Auszug - Ehrengrabstätte für Clara Bohm-Schuch  

 
 
49. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.9 Beschluss:895/49/06
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 27.04.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1593 Ehrengrabstätte für Clara Bohm-Schuch
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:895/49/06
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, UmGrünImm
Verfasser:Oliver IgelSchneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:FDP-Gr.
   Linke.PDS

Antrag der SPD-Fraktion (Beitritt: Linke

Antrag der SPD-Fraktion (Beitritt: Li.PDS, FDP) wird über Konsensliste beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, anlässlich ihres 70. Todestages für das Grab von Clara Bohm-Schuch (1879-1936) bei der zuständigen Senatsverwaltung die Anerkennung als Ehrengrabstätte zu beantragen. Das Bezirksamt möge unabhängig davon bereits jetzt auf dem Friedhof Baumschulenweg in geeigneter Weise auf das Grab der Frauenrechtlerin hinweisen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


  Beschluss: 27.04.2006 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 31.10.2007 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 03.10.2006  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

03.08.06 ZB V-54  lfd. Nr. 3080

31.01.07 SB VI-11 lfd. Nr. 0689

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Im April 2006 wurde der Antrag zur Anerkennung als Ehrengrabstätte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gestellt.

Der Vorschlag zur Anerkennung einer Grabstätte als Ehrengrabstätte des Landes Berlin, Grabstätte Clara Bohm-Schuch auf dem landeseigenen Friedhof Baumschulenweg, wurde im Mai 2006 der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Inneres zur gutachterlichen Stellungnahme übersandt.

In diesem Zusammenhang ist eine Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Grabstätte (Nutzungsrecht, Grabmal, gärtnerische Herrichtung) erforderlich.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich zu dem Vorschlag zustimmend geäußert.

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird der Vorschlag in die nächste Senatsvorlage zu Ehrengrabstätten aufgenommen und entschieden.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die Unterlagen für die Dokumentation der Ehrengräber auf den Friedhöfen des Bezirkes vorbereitet und werden bis zum Tag des Friedhofs in geeigneter Weise auf die Ehrengräber hingewiesen.

 

 

 

M. Schneider

 
 

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