Auszug - Beschluss zur Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft
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Verwaltung: Die Kriterien für die Übertragung von
Kita’s an freie Träger werden entsprechend dem vorliegenden Protokoll der “AG
Kitaübertragung” dem JHA vorgestellt und erläutert (siehe auch Beschluss zu Top
9). Die “Kriterien” basieren auf einem Schreiben des Landesjugendamtes vom 09.
September und sind für alle Jugendämter gleich, ggf. ist eine Konkretisierung
erforderlich. JHA: Die AG beschäftigte sich umfassend mit einer
breiten Palette von Gesichtspunkten. Der JHA sollte heute einen entsprechenden
Beschluss fassen, um die erforderliche Handlungsgrundlage für potenzielle
Interessenten zu schaffen. Bei der Vergabe an freie Träger ist der bauliche
Zustand der Einrichtungen zu berücksichtigen. Abstimmung Der JHA möge beschließen: 1. Die Übertragung der Kindertagesstätten des Bezirks
erfolgt in Form von Paketen, d.h. in der Regel werden mehrere Kita’s zusammen
an einen Träger übertragen. 2.
Die
folgenden Kriterien bilden die Grundlage für die Zusammenstellung der einzelnen
Pakete: ·
Baulicher Zustand ·
Restitution /
Mietbindung ·
Regionale Trägervielfalt ·
Anzahl der Plätze in
freier Trägerschaft im Sozialraum ·
Belegungssituation ·
Perspektivische
Platzbelegung ·
Konzeptionelle
Schwerpunkte ·
Angebotsstruktur ·
Kostenblätter ·
Personalausgleich Ergebnis: JA
Einstimmig ENTHALTUNGEN 1
Angenommen
Abstimmungsergebnis: dafür: Einstimmig. dagegen: . Enthaltung: 1. |
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