Auszug - Suchtbeauftragte/r
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Der BzVV eröffnet die
Aussprache: Herr Worm: Die Fraktion Bü/Gr
bittet um die Ablehnung der Empfehlung, da sie der Ansicht ist, dass die
Einrichtung eines Suchtbeauftragten wichtig wäre, auch wenn es jetzt nach dem
GDG (Gesundheitsdienstgesetz) § 3 einen Drogenkoordinator in jedem Bezirk
geben soll. Dieser ist bisher nicht eingerichtet. Der Suchbeauftragte hätte zum
Teil auch andere bzw. weitergehende Aufgaben als der vom Gesetz vorgesehene
Drogenkoordinator. Abstimmung: Mehrheitlich angenommen, 9 Gegenstimmen. Damit ist der Antrag der ehemaligen
Bü/Gr-Gruppe abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Stelle eines/r Suchtbeauftragten zu schaffen. Der
Arbeitsauftrag sollte in erster Linie die Realisierung suchtprophylaktischer
Angebote in Kitas, Schulen, Jugendfreizeitstätten und Senioreneinrichtungen
umfassen. Pädagogische Mitarbeiter sollten darüber hinaus über aktuelle
Fortbildungsangebote informiert und motiviert, ggf. auch als Multiplikatoren
gewonnen werden. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 9 |
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