Auszug - Wahl eines Mitgliedes in Sozialhilfeangelegenheiten  

 
 
3. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 34
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: gewählt
Datum: Do, 17.01.2002 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0037 Wahl eines Mitgliedes in Sozialhilfeangelegenheiten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:014/03/02
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlBeschluss

BzVV: Die PDS-Fraktion benannte Frau Dr

BzVV: Die PDS-Fraktion benannte Frau Dr. Brännström und die CDU-Fraktion Frau Schwartz als Kandidaten.

Frau Dr. Brännström: Sie ist 58 Jahre alt, geschieden, habe drei erwachsene Kinder und ist von Beruf Facharzt für Arbeitsmedizin. Nach der Wende folgte ein Studium zum Gesundheitsmanager, sie hat vorwiegend auf den Gebieten gesundheitliche und soziale Betreuung von Senioren und Eingliederung von Rehabilitanten gearbeitet. Seit 1990 gehöre sie dieser BVV als Mitglied der PDS-Fraktion an. In diesen Jahren hat sie vorwiegend in den Ausschüssen Gesundheit und Soziales gearbeitet. Von 1990 bis zur Fusion war sie bereits Mitglied dieses Beirates in Treptow. Sie ist bereit, diese umfangreiche Arbeit zu leisten.

Herr Scholz: Die CDU-Fraktion schlägt Frau Schwartz vor. Frau Schwartz ist Kauffrau, wohnhaft in Bohnsdorf, nicht institutionell im Sozialbereich, aber in der Nachbarschaftsarbeit im Ortsteil sozial engagiert. Die CDU-Fraktion ist der festen Meinung, dass Frau Schwartz eine würdige Nachfolgerin von Frau Dr. Ising sein wird, welche in den vergangenen Jahren diese Aufgabe wahrgenommen hat.

Aussprache:

Herr Chinea-Correa: Welche Kenntnisse haben die Kandidaten vom Bundes-sozialhilferecht? Frau Dr. Brännström: In dem o.g. Studium spielte das Sozialgesetzbuch eine entscheidende Rolle. Man kann Gesundheits- und Sozialmanagement nur schwer voneinander trennen. In ihrer 10-jährigen Tätigkeit im Beirat fanden begleitende Schulungen statt. Frau Schwartz: Sie kenne sich in dieser Materie nicht so aus, aber sie ist der Überzeugung, sich das erforderliche Wissen mit Engagement aneignen zu können. Herr Scholz: Er hält die gestellte Frage für deplaziert, weil die rechtlichen Hintergründe zu kennen kein Kriterium für die Mitglieder aus den Reihen der BzV sei. Es ist wichtig, dass neben den mit dem Verfahren vertrauten Fachleuten Bürger, BzV dabei sind, die mit gesundem Sachverstand an diese Fragestellungen herangehen und nicht nur das BSHG im Hinterkopf haben. Herr Welters: Die Frage ist berechtigt, denn nach seinen Erfahrungen als Jugendstadtrat ist es besonders wichtig, z. B. der Verwaltung eigene Kenntnisse entgegenzusetzen, weil ansonsten Entscheidungen sehr stark unter dem Gesichtspunkt von Verwaltungsentscheidungen laufen. Unter dem Gesichtspunkt ist die Qualifizierung von Frau Brännström natürlich wichtig. Am 30. soll die erste Beiratssitzung sein, und so kurzfristig greifen auch keine Schulungen. Herr Chinea Correa: Es war nicht nach umfangreichen, sondern nach grundsätzlichen Kenntnissen gefragt. Widerspruchsbescheide müssen erstellt werden. Oftmals werden sie positiv beschieden, weil schon in der 1. Instanz ein falscher Bescheid erging. Auf Grund dessen wäre es wichtig, dass auch die Vertreter der BVV über gewisse Grundkenntnisse verfügen.

Abstimmung:    Frau Dr. Brännström:   31 Stimmen (bei  8 Nein-Stimmen),

   Frau Schwartz:    19 Stimmen (bei 21 Nein-Stimmen).

Damit ist Frau Dr. Brännström gewählt.

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Entsprechend § 34 Abs. 3 a und 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung hat die BVV

 

                                Dr. Monika Brännström                                           (31 Stimmen)

 

zum Mitglied des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Frau Dr. Brännström:   31 Stimmen (bei  8 Nein-Stimmen),

   Frau Schwartz:    19 Stimmen (bei 21 Nein-Stimmen).

 


 
 

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