Auszug - Handyverbot an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick  

 
 
49. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Do, 27.04.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1592 Handyverbot an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Tom Schreiber 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:FDP-Gr.

Herr Schreiber begründet den Antrag <089>: Facettenreiche Thematik, es gibt Für und Wider und die BVV sollte ihren politischen Willen dazu bekunden (Sucht- und Gesundheitsgefahr für Jugendliche, Gewaltpotential, Verschuldung)

Herr Schreiber begründet den Antrag <089>: Facettenreiche Thematik, es gibt Für und Wider, und die BVV sollte ihren politischen Willen dazu bekunden (Sucht- und Gesundheitsgefahr für Jugendliche, Gewaltpotential, Verschuldung). LKA Berlin bringt einen Flyer dazu heraus. Die Schulkonferenzen sollten motiviert werden, das Thema flächendeckend zu besprechen.

Aussprache:

Herr Scholz: Mit einem Handyverbot wird man das Problem an den Schulen nicht lösen, aber es ist ein Baustein, um bestimmte Dinge in der Erziehung der Kinder an den Schulen wieder etwas gerade zu rücken. Es sollte ein klares Bekenntnis abgegeben werden, ob bestimmte Dinge an den Schulen geduldet werden sollen.           Herr Tesch: Pädagogik funktioniert immer noch zwischen Lernen und Erholung. Das Thema hätte im zuständigen Fachausschuss debattiert werden sollen. Der Antrag zeigt angesichts der Probleme Hilflosigkeit. Er selbst hätte statt Ablehnung auch lieber Alternativen angeboten. Aber es ist falsch, Lösungen zu suggerieren, wo keine sind. Gefährdung und Missbrauch löst man nicht mit Verbot. Man muss sich damit mit pädagogischen Mitteln auseinandersetzen. Schule muss sich einer solchen Entwicklung stellen, muss den richtigen Umgang mit solchen Dingen lehren. Gewalttäter lassen sich nicht mit einem Handyverbot von ihrer Tat abschrecken. Die Li.PDS-Fraktion fühlt sich an der Stelle ebenfalls hilflos und kann keine Alternative per ÄA anbieten. Der Antrag aber ist verfehlter Aktionismus und die Fraktion wird ihm nicht zustimmen.             Herr Schmidt: Sucht ist schlimm, aber man kann keine Sucht mit Verboten regeln (Alkohol, Drogen usw.). Die BVV ist nicht das AhvB, sie kann nicht über schulinnere Angelegenheiten entscheiden. Es kann nur eine Empfehlung ausgesprochen werden, aber das sollte da gemacht werden, wo es sinnvoll ist. Spricht sich dagegen aus, auf Hausordnungen von Schulen Einfluss zu nehmen. Das neue Schulgesetz unterstützt die Eigenständigkeit von Schulen. Die Entscheidung über Mobiltelefone sollte den Schulen selbst überlassen werden. Jede Schulkonferenz kann auch ohne einen BVV-Beschluss eine für die Schule richtige Lösung finden. Er ist gegen den Antrag bzw. hätte ihn lieber im Ausschuss besprochen.              Herr Förster: Im AhvB gibt es dazu eine ziemlich eindeutige Beschlusslage, Regelung durch die Schulkonferenzen vor Ort. Aber man sollte doch darauf hinweisen und anregen können und ein klares politisches Bekenntnis abgeben.               Herr Retzlaff: Spricht als Betroffener (Lehrer). Der Antrag ist nur eine Anregung und es sollte ihm zugestimmt werden. Man muss sich bekennen, ob man das will oder nicht. Der Ansatz von Herrn Tesch ist logisch vermittelbar, aber merkwürdig (Umgang mit Alkohol kann man auch nicht lernen, oder Waffenumgang, was ist damit?). Er ist für klare Verbotsregeln. Die Anregung für diejenigen, die das tun müssen, wird als vernünftiger Weg gesehen. Irgendwo muss es Grenzen geben. Verbot heißt doch nicht, sich mit dem Thema nicht auseinanderzusetzen. Es ist kein Verdrängungsantrag.             Herr Schreiber: Was Herr Schmidt gesagt hat, ist eines Vorsitzenden des A.f.Bi nicht würdig. Es macht wenig Sinn, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Es soll ein politisches Signal gegeben werden. Es ist kein Thema, das von heute auf morgen abgehandelt werden soll, sondern es wird alle über einen längeren Zeitraum beschäftigen. In der gemeinsamen Sitzung des JHA und des A.f.Bi wurde dieses Problem thematisiert und von der Mitarbeiterin SenBJS wurden Handys an Schulen als Fluch bezeichnet. Man kann den Antrag nicht als hilflos bezeichnen und selbst nicht handeln wollen. Die Schulen sollen sich mit dem Problem vor Ort konkret auseinandersetzen.    Herr Stahr: Spricht über eigene Erfahrungen (Enkelin hohe Handy-Rechnung, Skat an der Schule zu seiner Zeit, SMS-Übermittlung in Quizsendung). Der Antrag ist richtig, ihm sollte zugestimmt werden.

Herr Scholz: Zur GO, Beantragung der namentlichen Abstimmung.

Namentliche Abstimmung. Ergebnis <096>

Frau Borkenhagen                NEIN                             Frau Drews                              JA

Herr Förster                             JA                             Herr Ebel                                 JA

Frau König                               JA                             Herr Blohm                              JA

Frau Schäfer-Lutz                  Nein                             Herr Stahr                                JA

Herr Chinea Correa                Nein                             Frau Schwartz                          JA

Frau Gelbke                           Nein                             Herr Scholz                              JA

Herr Stock                                JA                             Herr Schmidt                       NEIN

Herr Dr. Studemund                  JA                             Herr Dr. Sattelkau                NEIN

Herr Schreiber                          JA                             Herr Wohlfeil                       NEIN

Herr Retzlaff                            JA                             Herr Welters                        NEIN

Frau Radebold                          JA                             Frau Weise                          NEIN

Frau Portée                              JA                             Herr Tesch                          NEIN

Herr Nock                                JA                             Herr Feldt                            NEIN

Frau Miftari                              JA                             Herr Schubert                      NEIN

Frau Meißner                            JA                             Herr Rombinsky                   NEIN

Frau Klinger                             JA                             Frau Reichardt                     NEIN

Herr Jauch                               JA                             Herr Querengässer               NEIN

Herr Igel                                  JA                             Frau Pewestorff                   NEIN

Herr Leiß                            NEIN                             Frau Dr. Hambach               NEIN

Herr Koch                           NEIN                             Frau Goldmann                     NEIN

Frau Kienast                        NEIN                             Frau Bräuer                         NEIN

Frau Kappel                         NEIN                             Herr Franzke                       NEIN

Frau Kant                            NEIN                             Frau Dr. Brännström           ENTH

Damit ist der Antrag mit 20 Ja-, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Herr Welters gibt eine persönliche Erklärung ab. Er gibt zu Protokoll, dass er sich durch die namentliche Abstimmung zu einer Fragestellung, wo ausdrücklich gesagt wurde, dass es nur um eine Empfehlung gehen kann und zu dem alle keine Lösung haben, in seiner Eigenschaft als Bezirksverordneter diskriminiert fühlt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die bezirklichen Schulkonferenzen zu motivieren, ein generelles Handyverbot für Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Bezirk in die Hausordnung aufzunehmen und durchzusetzen.

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                20.       dagegen:           25.       Enthaltung:        1.


 
 

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