kein konkretes Projekt. Im nördlichen Bereich der Friedrichshagener Straße soll der Bestand an gewerblicher Nutzung bzw. Einzelhandelsnutzung erhalten werden und auch gleichzeitig weiter entwickelt werden. Im Moment wird geprüft, ob im Kreuzungsbereich (zurzeit eine Brache) ein Standort für einen Fachmarkt in Ergänzung zur bestehenden Struktur entstehen kann.

 

BF 2/VI   Frau Ariane Senneke zu Planfeststellungsverfahren SOV

Es wurde ein Wortprotokoll erstellt:

Beantwortung durch BzStR Herr Hölmer: Momentan sieht es so aus, dass eine Planfeststellung der SOV für den 1. Abschnitt von der Rummelsburger Straße bis zur Köpenicker Landstraße in Vorbereitung ist. Im Rahmen der Erarbeitung der dazu notwendigen Unterlagen – durch den Vorhabensträger – das ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick – wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie beauftragt. Diese umfasst sowohl den Planfeststellungsabschnitt selbst als auch die Fortführung bis zur Anschlussstelle Späthstraße an der Bundesautobahn A 113. Also dieser neue Teil. Bestandteil dieser Umweltverträglichkeitsstudie ist die Variantenuntersuchung verschiedener Abschnitte hinsichtlich des Raumwiderstandes. Zu den untersuchten Varianten gehören im Teilstück zwischen der Anschlussstelle Späthstraße und Baumschulenstraße sowohl die Variante eines 4-streifigen Ausbaus der vorhandenen Späthstraße, wie auch eine Nullvariante, die Sie auch hier angesprochen haben, in der kein grundlegender Ausbau der vorhandenen Straße erfolgen würde. Im Ergebnis dieser Studie erfolgt dann eine Gegenüberstellung der gewählten Varianten in diesem genannten Abschnitt, wobei die Variante mit dem größten Raumwiderstand für die Umwelt sich am ungünstigsten darstellen würde. Das ist klar, ist nachvollziehbar. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den 1. Abschnitt der Südostverbindung erfolgt jedoch keine Ausweisung einer Vorzugsvariante für den 2. Abschnitt. Es geht wirklich erstmal um den 1. Abschnitt, danach kommt der
2. Abschnitt. Dieser wird dann im Rahmen der Abwägung innerhalb der erst nach 2010 vorgesehenen Planfeststellung ermittelt werden. Sie haben dann auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in diese Umweltverträglichkeitsstudie, weil die im Rahmen der Auslegung der Unterlagen zur Planfeststellung für den 1. Abschnitt bereits mit ausliegen wird. Das heißt, sie können dann, wenn die Unterlagen ausliegen werden, für den 1. Abschnitt insgesamt Einblick nehmen, und sie haben dann auch die Möglichkeit für den 2. Abschnitt mitzusehen, weil das in dem Falle zusammenhängt. Ich hoffe, das beantwortet ihre Frage erst mal soweit.

Nachfrage Frau Ariane Senneke: Uns als Bürgerinitiative geht es ja vor allen Dingen darum, dass die Nullvariante auch bekannt ist und das sie diese auch mit in die Untersuchung einbezogen haben.

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: War eine Feststellung und keine Frage. Aber es ist richtig, natürlich wird die Nullvatiante mitberücksichtigt. Sie wird aber erst eine Rolle spielen, wenn es um den 2. Bauabschnitt geht und nicht vorher schon. Momentan geht es um den 1. und da spielt die Nullvariante keine Rolle, weil, es bezieht sich auf den 2. Bauabschnitt.

Ariane Senneke: Danke

Ende des Wortprotokolls

 

BF 3/VI   Herr Jürgen Dietrich zu Wasserschutzzone II in Späthsfelde

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist eigentlich nicht zuständig. Zuständig ist die Wasserbehörde und die befindet sich neuerdings bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. D. h. mit anderen Worten, das Bezirksamt Treptow-Köpenick (Entscheidung bereits von 1999) hat keine Möglichkeit, hier Einfluss auszuüben. Sie müssen ihre Einwendungen bei der Wasserschutzbehörde vortragen. Der Bezirk könne leider auch keine Unterstützung zusagen, da es rechtlich nicht möglich ist, als Teil der Verwaltung Dritte gegen einen anderen Teil der Verwaltung zu unterstützen.

Herr Dietrich äußert sein Unverständnis zur Beantwortung.

Vorsteher: Herr Dietrich, ich weise sie nochmals daraufhin, dies ist eine Bürgerfragestunde und nicht um Feststellungen auszusprechen. Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.

Der BzVV verweist auf die geltenden Regularien

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:.dagegen:.Enthaltung:.


 
 

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